SPD-Landesparteitag sendet wichtiges Signal im Kampf für einen besseren Nichtraucherschutz!

Lothar Binding begrüßt die Entscheidung des SPD-Landesparteitages zum Ausbau des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie:

„Das Ergebnis des SPD-Landesparteitages mit seinen 300 Delegierten ist ein wichtiges Signal für die Bemühungen eines besseren bundesweiten Nichtraucherschutzes. Der Antrag der SPD Heidelberg fordert die SPD auf, sich in der Landesregierung für ein Rauchverbot in Gaststätten mit mehr als 1 Angestellten einzusetzen. Dies schützt sowohl die Gäste als auch die Angestellten vor den großen Gefahren des Passivrauchens. Es knüpft damit unmittelbar an Artikel 8 des Rahmenübereinkommens der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) an, welches einen solchen Schutz fordert.

Als nächster Schritt müssen nun auch endlich ein bundesweites Nichtraucherschutzgesetz sowie ein umfassendes Verbot von Tabakwerbung folgen! Deutschland ist eines der letzten Länder in der EU, das noch Tabakaußenwerbung erlaubt.“

Rüdiger Veit zur Flüchtlingspolitik

Veit_kleinböck_bindingAm 6.10. fand im Rudolf-Engelbrecht Haus in Weinheim eine Veranstaltung zur Flüchtlingspolitik und den aktuellen Herausforderungen für Gesellschaft und Politik statt. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Lothar Binding hatte zu der Diskussionsveranstaltung als Gast den Kollegen Rüdiger Veit, den Integrationspolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, sowie Gerhard Kleinböck, MdL eingeladen. (mehr …)

#Vorratsdatenspeicherung

Trotz des guten Verhandlungsergebnisses von Heiko Maas werde ich einem Gesetz, das anlasslose #Vorratsdatenspeicherung – auch Mindestdatenspeicherung oder Mindest- bzw. Höchstspeicherfrist – von Kommunikationsdaten erlaubt, nicht zustimmen!

Meine Ausführliche Position und Begründung finden Sie hier:

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Sonderermittler zur Aufarbeitung der Cum-Ex-Geschäfte einsetzen

Cum ex? Bei den Cum-Ex-Geschäften handelt es sich um einen der größten Fälle von Steuerbetrug in Deutschland. Einzelne Banken und Fonds haben aus dem Steuerbetrug ein Geschäftsmodell gemacht. Der entstandene Schaden für den Fiskus ist immens. Im Kern haben sich die Finanzmarktakteure vom Fiskus Kapitalertragsteuer erstatten lassen, die sie gar nicht bezahlt haben. Aufgrund der Komplexität und Intransparenz der Geschäfte konnten diese Machenschaften lange Zeit nicht aufgedeckt werden. Es bedurfte auch mehr als eines Anlaufs, um diesen Geschäften die Grundlage zu entziehen. Die Gestaltungen konnten erst durch eine vollständige Umstrukturierung des Erhebungsverfahrens der Kapitalertragsteuer abgestellt werden. (mehr …)

Neue Regeln der Bankenabwicklung schützen die Steuerzahler

Der Bundestag beschloss im Sptember 2015 das Abwicklungsmechanismusgesetz. Mit diesem Gesetz wird die Bankenabwicklung bei wirtschaftlicher Notlage eines Finanzinstituts umfassend geregelt. Insbesondere die Eigentümer und Gläubiger werden verstärkt in Haftung genommen, so dass die Steuerzahler besser geschützt sind.

„Das Gesetz passt die bisherigen Abwicklungsregelungen für Banken an den aktuellen Stand der europäischen Vorgaben an und etabliert damit eine Art Insolvenzordnung für Finanzinstitute. Dies schafft die Voraussetzung dafür, dass insbesondere die Eigentümer und Gläubiger einer Bank die Kosten einer Abwicklung zu tragen haben. Deren Haftungsreihenfolge wird detailliert geregelt. Das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion, die Steuerzahler zu schützen, wenn eine Bank in Schieflage gerät, wird damit erfüllt.

Das Gesetz sieht zudem vor, dass die in den Jahren 2011 bis 2014 eingenommenen Mittel der deutschen Bankenabgabe in Höhe von 2,2 Milliarden Euro während der Aufbauphase des neuen europäischen Abwicklungsfonds als nationale Reserve für etwaige Abwicklungen nationaler Banken zur Verfügung stehen. Der europäische Abwicklungsfonds wird bis zum Jahr 2023 mit 55 Milliarden Euro aus Abgaben der Banken gefüllt werden. Für den Übergangszeitraum wird zudem eine befristete Kreditermächtigung eingeführt, damit der Fonds einsatzbereit ist.

Den Besonderheiten der staatlichen Förderbanken, die aufgrund ihrer Anstaltslast und Gewährträgerhaftung nicht insolvenzfähig sind, hat die SPD-Bundestagsfraktion Rechnung getragen.

Insgesamt ist dieses Gesetz ein weiterer und fundierter Meilenstein in einem vollkommen neuen Aufsichts- und Abwicklungsregime in Europa. Die Ratingagenturen haben bereits reagiert. Sie gehen nicht mehr von einer Staatsgarantie für große systemrelevante Banken aus. Die Banken müssen sich selber mehr anstrengen, ihr Eigenkapital zu stärken, um ihre Bonität wieder zu verbessern.“