13. Jan 2021 | Aktuelles, Bundestag, Kurz informiert
In den letzten Tagen gab es viel Kritik an der europäischen Impfstrategie. Dabei hat die Europäische Union viel dafür getan, eine schnelle und sichere Impfstoffentwicklung zu garantieren. Es wurden gemeinschaftlich finanzielle Unterstützungen auf den Weg gebracht, die eine Produktion in einer Größenordnung von 2 Milliarden Dosen für 450 Millionen Europäerinnen, Europäer und unsere engen Nachbarn erst ermöglicht hat. Allein im Juni 2020 wurde der deutsche Impfstoffentwickler BioNTech beim Aufbau von Produktionskapazitäten mit 100 Millionen Euro unterstützt. (mehr …)
5. Nov 2018 | Aktuelles, Bundestag, Kurz informiert
Am 01. November ist die Musterfeststellungsklage in Kraft getreten. Damit schafft die Bundesregierung, auf Anregung der SPD, die Möglichkeit, dass qualifizierte Verbände in einem einzigen Prozess für eine Vielzahl von geschädigten Verbraucherinnen und Verbrauchern klagen können.
Als erster verband hat die Verbraucherzentrale Bundesverband Gebrauch von dieser Klage gemacht und eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG eingereicht.
Zusätzlich hat sie eine eigne Homepage zu dieser Thematik eingerichtet. Unter www.musterfeststellungsklagen.de gibt es alle relevanten Informationen zur aktuellen Klage und dem Verfahren allgemein.
Zusätzlich gibt es eine kurze und kompakte Übersicht über das Klageverfahren an sich und die Klage gegen Volkswagen.
2018_vzbv_verbraucherinformation_so_funktioniert_die_vw-klage
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband
Die immer aktuellste Version gibt es hier
27. Sep 2018 | Aktuelles, Bundestag, Kurz informiert
Der verbesserte Unterhaltsvorschuss hilft nun schon seit über einem Jahr. Vielen Alleinerziehenden geht es seither finanziell besser. Im März 2018 bekamen 300.000 Kinder mehr Unterhaltsvorschuss als im Juni 2017. Ein schöner Erfolg der Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey – für Alleinerziehende.
Wurde er bisher nur bis zum 12. Lebensjahr und für maximal 72 Monate gewährt, gelten ab dem 1. Juli 2017 folgende Grenzen: (mehr …)
21. Mrz 2017 | Aktuelles, Kurz informiert, Nichtraucherschutz
Die E-Zigarette fand in der jüngsten Vergangenheit Kritik, von Rauchern aber auch Zustimmung. Befürworter sind der Meinung, es sei weniger gefährlich E-Zigaretten zu rauchen als normale Zigaretten, da E-Zigaretten zwar Nikotin enthalten, aber nicht die krebserregenden Teerprodukte des Tabaks. Dennoch darf nicht vergessen werden, dass nicht die Teerprodukte allein für zahlreiche Krankheiten verantwortlich sind. Auch Nikotin kann neben der Suchtproblematik zu erheblichen weiteren gesundheitlichen Folgen führen.
Im Fachjournal „Anals of Internal Medicine“ wird gezeigt, dass der Konsum von E-Zigaretten die Variabilität der Herzschlagrate vermindert und die Blutgefäße unter einer chronischen Belastung stehen. Diese beiden Anzeichen gelten als Risikofaktoren für die Herz-Kreislaufgesundheit. Somit steigt durch den Konsum von E-Zigaretten, wie auch bei Konsum von normalen Zigaretten, das Risiko von Gefäßerkrankungen. Es besteht also ein höheres Herzinfarkt- und Schlaganfallrisiko und das auch bei Rauchern, die ausschließlich E-Zigaretten rauchen.
Auch Potenzstörungen, die häufig bei Rauchern auftreten, scheinen nicht auf die Teerprodukte des Tabaks zurückzuführen zu sein, sondern auf das Nikotin, das in E-Zigaretten gleichermaßen enthalten ist. Der Einfluss von Nikotin auf weitere sexuelle und urologische Krankheiten ist noch nicht bekannt, da die Auswirkungen auf Harnblase, Niere und Sexualorgane kaum erforscht sind. Dennoch gilt Nikotin als Risikofaktor für Nierenkrebs und auch als möglicher Risikofaktor für Tumore der Harnwege. Es besteht außerdem der Verdacht, dass Nikotinabbauprodukte die Fruchtbarkeit gefährden.
Abschließend ist festzuhalten, dass die von vielen als harmlos behauptete E-Zigarette durchaus hohe gesundheitliche Risiken birgt und diese gilt es offen anzusprechen. Die E-Zigarette mag zwar nicht so schädlich wie die herkömmliche Zigarette sein, das macht es allerdings noch nicht zu einer vernünftigen Alternative. Vielmehr gilt es die bekannten Risiken wahrzunehmen und das Bewusstsein zu haben, dass noch nicht alle Risiken erforscht werden konnten. Leider kann uns darüber auch nicht die Verharmlosung hinweghelfen: Dampfen statt Rauchen zu sagen.
4. Jan 2017 | Aktuelles, Kurz informiert, Weitere Themen
Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) hat eine neue Anschrift. Seit Dezember 2016 finden Sie sie in zentraler Lage in Stuttgart:
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Telefonisch und per Mail ist die LpB wie gewohnt zu erreichen:
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Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg