20. Jul 2019 | Aktuelles, Finanzen
Aus Sicht der Sparer*innen, die den Nominalzins im Blick haben, und auch aus Sicht einer privaten Altersvorsorge ist es zwar es auf dem ersten Blick verständlich, dass die EZB-Politik so in der Kritik steht, aber ich möchte im Folgenden das Thema etwas genauer beschreiben. Dass Sparbücher, Tagesgeld- und Festgeldkonten kaum noch Rendite bringen, ist ein ernstzunehmendes Problem der EZB-Politik. Solche Wertverluste hat die*der Sparende aber nicht nur, wenn der festgesetzte EZB-Leitzins so wie derzeit bei null ist. Dieses Phänomen ist immer dann zu beobachten, wenn die Inflationsrate höher als der nominale Zins ist. Der Realzins wird negativ, und Sparer*innen machen einen Verlust. Diesen Umstand muss ich nicht für gut halten, er ist aber in der deutschen Geschichte keineswegs eine Seltenheit. Seit 1967 machten die Sparerenden in mehr als der Hälfte aller Jahre Realzins-Verluste. Ich fand es schon oft merkwürdig, dass dies bisher (über Jahrzehnte hinweg) zu wenig Aufregung geführt hat – und erst seit kurzem von Einzelnen als Thema entdeckt wurde.
Die Nullzinspolitik bringt aber auch Vorteile mit sich: Noch nie waren die Kreditzinsen für Konsumentendarlehen so niedrig. Unternehmen investieren, und es haben so viele Menschen in Deutschland Arbeit wie nie zuvor. (Vorsichtig formulierte Ergänzung: Wenn auch viele Arbeitgeber*innen nicht immer Arbeitnehmer*innen so beschäftigen wie es wünschenswert wäre.) Die bisherige relative Schwäche des Euros gegenüber dem Dollar wirkt auf exportorientierte Unternehmen wie ein zusätzliches Konjunkturprogramm. Auch gerade der deutsche Staat kann sich zu so günstigen Bedingungen refinanzieren – in den öffentlichen Haushalten des Bundes, der Länder und Kommunen sind die Zinslasten so niedrig wie nie zuvor. Es gibt durchaus die Dualität, dass aus Sicht der Individuen ärgerlich ist, was für das Kollektiv von Vorteil – obwohl es immer dieselben Menschen sind.
Auch bei dem vermehrten Immobilienkauf, aufgrund von niedrigen Kreditzinsen, müssen wir genauer hinsehen. Einerseits steigen die Preise in bestimmten Regionen. Von zinsgünstigen Wohnimmobilien- und Konsumentenkrediten profitieren andererseits gerade junge Berufseinsteiger*innen, Familien und ältere Menschen. Durch die niedrigen Zinsen ist der Staat zudem auch in der Lage, mehr zu investieren. Aus SPD-Sicht wäre es durchaus wünschenswert, dass Deutschland noch mehr in Bildung, Digitalisierung, Pflege und Infrastruktur investiert oder jedenfalls diese Investitionen so vorbereitet, dass in der entsprechenden Konjunkturlage schnell gehandelt werden kann. Aber leider bremst bei solchen Langfriststrategien unser Koalitionspartner.
Die EZB-Nullzinspolitik eröffnet also einige positive Möglichkeiten. Trotzdem fördert diese Politik soziale Ungleichheit. Seit der Bankenkrise ist der Spalt zwischen Arm und Reich breiter geworden, was wesentlich an den großen Aktiengewinnen der meist schon gut verdienenden Anleger*innen liegt.
Ich habe allerdings die Erwartung, dass sich die Wachstumsaussichten in der Eurozone in den nächsten Jahren weiter stabilisieren. Mit dem Herunterfahren der EZB Anleihekaufprogramme auf dem Sekundärmarkt könnten in einem nächsten Schritt die Zinsen – wie jetzt in den USA geschehen – wieder angehoben werden. Dies hätte dann sicher auch einen Rückgang der Immobilienkäufe zur Folge.
Unabhängig von den Geschehnissen auf dem europäischen Finanzmarkt setzt sich die SPD für mehr soziale Gerechtigkeit ein, um dem weiteren Auseinanderdriften von Arm und Reich entgegen zu wirken. Dies möchten wir unter anderem durch eine Steuerpolitik, die die besser Verdienenden stärker in die Verantwortung nimmt, erreichen.
1. Feb 2019 | Aktuelles, Bundestag, Finanzen, Wahlkreis
Der SPD-Bundestagsabgeordnete und finanzpolitische Sprecher
der SPD-Fraktion Lothar Binding freut sich, mitteilen zu können, dass die
Unionsparteien eingelenkt haben und nun der Bund die Möglichkeit von
Regionalbudgets zur Entwicklung des ländlichen Raumes schafft.
„Die ländlichen Räume in Deutschland werden oft
unterschätzt. Dabei sind sie wichtige Kraftzentren unseres Landes. Vielen
Menschen ist es nicht bewusst, dass mehr als die Hälfte unserer Bevölkerung auf
dem Land lebt“, so der Abgeordnete.
Die Bundesländer haben nun die Möglichkeit, das
Regionalbudget in ihre landesrechtlichen Förderrichtlinie ab 2019 zu
übernehmen. Es können Kleinprojekte gefördert werden und je Region jährlich bis
zu 200.000 Euro einschließlich eines Eigenanteils des Erstempfängers in Höhe
von 10%.
Das Regionalbudget ist in dem Jahr zu verwenden, in dem es
vom Land bewilligt wurde. Die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinprojekts je
Empfänger betragen maximal 20.000 Euro und die Höhe des Zuschusses bis zu 80%.
Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt anhand von Auswahlkriterien durch ein
Entscheidungsgremium bestehend aus Vertretern regionaler Akteure.
„Dort, wo junge Familien abwandern, Unternehmen ihre
Standorte verlagern, Landarztpraxen und Lebensmittelläden schließen,
Wasserpreise steigen oder schnelles Internet fehlt, müssen wir gegensteuern“,
betont Binding. Anders als in den meisten Ballungsgebieten sei der
demografische Wandel in den ländlichen Räumen schon heute spürbar. Jede Region
müsse aber eine faire Entwicklungschancen bekommen.
„Gerade für unsere Rhein-Neckar-Region ist dies ein
Förderinstrument, das wirklich hilft. Wir haben uns für die ländlichen Räume
stark gemacht und wir wissen auch, dass es große Unterschiede zwischen den
einzelnen Regionen gibt. Aus diesem Grund sollen die Menschen vor Ort
entscheiden, welche Maßnahmen für einen starken und attraktiven ländlichen Raum
notwendig sind, “ so der Finanzpolitiker.
In Baden-Württemberg wendet man sich an das Ministerium für
Ernährung und Ländlichen Raum, Referat 45, Dr. Georg Ris oder Barbara
Eusterschulte, Kernerplatz 10, 70182 Stuttgart, E-Mail: Georg.ris@mlr.bwl.de und E-Mail: Barbara.eusterschulte@mlr.bwl.de
28. Jan 2019 | Aktuelles, Finanzen
Flyer-6.-Februar-19Uhr-Steuerpodium
12. Sep 2018 | Aktuelles, Bundestag, Finanzen
Mit dem Haushaltsentwurf für 2019 setzt Bundesfinanzminister Olaf Scholz die richtigen Schwerpunkte. Wir investieren weiter konsequent in die Infrastruktur und in den sozialen Wohnungsbau, verbessern die Kitas, modernisieren die Schulen und entlasten Familien durch höheres Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge.
Der Haushaltsentwurf zeigt, dass aufgrund der guten Wirtschaftslage viel Gutes gleichzeitig möglich ist. Wir investieren so viel wie nie in unsere Straßen, Schienenwege und Wasserstraßen. Die digitale Zukunft unseres Landes sichern wir mit einem Sondervermögen für den Breitbandausbau und für die Digitalisierung unserer Schulen. Wir finanzieren das Gute-Kita-Gesetz, das mehr Kitaplätze mit besserer Betreuung und eine Senkung der Kitagebühren ermöglicht. Wir sorgen dafür, dass Familien mehr Geld zur Verfügung haben, indem wir das Kindergeld zum 1. Juli 2019 erhöhen, den Kinderfreibetrag entsprechend anpassen und die Belastungen aufgrund der „kalten Progression“ ausgleichen. Wir führen das Baukindergeld ein und investieren weiterhin Milliarden in den sozialen Wohnungsbau.
In den anstehenden parlamentarischen Beratungen ist für die SPD klar: Zukunftsinvestitionen und konkrete Verbesserungen für die Menschen haben Vorrang. So sehen wir keinen Grund, den Soli für die reichsten 10 Prozent der Steuerzahler früher als geplant abzuschaffen. Wir sind auch nicht bereit, bis zu 40 Milliarden Euro mehr für Rüstung auszugeben. Stattdessen wollen wir die Weichen dafür stellen, dass die Rente bis 2040 abgesichert ist.
Wir handeln verantwortungsvoll. Der Bundeshaushalt 2019 wird der sechste Bundeshaushalt in Folge sein, der ohne neue Schulden auskommt.
5. Jul 2018 | AG 60plus, Aktuelles, Bundestag, Finanzen
Lothar Binding und die SPD-Landesgruppe Baden-Württemberg setzen sich zusammen mit anderen Landesgruppen der SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, auf Betriebsrenten nur noch den halben Beitragssatz zu erheben. Damit soll die betriebliche Altersversorgung attraktiver gemacht und gestärkt werden. „Betriebliche Altersversorgung ist für uns die beste Ergänzung zur gesetzlichen Rente.“, so Lothar Binding, Bundestagsabgeordnete für Heidelberg, Weinheim und die Bergstraße.
Die Betriebsrente sei ein dringendes Handlungsfeld. „Vielfach werde ich in E-Mails und Gesprächen darauf angesprochen.“, so Lothar Binding. Bei den Abschlüssen von Betriebsrenten haben sich die Menschen darauf verlassen, einen wichtigen Beitrag für ihre Altersversorgung zu leisten. „Gemeinsam mit anderen Landesgruppen fordern wir baden-württembergischen SPD-Bundestagsabgeordneten deshalb nun, dass für Betriebsrenten nur noch der halbe Krankenkassenbeitrag erhoben werden soll. Zur kurzfristigen Entlastung von Betriebsrenten soll in einem ersten Schritt ein Freibetrag statt der jetzigen Freigrenze eingeführt werden“.
„Als Deutschland noch der „kranke Mann Europas“ war und die Krankenkassen unter extremen Druck standen, half der volle Beitragssatz das gesetzliche Krankenkassensystem zu stabilisieren. Angesichts der guten wirtschaftlichen Entwicklung und zu erwartender Mehreinnahmen für die Krankenkassen, können Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner heute wieder entsprechend entlastet werden.“, so Lothar Binding weiter.
Die Union und ihren Gesundheitsminister Jens Spahn fordert die SPD-Landesgruppe Baden-Württemberg auf, ihren Widerstand gegen eine Entlastung der Betriebsrenten aufzugeben.
Zur Information: Betriebsrentenzahlungen bis zu einer Freigrenze von aktuell 152,25 Euro monatlich sind schon heute von der Beitragszahlung befreit. Übersteigt die Betriebsrentenzahlung diese Höhe, wird jedoch seit 2004 der volle Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung auf die gesamte Betriebsrente erhoben. Durch die Umwandlung in einen Freibetrag würden die Betriebsrenten bis zur Höhe von derzeit 152,25 Euro generell beitragsfrei gestellt, egal wie hoch die Betriebsrente insgesamt ausfällt, die Gesamtbelastung würde somit sinken.