Der verbesserte Unterhalts­vorschuss hilft nun schon seit über einem Jahr. Vielen Alleinerziehenden geht es seither finanziell besser. Im März 2018 bekamen 300.000 Kinder mehr Unterhaltsvorschuss als im Juni 2017. Ein schöner Erfolg der Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey – für Alleinerziehende.

Wurde er bisher nur bis zum 12. Lebensjahr und für maximal 72 Monate gewährt, gelten ab dem 1. Juli 2017 folgende Grenzen:

Kinder bis 5 Jahre:                 154 Euro
Kinder von 6 – 11 Jahre:        204 Euro
Kinder von 12- 17 Jahre:       273 Euro

Die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten entfällt.

Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil, sofern sie oder er im SGB II-Bezug ist, mindestens 600 Euro brutto verdient.

Und auch in Heidelberg wirkte sich der Ausbau positiv aus: Im Dezember 2016 waren es 434 Kinder, seit Juni 2018 sind es schon 767 Kinder – das sind 333 junge Menschen zusätzlich, die von der Reform des Unterhaltsvorschusses profitieren.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.