Risikoreduzierung in Bankbilanzen

Durch die Einigung des Rates auf höhere Verlustpuffer werden die Risiken aus der Schieflage einer Bank weiter reduziert. Deutschland hat überdies Entlastungen für kleine Banken von überzogenen Offenlegungs- und Meldepflichten erreicht.

Die europäische Bankenunion hat erheblich zur Robustheit des Bankensektors beigetragen. Dennoch bestehen nach wie vor strukturelle Risiken in den Bankbilanzen. Die Verständigung der Mitgliedstaaten auf das sogenannte Bankenpaket beim Ecofin am 25. Mai 2018 ist ein weiterer Schritt auf diesem Weg. Große Banken müssen künftig Verlustpuffer von mindestens 8 Prozent ihrer Bilanzsumme vorhalten. Diese Puffer stehen im Fall der Schieflage einer Bank zur Verlusttragung zu Verfügung. Damit stärken wir die bereits 2014 beschlossenen bail-in-Regelungen und erreichen, dass Banken nicht mehr vom Steuerzahler gerettet werden müssen. Anteilseigner und Gläubiger haften künftig vorrangig. Weiterhin unbefriedigend ist aber die Situation der notleidenden Kredite. Hier müssen Risiken weiter konsequenter als bisher reduziert werden.

Über die Errichtung einer europäischen Einlagensicherung kann deshalb nur gesprochen werden, wenn es weitere substantielle und messbare Erfolge beim Abbau solcher Risiken gibt.

Deutschland hat außerdem wichtige Entlastungen für kleine Banken erreicht. Institute mit einer Bilanzsumme von weniger als 5 Milliarden Euro und einem einfachen Geschäftsmodell erhalten Erleichterung bei Offenlegungen, Meldepflichten und Vergütungsanforderungen. Dies ist gerechtfertigt, da sie aufgrund ihrer einfachen Struktur und geringen Größe ein geringeres Risiko für die Finanzstabilität darstellen. Dieses Vorgehen entspricht dem Grundsatz, dass die Intensität der Aufsicht und die regulatorischen Anforderungen in einem ausgewogenen Verhältnis zur Größe, Geschäftstätigkeit und zum Risikoprofil der jeweiligen Bank stehen müssen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dieser Ansatz für eine „Small Banking Box“ vertieft und weiter ausgebaut wird.

Wir freuen uns, dass es in den Verhandlungen gelungen ist, eine Ausnahme für die Förderbanken der Länder zu erreichen. Sie werden zukünftig wie die Förderbank des Bundes behandelt, wenn das Europäische Parlament dem Ergebnis zustimmt.

Grundsteuer – Sicherung des Aufkommens hat Priorität

Erwartungsgemäß hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, muss eine Reform nun umgehend in Angriff genommen werden. Ziel ist die Sicherung des bisherigen Grundsteueraufkommens für die Kommunen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern ab dem Stichtag 1. Januar 2002 für verfassungswidrig erklärt. Diese Einheitswerte führen heute zu großen Ungerechtigkeiten bei der Bemessung der Grundsteuer. Wir werden das Urteil nun gründlich analysieren. Entscheidend ist, dass das Verfassungsgericht nicht die Steuer selbst, sondern lediglich ihre derzeitige Berechnungsbasis verworfen hat. (mehr …)

Lothar Binding zum finanzpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion gewählt

Christine Lambrecht (stellv. Fraktionsvorsitzende), Yasmin Fahimi, Bernhard Daldrup, Ingrid Arndt-Brauer, Cansel Kiziltepe, Lothar Binding, Jens Zimmermann, Michael Schrodi, Metin Hakverdi. (auf dem Foto fehlt: Sarah Ryglewski)

Der Heidelberger Bundestagsabgeordnete Lothar Binding ist als Vorsitzender der Arbeitsgruppe Finanzen der SPD-Bundestagsfraktion in seiner AG einstimmig gewählt und von der Fraktion als finanzpolitischer Sprecher bestätigt worden. (mehr …)

Paradise Papers offenbaren systematische und weltweite Steuervermeidung

Die Paradise Papers offenbaren erneut die systematische und weltweite Steuervermeidungspraxis der Reichen und der multinationalen Konzerne. Wir müssen die verborgenen Strukturen dieser Parallelwelt aufdecken und zerschlagen. Dazu ist eine neue Initiative für ein international abgestimmtes Vorgehen gegen Steueroasen erforderlich. Die künftige Bundesregierung ist in der Pflicht, wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen. (mehr …)

Sondierungsgespräche – Geringverdiener werden kaum entlastet

Von den Sondierungsgesprächen für eine Jamaika-Koalition geht kein Aufbruchssignal für eine entschlossene Modernisierung aus. Statt einer klaren Prioritätensetzung auf Zukunftsinvestitionen in Infrastruktur und Bildung kündigen die künftigen Koalitionäre lediglich eine Reihe von steuerlichen Einzelmaßnahmen an.

Den Partnern der Jamaika-Koalition fehlt offensichtlich ein gemeinsamer Plan für eine Modernisierung Deutschlands. Erforderlich ist eine klare Prioritätensetzung für Investitionen in Infrastruktur, Bildung und soziale Sicherheit. Stattdessen legen die künftigen Koalitionäre eine Liste von steuerlichen Einzelmaßnahmen vor.

Die angekündigte Absicht, Familien mit Kindern sowie Bezieherinnen und Bezieher unterer und mittlerer Einkommen zu entlasten, kann überdies nicht allein mit steuerlichen Maßnahmen gelingen. Geringverdiener zahlen kaum Steuern, werden aber durch Sozialbeiträge relativ hoch belastet. Eine Verbesserung der Situation von Geringverdienern erfordert deshalb neben steuerlichen Maßnahmen auch eine Absenkung der Sozialbeiträge.

Problematisch ist die indirekte Absage einer Reform der Erbschaftsteuer. Dadurch wird gleich zu Beginn der Verhandlungen eine stärkere Beteiligung der Besitzer hoher Vermögen an der Finanzierung der Zukunftsaufgaben ausgeschlossen. Eine gerechte Steuerpolitik darf aber auf eine angemessene Besteuerung der Vermögenden nicht verzichten.