Die Bonpflicht ist sinnvoll – weil sie milliardenschweren Steuerbetrug verhindert

Mit Betrug lässt sich gut Kasse machen. Einzelhändlerinnen und Einzelhändler wie Bäckerinnen, Fleischer, Gemüsehändler, Gastwirtinnen, Friseure und alle, die ihre Betriebe ehrlich führen und korrekt abrechnen, haben Nachteile gegenüber jenen Marktteilnehmern, die Mehrwertsteuer hinterziehen, ihre Lieferketten manipulieren und ihre Mitarbeiter schwarz oder prekär beschäftigen.

Möglich ist das mithilfe von manipulierten oder manipulierbaren Kassen, die die Umsätze wahlweise klein rechnen, um Steuern zu sparen, oder auch Umsätze künstlich erhöhen, um Geld zu waschen. Jedes Jahr entgehen dem Staat, also uns Bürgerinnen und Bürgern, durch Steuerbetrug mit manipulierten Kassen zweistellige Milliardenbeträge.

Im Dezember 2016 hat der Bundestag deshalb einen wichtigen Schritt hin zu einer effektiveren Bekämpfung dieser Art von Steuerbetrug gemacht. Auf Druck der Finanzminister der damals SPD-geführten Bundesländer, allen voran Norbert Walter-Borjans als Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen, sowie der Finanzpolitikerinnen und Finanzpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion, ist damals das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ zustande gekommen.

Besonders ambitioniert war der vom damaligen Finanzminister Wolfgang Schäuble vorgelegte Gesetzentwurf aber nicht. So konstatierte der Bundesrat: „Zudem weist der Entwurf nach Auffassung des Bundesrates zwei gravierende konzeptionelle Mängel (Belegausgabepflicht und zentrale Registrierung der Sicherheitskomponenten) auf, die zu erheblichen Sicherheitslücken führen.“

Die Belegausgabepflicht war eine der wichtigsten Forderungen der SPD im Gesetzgebungsverfahren. Gestützt wurde diese Haltung von Expertinnen und Experten in der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags. Die Ausgabe von Kassenbelegen bei Bargeschäften ist die Voraussetzung dafür, dass die Finanzverwaltung schnell und einfach prüfen kann, ob Umsätze korrekt erfasst sind. Sie ist somit auch Bedingung für eine effektive Bekämpfung von Kassenbetrug. Das Risiko für Betrüger, aufzufliegen, steigt.

Gleichzeitig nutzt eine Belegausgabepflicht auch der Wirtschaft, weil das Finanzamt schneller prüfen kann und weniger in den Betriebsablauf eingreift. Auch der Handelsverband Deutschland und der Zentralverband des Deutschen Handwerks haben die Gesetzgebung mit dem Ziel der Wettbewerbsgleichheit und Fairness im Markt begrüßt, nicht zuletzt, weil dadurch die bargeldintensiven Branchen vom Generalverdacht der Steuerhinterziehung oder der Geldwäsche befreit werden können.

Die Behauptung der Kommentatoren in vielen Zeitungen, eine Bonpflicht sei überflüssig, ignoriert folglich diese Ausgangslage oder – schärfer ausgedrückt – verharmlost den milliardenschweren Betrug an den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Bereits im Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2016 mussten wir erleben, wie der massive Betrug mit manipulierten Kassen verharmlost wurde. Eine konsequente Verfolgung von Steuerhinterziehung ist aber eine Frage des fairen Wettbewerbs und stellt die Chancengleichheit auf dem Markt für die vielen steuerehrlichen Unternehmen wieder her.

Die plötzliche Entdeckung ihres Herzens für Umweltschutz zwei Wochen vor Inkrafttreten des Gesetzes, nachdem die Pflicht zur Umsetzung drei Jahre lang bekannt war, ist nicht mehr als ein zum Zeitgeist passendes, vorgeschobenes Argument seitens der Lobbyisten. Die vergleichbare Belegausgabe bei Kartenzahlung war beispielsweise bisher keine Erwähnung wert, geschweige denn ein Problem.

Die Erstellung der Kassenbelege kann darüber hinaus auch elektronisch erfolgen; es muss auch kein mit schädlichem Bisphenol A bedrucktes Papier verwendet werden. Für die Entwicklung von elektronischen oder anderen umweltfreundlichen Lösungen war drei Jahre Zeit. Offenbar hat man aber darauf vertraut, im letzten Moment die Belegausgabepflicht zu verhindern und hat die Zeit ungenutzt verstreichen lassen. Es ist zu hoffen, dass der Verweis auf den Umweltschutz ernst gemeint ist und die nächsten Monate sinnvoller genutzt werden.

Wir sind allerdings auch dankbar, dass sich die Lobby dem Umweltaspekt beim Kassenbons annimmt. Das lässt darauf schließen, dass auch hinsichtlich der angebotenen Waren und ihrer Verpackungen eine ähnliche Sensibilität an den Tag gelegt wird, etwa bei Alufolie, Verbundmaterialien, Kunststoffe, künstlichen Aromen, kein Verkauf von Tabak, um nur einige zu nennen.

Auch Deutschland kann schaffen, was in Österreich, Polen, Italien und einer Reihe anderer Staaten längst gang und gäbe ist. Die Verharmlosung von Steuerbetrug in Milliardenhöhe muss endlich aufhören.

Wohngelderhöhung zum 1. Januar 2020

Der Deutsche Bundestag hat den Weg frei gemacht für eine Wohngelderhöhung. Künftig steigt das Wohngeld mit den Miet- und Verbraucherpreisen automatisch. Lothar Binding begrüßt die Erhöhung ausdrücklich.

„Das Wohngeld erfüllt eine wichtige sozialpolitische Funktion. Mit der Reform tragen wir dazu bei, dass Wohnen auch für einkommensschwache Haushalte bezahlbar bleibt. Erstmalig wird eine Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt. Künftig wird das Wohngeld alle zwei Jahre an die Miet- und Verbraucherpreisentwicklung angepasst. Damit sichern wir die mit der Wohngeldreform im Jahr 2020 erreichte Entlastungswirkung des Wohngeldes auch für die kommenden Jahre. Wir nehmen den Menschen die Sorge, aus dem Wohngeld rauszufallen“, so der finanzpolitische Sprecher der SPD.

Mit der Reform werden Reichweite und Leistungsniveau des Wohngeldes erhöht. So haben ab 2020 knapp 660.000 Haushalte Anspruch auf Wohngeld, eine Steigerung um 40 Prozent. Gleichzeitig gibt es mehr Geld: Der durchschnittliche Wohngeldbetrag eines Zwei-Personen-Haushalts steigt von 145 Euro auf etwa 190 Euro.

Neu eingeführt wird die Mietenstufe VII. Die neue Mietenstufe trägt den starken regionalen Unterschieden des Mietniveaus innerhalb Deutschlands Rechnung. Diese Mietenstufe erhalten nun Kreise und Gemeinden mit einer Abweichung des Mietenniveaus von 35 Prozent und höher gegenüber dem Bundesdurchschnitt.

Doppelte Verbeitragung gemildert durch die Einführung eines Freibetrags in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge

Mit der Entscheidung über die Einführung einer Grundrente konnte endlich eine Regelung für die Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten beschlossen werden.

Aktuell gilt ab einer Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro der volle Krankenkassenbeitrag, d.h. der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberanteil. Unterhalb dieser Grenze fallen keine Beiträge an, liegt die Betriebsrente jedoch nur einen Euro darüber, muss auf die gesamte Summe der Beitrag gezahlt werden. Das verringert die Attraktivität von Betriebsrenten.

Daher wird die geltende Freigrenze in einen dynamisierten Freibetrag umgewandelt, ab 2020 zunächst in Höhe von 159,25 Euro. Dies bedeutet, dieser Freibetrag bleibt für alle Betriebsrenten frei von Krankenversicherungsbeiträgen. Wer eine Betriebsrente bekommt, wird im Jahr 2020 um rund 300 Euro entlastet.

Mindestens 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner zahlen dann de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner werden spürbar entlastet. Diese Regelung gilt im Übrigen auch für Einmalzahlungen aus Direktversicherungen. Hier werden die Krankenkassenbeiträge, die ja auch zehn Jahre berechnet werden, durch den Freibetrag künftig um rund 3.000 Euro gesenkt. Die Kosten in Höhe von 1,2 Milliarden Euro jährlich werden vollständig aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert.

Für den Pflegeversicherungsbeitrag gilt nach wie vor die Freigrenze. Hier ändert sich nichts am Beitrag.

Leider gibt es keine rückwirkende Lösung für bereits gezahlte Beiträge geben wird. Das ist angesichts des erforderlichen Finanzvolumens nicht möglich. Dafür soll der Freibetrag ab 1.1.2020 auch für diejenigen gelten, die bereits in der Auszahlungsphase sind. Mir ist klar, dass das viele Betriebsrentnerinnen und -rentner nicht zufriedenstellen wird. Es ist aber dennoch ein deutliches Signal für die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung.

Deshalb wollen wir auch den BAV-Förderbetrag für eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung bei Geringverdienern (2.200 brutto / Monat) von maximal 144 Euro auf 288 Euro anheben. Gibt der Arbeitgeber etwas zur Betriebsrente seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu, so bekommt er zukünftig mehr vom Staat erstattet als bisher. Betriebliche Altersversorgung lohnt sich nämlich vor allem dann, wenn sich die Arbeitgeber beteiligen. Das wollen wir damit ebenfalls erreichen.

Praktikumsbericht Maik Menges, 14.10. – 22.11.2019

Das tolle an einem Praktikum im Berliner Abgeordnetenbüro von Lothar Binding ist die Vielseitigkeit. Man verfolgt Ausschusssitzungen, Plenardebatten oder Koordinierungsgespräche. Man begleitet Lothar zu Diskussionen, Konferenzen, Interviews oder Gesprächen von Schulklassen. Man beantwortet Bürgerbriefe, recherchiert Sachstände und Zusammenhänge oder schreibt Anfragen an Ministerien. Dank des Praktikantenprogramms besichtigt man zum Beispiel das Bundeskanzleramt, diskutiert kontrovers mit Politikern oder besucht das Willy-Brandt-Haus. So wird der Blick in den Kalender immer zum spannenden Ausblick was die kommenden Tage bringen. Was aber nicht heißt, dass man nicht auch 15 Minuten vor Beginn noch spontan eingeladen werden kann, Lothar zu einem Empfang zu begleiten.

Lothar ist dann, obwohl meistens im Stress, immer offen und herzlich. Er nimmt sich gerne Zeit, erklärt was gerade passiert und beantwortet Fragen. Und während der Ausschusssitzungen beginnt sein Blick manchmal über die Besuchertribüne zu schweifen. Wenn er mich dann entdeckt, lächelt er mir zu. Unter seinen (nicht weniger engagierten) Politikerkollegen, sticht Lothar Binding mit seinem aufrichtigen Interesse, seiner Sachkompetenz, seiner authentischen, freundlichen und unvoreingenommenen Art sowie der Energie und dem großen Einsatz mit der er seine Arbeit macht, nochmal hervor. Dank seiner langen Erfahrung legt er immer eine routinierte Grundgelassenheit an den Tag und dank des vielen Kaffees merkt man nichts von seinem Schlafmangel. (mehr …)

Tabakwerbeverbot kommt!

„Endlich, die Union hat den jahrelangen Widerstand gegen ein umfassendes Tabakwerbeverbot aufgegeben“, so der Finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lothar Binding.

Von Januar 2021 an soll die Kinowerbung bei allen Filmen verboten sein, die für Jugendliche zugänglich sind. Ebenso ist die kostenlose Abgabe von Zigaretten, Dreh-Tabak und Wasserpfeifentabak außerhalb von Fachgeschäften verboten. Von Januar 2022 an soll es auch keine Tabak-Außenwerbung mehr geben.

Gemeinsam hätten Zigarettenindustrie und Wirtschaftspolitiker der Union das Gesetzesvorhaben über Jahre boykottiert, so der SPD-Abgeordnete. „Der unermüdliche Einsatz der Nichtraucherschutzorganisationen, medizinischer Fachgesellschaften und vieler Bürgerinnen und Bürger haben diesen Erfolg erst möglich gemacht“.

Bedauerlicherweise soll das Werbeverbot für Zigaretten erst in zwei Jahren gelten, kritisiert Binding. Gesundheitsschädliche Erhitzer und E-Zigaretten blieben, den Plänen zufolge, länger außen vor. Damit zeige die Union, dass Sie die Interessen der Tabaklobby „weiterhin fest im Blick hätte“. Auch viele Nichtraucherorganisationen beklagen, dass durch lange Übergangsfristen Unternehmen wie Philip Morris zu viel Zeit eingeräumt würde. „Sie können so ihre neuen süchtig machenden Produkte am Markt platzieren bevor das Werbeverbot auch für die E-Zigarette greift“, erklärte Binding.

Tabakwerbung wolle zum Qualmen verführen und lasse die Hemmschwelle gerade von Jugendlichen vor dem Nikotinkonsum sinken. „Die Freiheit der Zigarettenindustrie hat dort Grenzen, wo die Gesundheit von jungen Menschen auf dem Spiel steht“, gab Binding den Tabakunternehmen mit auf den Weg.

Binding hofft, trotz der langen Übergangsfristen, auf ein zügiges Gesetzgebungsverfahren. „Deutschland ist das letzte Land der EU in dem noch großflächig für Tabakprodukte geworben werden darf“.