Drei Heidelberger für den Deutschen Buchhandlungspreis nominiert

MdB Binding: „Wichtiger Beitrag für die kulturelle Vielfalt in Deutschland“

Die Staatsministerium für Kultur und Medien verleiht in diesem Jahr zum sechsten Mal den deutschen Buchhandlungspreis. Mit der Auszeichnung würdigt das Ministerium unabhängige und inhabergeführte Buchhandlungen mit Sitz in Deutschland, die ein anspruchsvolles und vielseitiges literarisches Sortiment haben, ein kulturelles Veranstaltungsprogramm anbieten, innovative Geschäftsmodelle verfolgen oder sich im Bereich der Lese- und Literaturförderung engagieren.

Eine unabhängige Jury aus Experten der Branche hat in diesem Jahr aus 426 Bewerbungen 118 Buchhandlungen für den Preis nominiert. „Buchhandlungen sind Stellen voller geistiger Reichtümer. Sie stehen allen Menschen offen. Dort finden kulturelle Begegnung statt“, so der SPD-Abgeordnete. Es freue ihn sehr, dass in diesem Jahr auch drei Buchhändler aus Heidelberg nominiert wurden. Die Buchhändler artes liberales, Kinder- & Jugendbuchhandlung Murkelei und WortReich Literatur erhalten ein dotiertes Gütesiegel verbunden mit einem Preisgeld in drei Preiskategorien von 7.000 Euro bis 25.000 Euro. Mit welchem Preisgeld die Buchhandlungen ausgezeichnet werden, wird die Kulturstaatsministerin erst bei der Preisverleihung bekannt geben.

Lothar Binding dankt den Heidelberger Buchhändlerinnen und Buchhändlern, die mit „ihrem leidenschaftlichen Einsatz für Bücher einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen Vielfalt in Deutschland leisten.“

Der unabhängigen Jury unter Vorsitz von Stefan Weidle (Weidle Verlag) gehören an: Regina Vogel (Verlagsvertreterin), Reinhilde Rösch (Geschäftsführerin Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Landesverband Baden-Württemberg e.V.) und Manfred Metzner (Verlag das Wunderhorn), Gabriele Schink (Börsenverein des Deutschen Buchhandels), Manuela Reichart (Autorin, Literaturkritikerin) und Jo Lendle (Hanser Verlag).

Abgeordnetenwatch vergibt beste Zeugnisnote für Lothar Binding

Pünktlich zum letzten Schultag erhalten auch die Bundestagsabgeordneten ihr Zeugnis. Dabei vergibt die Plattform „abgeordnetenwatch.de“ Schulnoten an die MdB´s. Der Heidelberger SPD-Abgeordnete Lothar Binding hat alle Fragen der Bürger beantwortet und darf sich über die Note „sehr gut“ freuen. Dabei liegt er in Baden-Württemberg auf dem zweiten Platz hinter Roderich Kiesewetter (CDU), der mehr Fragen bekommen hatte. „Benotet“ werden die Abgeordneten danach, ob sie alle Fragen der Bürger beantwortet haben und ob dies individuell oder durch Standardantworten geschieht. Binding beantwortete alle 100 Fragen und erhielt dafür die Bestnote.

„Diese Note freut mich und ist Ansporn für unsere Arbeit in den Bürgerbüros in Heidelberg und Berlin. Gleichzeitig ist Kommunikation mit den Bürgern aber auch eine Selbstverständlichkeit. Wenn man mich fragt, versuche ich darauf auch bestmöglich zu antworten“, so der Finanzpolitiker. Auch dafür wurde ich von der SPD aufgestellt und von den Wählerinnen und Wählern gewählt.

Die Fragen bei „abgeordnetenwatch.de“ seien zwar nur die Spitze des Eisbergs, aber ein Indikator für unsere Arbeit.  „Täglich erhalten wir viele Fragen, Kritik und Zustimmung zu sämtlichen Themen der Bundespolitik“. Aber die Zahl der Fragen sagt noch nicht viel über die Qualität der Antworten. Wer bei Abgeordnetenwatch schlecht oder nicht antwortet, erhält oft nach und nach immer weniger Fragen.

Auch wenn die schriftlichen Antworten eine hohen Eigenwert haben und zeigen wie man arbeitet, konkret fachlich oder schwülstig nichtssagend, Binding ist gleichwohl das persönliche Gespräch oder die offene Diskussion auf seinen Veranstaltungen sehr wichtig.

Klüger Impfen geht europäisch

In den letzten Tagen gab es viel Kritik an der europäischen Impfstrategie. Dabei hat die Europäische Union viel dafür getan, eine schnelle und sichere Impfstoffentwicklung zu garantieren. Es wurden gemeinschaftlich finanzielle Unterstützungen auf den Weg gebracht, die eine Produktion in einer Größenordnung von 2 Milliarden Dosen für 450 Millionen Europäerinnen, Europäer und unsere engen Nachbarn erst ermöglicht hat. Allein im Juni 2020 wurde der deutsche Impfstoffentwickler BioNTech beim Aufbau von Produktionskapazitäten mit 100 Millionen Euro unterstützt. (mehr …)

Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr

Die schönsten Geschenke kann man nicht in Geschenkpapier einpacken. Liebe, eine tolle Familie, gute Freunde, Gesundheit und Glück. All das wünsche ich Ihnen/Euch zu Weihnachten von ganzem Herzen!

Ein “Last Christmas”, eine letzte Weihnachtskarte als Abgeordneter – mit den besten Wünschen für meine Nachfolgerin Elisabeth Krämer.

Unser Büros sind am 4.1. 2021 wieder besetzt.
Herzliche Grüße

Ihr Lothar Binding

Novemberhilfen

Mit der Schließung von Gasthäusern und Hotels sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen wird der Ausbreitung des Covid-19-Virus entgegengewirkt. Das ist schlimm für die Besucherinnen, Besucher und Gäste. Noch schlimmer ist dies für die Unternehmer und Soloselbständigen für die damit erhebliche finanzielle Einbußen verbunden sein können. Mit einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe, auch Novemberhilfe genannt, will der Bund betroffene kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler unterstützen und Arbeitsplätze sichern.

Die Unternehmen erhalten im Lockdown-Zeitraum November 2020 einen pauschalierten Zuschuss für die betrieblichen Fixkosten in Höhe von bis zu 75 % des Vorjahresumsatzes des Monats November. Diese Regelung wollen wir bis zum 20. Dezember 2021 verlängern. Für junge Unternehmen, die nach dem 31. Oktober 2019 gegründet wurden, gilt der Umsatz Oktober 2020 als Bezugsmonat. Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden.

In der Gastronomie ist der Vergleichsumsatz auf die Inhouse-Geschäfte mit dem vollen Steuersatz begrenzt. Im Gegenzug wird der während der Schließung erzielte Außer-Haus- Umsatz nicht auf die Novemberhilfe angerechnet. Bei allen anderen antragsberechtigten Unternehmen werden die aktuell im November erzielten Umsätze auf die Wirtschaftshilfe angerechnet, soweit sie 25 Prozent des Vergleichsumsatzes übersteigen. Damit soll eine Überförderung von mehr als 100 Prozent des Vergleichsmonats vermieden werden.

Auf die Novemberhilfe werden auch andere staatliche Förderungen angerechnet, insbesondere das Kurzarbeitergeld für die Belegschaft und die Überbrückungshilfe II.

Die Beantragung der Novemberhilfe ist an weitere Voraussetzungen geknüpft. Antragsberechtigt sind:

  1. Unternehmen, die direkt von der Geschäftsschließung laut Beschluss vom 28. Oktober 2020 betroffen sind
  2. Unternehmen, die indirekt von der Geschäftsschließung betroffen sind, weil sie 80 % ihres Umsatzes mit Unternehmen tätigen, die direkt vom Lockdown betroffen sind
  3. Verbundene Unternehmen, wenn mindestens 80 % des gesamten Verbundumsatzes durch direkt oder indirekt betroffene Unternehmensteile erwirtschaftet werden
  4. Unternehmen, die erst nach dem 31. Oktober 2019 gegründet wurden und vom Lockdown betroffen sind

Es muss sich um kleine oder mittelständische Unternehmen (Beschäftigte ≤ 249 im Jahresdurchschnitt und Bilanzsumme ≤ 43 Mio. Euro oder Umsatzerlöse ≤ 50 Mio. Euro) handeln, die sich nicht bereits am 31. Dezember 2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befanden.

Die Anträge sind auf einer zentralen Antragsplattform im Onlineverfahren zu stellen. Wie für die Überbrückungshilfen I und II können nicht die Unternehmen, sondern ausschließlich die Steuerberater Anträge stellen. Eine Ausnahme gilt nur für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Novemberhilfe beanspruchen können. Sie dürfen sich selbst in einem speziellen Zertifizierungsverfahren auf der Antragsplattform anmelden.