Wohngelderhöhung zum 1. Januar 2020

Der Deutsche Bundestag hat den Weg frei gemacht für eine Wohngelderhöhung. Künftig steigt das Wohngeld mit den Miet- und Verbraucherpreisen automatisch. Lothar Binding begrüßt die Erhöhung ausdrücklich.

„Das Wohngeld erfüllt eine wichtige sozialpolitische Funktion. Mit der Reform tragen wir dazu bei, dass Wohnen auch für einkommensschwache Haushalte bezahlbar bleibt. Erstmalig wird eine Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt. Künftig wird das Wohngeld alle zwei Jahre an die Miet- und Verbraucherpreisentwicklung angepasst. Damit sichern wir die mit der Wohngeldreform im Jahr 2020 erreichte Entlastungswirkung des Wohngeldes auch für die kommenden Jahre. Wir nehmen den Menschen die Sorge, aus dem Wohngeld rauszufallen“, so der finanzpolitische Sprecher der SPD.

Mit der Reform werden Reichweite und Leistungsniveau des Wohngeldes erhöht. So haben ab 2020 knapp 660.000 Haushalte Anspruch auf Wohngeld, eine Steigerung um 40 Prozent. Gleichzeitig gibt es mehr Geld: Der durchschnittliche Wohngeldbetrag eines Zwei-Personen-Haushalts steigt von 145 Euro auf etwa 190 Euro.

Neu eingeführt wird die Mietenstufe VII. Die neue Mietenstufe trägt den starken regionalen Unterschieden des Mietniveaus innerhalb Deutschlands Rechnung. Diese Mietenstufe erhalten nun Kreise und Gemeinden mit einer Abweichung des Mietenniveaus von 35 Prozent und höher gegenüber dem Bundesdurchschnitt.

Doppelte Verbeitragung gemildert durch die Einführung eines Freibetrags in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge

Mit der Entscheidung über die Einführung einer Grundrente konnte endlich eine Regelung für die Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten beschlossen werden.

Aktuell gilt ab einer Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro der volle Krankenkassenbeitrag, d.h. der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberanteil. Unterhalb dieser Grenze fallen keine Beiträge an, liegt die Betriebsrente jedoch nur einen Euro darüber, muss auf die gesamte Summe der Beitrag gezahlt werden. Das verringert die Attraktivität von Betriebsrenten.

Daher wird die geltende Freigrenze in einen dynamisierten Freibetrag umgewandelt, ab 2020 zunächst in Höhe von 159,25 Euro. Dies bedeutet, dieser Freibetrag bleibt für alle Betriebsrenten frei von Krankenversicherungsbeiträgen. Wer eine Betriebsrente bekommt, wird im Jahr 2020 um rund 300 Euro entlastet.

Mindestens 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner zahlen dann de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner werden spürbar entlastet. Diese Regelung gilt im Übrigen auch für Einmalzahlungen aus Direktversicherungen. Hier werden die Krankenkassenbeiträge, die ja auch zehn Jahre berechnet werden, durch den Freibetrag künftig um rund 3.000 Euro gesenkt. Die Kosten in Höhe von 1,2 Milliarden Euro jährlich werden vollständig aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert.

Für den Pflegeversicherungsbeitrag gilt nach wie vor die Freigrenze. Hier ändert sich nichts am Beitrag.

Leider gibt es keine rückwirkende Lösung für bereits gezahlte Beiträge geben wird. Das ist angesichts des erforderlichen Finanzvolumens nicht möglich. Dafür soll der Freibetrag ab 1.1.2020 auch für diejenigen gelten, die bereits in der Auszahlungsphase sind. Mir ist klar, dass das viele Betriebsrentnerinnen und -rentner nicht zufriedenstellen wird. Es ist aber dennoch ein deutliches Signal für die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung.

Deshalb wollen wir auch den BAV-Förderbetrag für eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung bei Geringverdienern (2.200 brutto / Monat) von maximal 144 Euro auf 288 Euro anheben. Gibt der Arbeitgeber etwas zur Betriebsrente seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu, so bekommt er zukünftig mehr vom Staat erstattet als bisher. Betriebliche Altersversorgung lohnt sich nämlich vor allem dann, wenn sich die Arbeitgeber beteiligen. Das wollen wir damit ebenfalls erreichen.

Praktikumsbericht Maik Menges, 14.10. – 22.11.2019

Das tolle an einem Praktikum im Berliner Abgeordnetenbüro von Lothar Binding ist die Vielseitigkeit. Man verfolgt Ausschusssitzungen, Plenardebatten oder Koordinierungsgespräche. Man begleitet Lothar zu Diskussionen, Konferenzen, Interviews oder Gesprächen von Schulklassen. Man beantwortet Bürgerbriefe, recherchiert Sachstände und Zusammenhänge oder schreibt Anfragen an Ministerien. Dank des Praktikantenprogramms besichtigt man zum Beispiel das Bundeskanzleramt, diskutiert kontrovers mit Politikern oder besucht das Willy-Brandt-Haus. So wird der Blick in den Kalender immer zum spannenden Ausblick was die kommenden Tage bringen. Was aber nicht heißt, dass man nicht auch 15 Minuten vor Beginn noch spontan eingeladen werden kann, Lothar zu einem Empfang zu begleiten.

Lothar ist dann, obwohl meistens im Stress, immer offen und herzlich. Er nimmt sich gerne Zeit, erklärt was gerade passiert und beantwortet Fragen. Und während der Ausschusssitzungen beginnt sein Blick manchmal über die Besuchertribüne zu schweifen. Wenn er mich dann entdeckt, lächelt er mir zu. Unter seinen (nicht weniger engagierten) Politikerkollegen, sticht Lothar Binding mit seinem aufrichtigen Interesse, seiner Sachkompetenz, seiner authentischen, freundlichen und unvoreingenommenen Art sowie der Energie und dem großen Einsatz mit der er seine Arbeit macht, nochmal hervor. Dank seiner langen Erfahrung legt er immer eine routinierte Grundgelassenheit an den Tag und dank des vielen Kaffees merkt man nichts von seinem Schlafmangel. (mehr …)

Tabakwerbeverbot kommt!

„Endlich, die Union hat den jahrelangen Widerstand gegen ein umfassendes Tabakwerbeverbot aufgegeben“, so der Finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lothar Binding.

Von Januar 2021 an soll die Kinowerbung bei allen Filmen verboten sein, die für Jugendliche zugänglich sind. Ebenso ist die kostenlose Abgabe von Zigaretten, Dreh-Tabak und Wasserpfeifentabak außerhalb von Fachgeschäften verboten. Von Januar 2022 an soll es auch keine Tabak-Außenwerbung mehr geben.

Gemeinsam hätten Zigarettenindustrie und Wirtschaftspolitiker der Union das Gesetzesvorhaben über Jahre boykottiert, so der SPD-Abgeordnete. „Der unermüdliche Einsatz der Nichtraucherschutzorganisationen, medizinischer Fachgesellschaften und vieler Bürgerinnen und Bürger haben diesen Erfolg erst möglich gemacht“.

Bedauerlicherweise soll das Werbeverbot für Zigaretten erst in zwei Jahren gelten, kritisiert Binding. Gesundheitsschädliche Erhitzer und E-Zigaretten blieben, den Plänen zufolge, länger außen vor. Damit zeige die Union, dass Sie die Interessen der Tabaklobby „weiterhin fest im Blick hätte“. Auch viele Nichtraucherorganisationen beklagen, dass durch lange Übergangsfristen Unternehmen wie Philip Morris zu viel Zeit eingeräumt würde. „Sie können so ihre neuen süchtig machenden Produkte am Markt platzieren bevor das Werbeverbot auch für die E-Zigarette greift“, erklärte Binding.

Tabakwerbung wolle zum Qualmen verführen und lasse die Hemmschwelle gerade von Jugendlichen vor dem Nikotinkonsum sinken. „Die Freiheit der Zigarettenindustrie hat dort Grenzen, wo die Gesundheit von jungen Menschen auf dem Spiel steht“, gab Binding den Tabakunternehmen mit auf den Weg.

Binding hofft, trotz der langen Übergangsfristen, auf ein zügiges Gesetzgebungsverfahren. „Deutschland ist das letzte Land der EU in dem noch großflächig für Tabakprodukte geworben werden darf“.

Grüne Landesregierung hält schützende Hand über Wohnungsspekulanten

„Das ist schlechte Landespolitik auf dem Rücken von Mieterinnen und Mietern“ kritisiert der Vorsitzende des Mietervereins Heidelberg die Enthaltung der grünen Landesregierung im Bundesrat zur Gesetzesinitiative gegen Mietwucher. Trotz dieser Enthaltung, Ende November, fand aber das Gesetz im Bundesrat eine Mehrheit.

Die Landesregierung unter Kretschmann hatte sich nicht dazu entscheiden können, der Gesetzesinitiative aus Bayern zuzustimmen, mit welcher § 5 Wirtschaftsstrafgesetz zur Verfolgung von Mietwucher wieder wirksam gemacht werden sollte. „Mit dieser Reform werden unangemessen hohe Mieten als ordnungswidrig eingestuft“, so Binding. Damit gemeint sind Mieten, die die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigen.

Lothar Binding kritisiert die Landesregierung weil sie seiner Meinung nach „Sorgen und Nöte von drei Millionen Mieterhaushalten in Baden-Württemberg völlig ignorieren“. Gerade hier in Heidelberg würden die Mieten immer unbezahlbarer. Erst vor wenigen Tagen noch hatte ein Mietenvergleichsspiegel der F+B GmbH in Hamburg ergeben, dass 16 der 30 teuersten Mieterstädte Deutschlands in Baden-Württemberg liegen.

Weil es in Baden-Württemberg zur Zeit keinerlei Grenzen für Mietwucherer gibt, werden in den Hotspots des Landes Mietpreise von bis zu 35 Euro pro qm gefordert und aus der Not heraus auch bezahlt, oft aus den öffentlichen Kassen von Sozialämtern. „Bekanntlich ist der grüne Ministerpräsident auch mit dem notwendigen Erlass zur Mietpreisbremse in Verzug“, so Binding. Mieter seien somit seit einem Jahr völlig schutzlos jeglichem Wucher ausgesetzt.

Selbst die Vertretung der baden-württembergischen Wohnungsunternehmen (VBW) hatte sich deshalb in einer gemeinsamen Erklärung mit dem Mieterbund für die notwendige Reform des §5 Wirtschaftsstrafgesetzbuch stark gemacht. „Ich kann nicht verstehen, warum die Landesregierung solche Verbandserklärungen ignoriert und stattdessen ihre schützende Hand über die Spekulanten hält“, so Binding.