Der Deutsche Bundestag hat den Weg frei gemacht für eine Wohngelderhöhung. Künftig steigt das Wohngeld mit den Miet- und Verbraucherpreisen automatisch. Lothar Binding begrüßt die Erhöhung ausdrücklich.

„Das Wohngeld erfüllt eine wichtige sozialpolitische Funktion. Mit der Reform tragen wir dazu bei, dass Wohnen auch für einkommensschwache Haushalte bezahlbar bleibt. Erstmalig wird eine Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt. Künftig wird das Wohngeld alle zwei Jahre an die Miet- und Verbraucherpreisentwicklung angepasst. Damit sichern wir die mit der Wohngeldreform im Jahr 2020 erreichte Entlastungswirkung des Wohngeldes auch für die kommenden Jahre. Wir nehmen den Menschen die Sorge, aus dem Wohngeld rauszufallen“, so der finanzpolitische Sprecher der SPD.

Mit der Reform werden Reichweite und Leistungsniveau des Wohngeldes erhöht. So haben ab 2020 knapp 660.000 Haushalte Anspruch auf Wohngeld, eine Steigerung um 40 Prozent. Gleichzeitig gibt es mehr Geld: Der durchschnittliche Wohngeldbetrag eines Zwei-Personen-Haushalts steigt von 145 Euro auf etwa 190 Euro.

Neu eingeführt wird die Mietenstufe VII. Die neue Mietenstufe trägt den starken regionalen Unterschieden des Mietniveaus innerhalb Deutschlands Rechnung. Diese Mietenstufe erhalten nun Kreise und Gemeinden mit einer Abweichung des Mietenniveaus von 35 Prozent und höher gegenüber dem Bundesdurchschnitt.