Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen
Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) (mehr …)
Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) (mehr …)
Früher
Es wird eine Sportanlage errichtet. Die Vermietung dieser Sportanlage zerfällt in zwei Teile:
Natürlich durfte früher die Vorsteuer nur für den umsatzsteuerpflichtigen Teil geltend gemacht werden. So weit, so gut.
Urteil Bundesfinanzhof
Nun hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 31. Mai 2001 (V R 97/98) entschieden, dass bei der Vermietung von Sportanlagen von einer einheitlichen umsatzsteuerpflichtigen Leistung auszugehen ist.
Heute
Es wird eine Sportanlage errichtet.
Die Vermietung dieser Sportanlage ist komplett umsatzsteuerpflichtig und natürlich darf auch die komplette Vorsteuer geltend gemacht werden.
Problem für Altanlagen
Eine Altanlage – erbaut vor dem Urteil – wird vermietet. Nun wird nach dem Urteil die komplette Umsatzsteuer auf die Vermietungsleistungen erhoben, allerdings konnte die Vorsteuer auf die Herstellungskosten früher nur teilweise geltend gemacht werden. Für Altanlagen, die weniger als 10 Jahre betrieben wurden, besteht zwar die Möglichkeit, einen Teil der Vorsteuer vom Finanzamt zurückzuverlangen, sind die Anlagen allerdings älter als 10 Jahre, gibt es nichts mehr vom Finanzamt zurück. Die gezahlte Umsatzsteuer auf die Herstellungskosten wird dann zum Kostenfaktor. Ergebnis: die Altanlage muß u.U. teurer vermietet werden als die Neuanlage. Dabei ist allerdings nicht berücksichtigt, dass die Altanlage betriebswirtschaftlich bereits – jedenfalls teilweise – abgeschrieben ist.
Lösung
Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung von „Alt-Sportanlagen“.
Danach können die Umsätze aus der Vermietung von Sportanlagen mit Wirkung vom 15. Oktober 2001 bis zum 31. Dezember 2003 – entgegen der Entscheidung des Bundesfinanzhofes – weiterhin in eine steuerfreie Grundstücksüberlassung und in eine steuerpflichtige Überlassung von Betriebsvorrichtungen aufgeteilt werden.
Neues Problem??? Neue Lösung??? Perpetuum Problemile…
Mit der Begründung, die Übergangsregelung reiche zeitlich nicht aus und der Beobachtung, dass die derzeitige Konsumzurückhaltung und Sparneigung der Bevölkerung bei vielen Betreibern von Sportanlagen zu finanziellen Engpässen führe hat der Bundesrat am 17. Oktober eine Gesetzesinitiative beschlossen, die auf eine Verlängerung der Übergangsregelung hinausläuft.
Dagegen oder dafür?
Nicht dafür!
Die derzeitige Konsumzurückhaltung und Sparneigung der Bevölkerung könnte bei einigen Betreibern von Sportanlagen zu finanziellen Engpässen geführt haben. Dies ist natürlich kein Spezifikum für Sportanlagen, neu oder alt und es ist zweifelhaft, ob der Weg über die Umsatzsteuer mit dem Ziel, die wirtschaftliche Situation der Unternehmen zu verbessern oder deren Liquiditätsprobleme infolge geringer Frequentierung von Sportanlagen zu beseitigen, der richtige ist. Die Umsatzsteuer ist kein geeignetes Instrument zur Wirtschaftsförderung. Darüber hinaus läßt die Einbindung der Umsatzsteuer in das Gemeinschaftsrecht Förderungsmaßnahmen im Wege der Umsatzsteuer nicht zu.
Der vom Bundesrat vorgeschlagene weiche Übergang vom alten zum neuen Rechtszustand wurde den Betroffenen bereits durch unser Gesetz gewährt. Für eine Umstellung längerfristiger Verträge ist ab Verkündung der Übergangsregelung, 5. September 2002, bis zum 31. Dezember 2003 ausreichend Zeit vorhanden.
Die weitere Verlängerung der Übergangsregelung würde auch unserem Ziel widersprechen, sektorale Sonderregelungen abzubauen um die Gerechtigkeit und Vergleichbarkeit zu erhöhen und das Steuersystem zu vereinfachen.
Last but not least spricht auch der entstehende Steuerausfall – folgten wir dem Vorschlag des Bundesrats – von jährlich 90 Mio. € (Nach internen Ermittlungen des BMF) gegen diesen Vorschlag.
Kleine Erläuterung
Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Vorsteuer
Ich kaufe einen Bleistift für 10,– €. MwSt (USt.) 1,60 € gehen an das Finanzamt von meinem Lieferanten.
Ich bezahle Kaufpreis 11,60 €, enthält Umsatzsteuer
Bleistift wird gespitzt. Wertsteigerung -> Verkauf für 15,– €
Umsatzsteuer (USt.) 2,40 € gehen von mir an mein Finanzamt
Ich bekomme Verkaufspreis 17,40 €
1,60 € bekomme ich als Vorsteuer vom FA zurück
Ich bezahle also nur 0,80 € das entspricht der „Mehrwertsteuer“, nämlich 16% von 5,– €
Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Belastungsneutralität in der Unternehmerkette dazu führt, dass der Endkunde sämtliche Umsatzsteuer bezahlt – der Unternehmer dagegen keine.
Mit Wirkung zum 1.1.2007 soll das so genannte „Werkstorprinzip“ eingeführt werden. Aufwendungen für den Weg zum Arbeitsplatz gehören dann zum Privatbereich und können nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Lediglich als „Härtefallausgleich“ sollen ab 1.1.2007 für Fernpendler die Fahrtkosten ab dem 21. Entfernungskilometer mit 30 Cent/Kilometer von der Steuer als Werbungskosten anerkannt werden. Die Entfernungspauschale wird aber auf die Werbungskostenpauschale von 920 Euro angerechnet. (mehr …)
Sammlung von Pressemeldungen aus Deutschland zum Thema Nichtraucherschutz
Jahrelang waren die Anstrengungen gegen die persönliche und gesellschaftliche Verdrängung der Gefahren des Rauchens, gegen den Mangel an politischem Verantwortungsbewusstsein, gegen den Einfluss der Tabaklobby und vor allem auch gegen die Sucht vieler Menschen vergeblich. Rauchen und Passivrauchen erfreuten sich anscheinend einer großen gesellschaftlichen Akzeptanz. Der von Rauchern, der Tabaklobby und vorgeblich liberal eingestellten Politikerinnen und Politikern propagierte Grundsatz einer freiwilligen Rücksichtnahme schien hierzulande im Gegensatz zu den gesetzlichen Rauchverboten in unseren Nachbarländern bis in alle Ewigkeit unumstößlich zu sein.
In meinem Buch „Kalter Rauch – Der Anfang vom Ende der Kippenrepublik“ verarbeite ich persönliche Erfahrungen mit dem Kampf gegen die Sucht, Interviews mit Experten aus unterschied- lichen Bereichen, wissenschaftliche Erkenntnisse und Auseinandersetzungen mit Lobbyisten aus den gegnerischen Lagern. Es beleuchtet die Hintergründe einer Diskussion, bei der die Gräben quer durch Familien, Parteien, Büros oder Wohngemeinschaften verlaufen.
Natrium reagiert heftig mit Wasser unter Bildung von Natriumhydroxid und Freisetzung von Wasserstoff. Das knallt ganz schön. Der Heidelberger SPD Abgeordnete demonstrierte auf dem belebten Bismarckplatz für den Ausstieg aus der Atomenergie. (mehr …)