Sparen braucht Visionen
Ich nehme die Anliegen aller Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen ernst und versuche sachbezogen und ausführlich zu antworten. Da sich sehr viele Briefe, insbesondere von Interessensgruppen und Verbänden, darauf beziehen, warum es notwendig ist gerade der jeweils schreibenden Gruppe zu einer besseren finanziellen Aussattung zu verhelfen – oft wird dabei nicht unmittelbar daran gedacht, dass solche Verbesserungen ja von allen anderen Menschen in unserem Land aufgebracht werden müssen, weil zusätzliche Mittel im Staatshaushalt ja nicht verfügbar sind – gebe ich als Anlage zu meinen persönlichen Briefen, ein kurzes Essay über einige finanzpolitische Hintergründe unserer zukunftsorientierten Politik im Umgang mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger.
Sparen muss den Zielen einer zukunftsorientierten Gesellschaft dienen.
- Arbeitsplätze für alle, gerechte Steuerpolitik, lokale Ökonomie (Arbeit statt Sozialhilfe und Arbeitslosengeld)
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Gesicherte Altersversorgung: Rente, Pflege, Gesundheit
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Bildung für alle, Forschung für eine Zukunft auf der Basis von Innovation
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Gerechtigkeit für Familien
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Förderung bürgerschaftlichen bzw. ehrenamtlichen Engagements
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Bezahlbare Wohnungen für alle
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Europa ist mehr als der Euro: soziale, politische Union,
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gerechte Weltwirtschaftsordnung in ökologischem Gleichgewicht
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Gerechtigkeit als Leitziel unserer gesellschaftlichen Entwicklung
Im Mittelpunkt unserer Politik steht der Gerechtigkeitsbegriff in Verbindung mit ethisch-moralischen und christlichen Grundsätzen. Damit ist der entscheidende Unterschied zu konservativer Regierungspolitik beschrieben.
Was hilft uns die schönste Geldwertstabilität, das größte Wirtschaftswachstum, die kleinste Inflationsrate oder die höchsten Gewinne von Minderheiten, wenn es vielen Menschen in Deutschland zunehmend schlechter geht. Deshalb darf es mit der dramatischen Staatsverschuldung zugunsten weniger aber auf dem Rücken vieler nicht mehr weitergehen:
Mit dieser Anlage zu meinem Brief möchte ich versuchen etwas genauer darzulegen, warum es notwendig ist über alle Ressorts hinweg im Bundeshaushalt – und bei näherem Hinsehen auch in den Länder- und Kommunalhaushalten – einzusparen, wenn nicht in einigen Jahren jegliche Handlungsfähigkeit für die Gemeinschaftsaufgaben in unserer Gesellschaft verloren gehen soll. Dabei besteht das besondere dieses Konzeptes darin, dass sich in einem koordinierten Sparpaket alle Bereiche beteiligen aber jeder Bereich, jedes Ministerium selbst entscheidet, wo schließlich konkret eingespart werden kann und wie Effizienzpotentiale aktiviert werden können um die Zukunftsfähigkeit zentraler Aufgabenerfüllung zu sichern.
Zunächst die „großen Worte“: Unter dem Motto „Deutschland erneuern“ hat die Bundesregierung ein wirtschafts- und finanzpolitisches Gesamtpaket vorgelegt, mit dem die Weichen für die zukünftige Haushalts-, Finanz- und Steuerpolitik gelegt werden. Dieses Reformpaket ist eines der umfassendsten in der Geschichte der Bundesrepublik. Wir wollen damit den Herausforderungen begegnen, denen sich die Bundesregierung in extrem schwieriger Ausgangslage – Staatsverschuldung, Arbeitslosigkeit, Urteile des Bundesverfassungsgerichtes – stellen muss.
Es gehört ja zu den besonderen Schwierigkeiten gegenwärtiger Finanzpolitik, dass verfassungswidrige Zustände, die bis in das Jahr 1983(!) zurückreichen, beseitigt werden müssen:
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In der Familienförderung entstehen so ungeheuer große Belastungen für den aktuellen und künftige Bundeshaushalte. Hätte die Bundesregierung über die Vergangenheit kontinuierlich verteilt hier die Familien korrekt behandelt, viele Anpassungsprozesse wären leichter zu organisieren gewesen. Leider hilft uns heute aber das berüchtigte „was wäre gewesen wenn…“ nicht weiter.
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Die Konsequenzen aus dem Urteil im Zusammenhang mit dem Länderfinanzausgleich sind heute noch nicht vollständig zu übersehen. Ich war zwar auch kein Freund der Ausgleichsformel für den Länderfinanzausgleich aber ist es nicht bemerkenswert, dass ausgerechnet Bayern diese Klage seit einigen Jahren so vehement betrieben hat – hat doch Bayern ca. 30 Jahre aus dem Länderfinanzausgleich Gelder erhalten. Erst seit einigen Jahren gehört Bayern nicht mehr zu den Nehmerländern. Für Baden-Württemberg und Hessen stellt sich die Situation natürlich anders dar.
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Auch das sogenannte „Spreizungsurteil“ des Bundesfinanzhofs in Bezug auf die unterschiedlichen Spitzensteuersätze muss von der gegenwärtigen Gesetzgebung berücksichtigt werden.
Manchmal frage ich mich auch, warum Bundesverfassungsgericht und Bundesfinanzhof ihre Erkenntnisse eigentlich nicht schon – sagen wir mal – 1985 oder 1992 oder 1997 in Urteile gegossen haben. Aber es ist sicher nur ein Zufall, dass all diese Urteile, das sind ja auch Urteile über die Qualität einer vergangenen Regierungspolitik, erst Ende 1998 ergehen und teilweise erst im Jahr 1999 bekannt gegeben werden.
Natürlich könnten wir noch einige Jahre so weiterarbeiten wie in der Vergangenheit. Bisher waren die Haushalte des Bundes oft nur deshalb gerade noch verfassungsgemäß, weil fast jedes Jahr enorme Privatisierungen bzw. Verkäufe von Staatseigentum vorgenommen wurden. Dieses Verfahren ist in einem Staatswesen nur möglich, weil es dort anders als in einem Unternehmen keine echte Bilanzierung gibt. Öffentliche Haushaltspläne sind kameral. Es fehlt ein mit Konsequenzen versehener Vermögensvergleich am Anfang und am Ende des Jahres, wie er etwa sonst in Form einer Bilanz existiert.
Leider kann aber alles nur einmal verkauft werden. Dabei darf etwa noch vorhandenes Vermögen in Form von Aktien, z.B. Telekom, natürlich nicht zu schnell in größeren Mengen angeboten werden, weil sonst auch noch der realisierbare Restwert drastisch sinken würde. Da aber der Haushalt schon seit vielen Jahren und deshalb leider auch im vergangenen Jahr – und wenn Eichels Politik nicht standhaft wäre auch in den Folgejahren – sein eigenes Zinsrisiko nicht mehr tragen kann, würde der Haushalt – selbst ohne irgendeine Fehlentscheidung in Politik oder Wirtschaft – nicht mehr verfassungsgemäß sein, sobald sich der Zinssatz in Deutschland nur um ca. 1% nach oben bewegt, das liegt daran, dass die jährliche Bruttoneuverschuldung des Bundes ca. 250 Milliarden DM beträgt und damit ein Zinsrisiko von 2,5 Milliarden DM bei einem Prozent Kreditzinssteigerung besteht – eine Reserve, die leider nicht mehr existiert, weil sonst die Maastrichtkriterien verletzt oder die verfassungsgemäß maximal erlaubte Verschuldung überschritten würden. Es ist schnell zu sehen, dass wir sämtliche sozialen Sicherungssysteme, die stets einen engen Zusammenhang mit der Steuerpolitik des Staates haben, in nur wenigen Jahren in Ihren Grundfesten gefährdet würden, wenn wir nicht jetzt, leider eigentlich schon viele Jahre zu spät, endlich ehrlich mit diesem Problem umgehen würden.
Die Rekordarbeitslosigkeit, die immense Abgabenbelastung der Bürgerinnen und Bürger bzw. die hohe Staatsquote, die strukturellen Finanzprobleme der sozialen Sicherungssysteme, entsprechend hohe arbeitsplatzvernichtende Lohnnebenkosten unserer Unternehmen, insbesondere aber der durch Schulden ruinierte handlungsunfähige Bundeshaushalt, daraus ergeben sich die Aufgaben, welche die Bundesregierung mit Ihrem Reformpaket konsequent angeht und angehen muss.
In Deutschland wird heute fast jede vierte Steuermark für Zinsen ausgegeben. Der Schuldenberg ist von 350 Milliarden Mark im Jahr 1982 auf heute über 1,5 Billionen Mark angewachsen. Diese Schuldenlast ist erdrückend. Wenn wir diesen Schuldenberg nicht abtragen, verspielen wir die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder. Den Abbau des Schuldenbergs erreichen wir aber nur, wenn wir allen Bevölkerungsgruppen einen solidarischen Beitrag abfordern. Dabei soll natürlich jeder nach seiner Leistungsfähigkeit beitragen und diejenigen, die sich daran gewöhnt haben trotz großer Gewinne oder höchster Einnahmen Null(!) DM Steuern zu bezahlen, werden sich an eine gerechtere Besteuerung gewöhnen. Deshalb haben sich ja recht viele über das beschlossene Steuerentlastungsgesetz aufgeregt, weil damit zwar viele entlastet werden, der Mittelstand, Familien, Leute mit eher kleinem Einkommen (Nullzone verlängert, Eingangssteuersatz gesenkt etc.) also insbesondere kleine- und mittelständische Betriebe, aber es werden dadurch auch viele belastet, die sich daran gewöhnt hatten, dass andere für sie die Schienen, die Schulen, Straßen und das Theater bezahlen
Dabei beobachte ich, dass Menschen mit niedrigen Einkommen oft nicht realisieren, dass sich ihre Belastung deutlich verringert, weil ihnen Begriffe wie „Existenzminimum“ bzw. Nullzone, „Eingangssteuersatz“ und „steuerliche Vorteile durch Familienförderung“ nicht wirklich transparent sind. Umgekehrt bezahlen alle anderen Steuerzahler die Steuersparmodelle derjenigen, die solche Modelle einträglich benutzen. Nur sind solche Modelle „Normalverdienern“ nicht bekannt und deshalb wird eine Politik gegen „Schlupflöcher“ nicht als sozial gerechte Steuerpolitik erkannt. Einige Beispiele mögen das verdeutlichen:
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Ich fand es immer ungerecht, dass jemand Steuern sparen kann, wenn er private Dinge über sein Geschäftskonto kauft. Deshalb haben wir über das Zwei- bzw. Mehrkontenmodell nachgedacht. Aber wer von denen, die diese Verfahren nicht selbst anwenden, kennt solche Verfahren schon genauer?
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Ich fand es immer ungerecht, dass jemand Steuern sparen kann, weil die Spekulationsfristen bei privaten aber nicht selbst genutzten Grundstücken oder Wertpapieren so kurz sind, dass sie praktisch kaum wirkten. Die Fristen haben wir verlängert.
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Ich fand es immer ungerecht, dass jemand Steuern sparen kann, weil er sich an Verlustzuweisungsgesellschaften beteiligt, deren einziger Zweck darin bestand Verluste so zu erzeugen, dass Gewinne an andere Stelle nicht mehr versteuert werden mussten.
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Ich fand es immer ungerecht, dass jemand Steuern sparen kann, weil die Teilwertabschreibungen auf der Basis falscher Wertermittlung erfolgte.
Um nur einige Beispiele zu nennen.
Und immer wenn ich hier schreibe: „ungerecht, dass jemand Steuern sparen kann, weil…“, bedeutet dies ja, dass alle anderen diese fehlenden Steuern aufzubringen hatten. Und da das heute nicht mehr in alt-gewohnter Weise möglich ist, konnten wir Normalverdiener eben wirklich entlasten. Und das gilt unter Einschluss der Vorschläge und Gesetze rund um die Rentendiskussion und die Ökosteuer – aber dies würde einen weiteren längeren Text erfordern. Leider ist die Welt nicht ganz so einfach wie wir es gern hätten.
Bisher stiegen die Schulden von Jahr zu Jahr, ohne dass auch nur die Nettoneuverschuldung nennenswert gesenkt worden wäre und das bedeutet für die Zukunft kontinuierlich weniger Geld für Universitäten, weniger Geld für Investitionen und weniger Geld für Infrastruktur und auch weniger Geld für unsere Sozialsysteme, weil die Zinsen immer größere Teile der Steuereinnahmen auffressen. Hierbei spielen politische Zielsetzungen eine große Rolle: Ein verarmter Staat muss in zunehmendem Umfang Zinsen für Kredite bezahlen. Das bedeutet für Deutschland heute, dass bei ca. 250 Milliarden Lohn- und Einkommensteuer (die mit Abstand größte Einnahmequelle im Bundeshaushalt) als Einnahmen mehr als 80 Milliarden Zinsen auf der Ausgabenseite zu finden sind. Damit wird also über Arbeit erzeugte Steuer umverteilt an diejenigen, die durch Zinsen ihr Geld vermehren. Natürlich haben auch Normalverdiener Sparbücher, Staatspapiere und somit Zinseinnahmen – aber das große Geld aus Kapitalerträgen bekommen andere.
Einen besonderen Hinweis verdient in diesem Zusammenhang der Übergang der Haushalte von 1989 auf 1990, weil ja oft als einziger Grund angeführt wird, die extreme Staatsverschuldung käme aufgrund der vereinigungsbedingten Belastungen. Der Haushalt 1990 entstand aber in einer Zeit, in der noch niemand von der Vereinigung wissen konnte – gleichwohl wurde der Schuldenanstieg in den Haushalten zwischen 1989 und 1990 drastisch vorangetrieben. Hier bestand also der politische Wille zu größerer Staatsverschuldung. Der Weg der Konsolidierungsversuche Stoltenbergs in den 80er Jahren wurde so bewusst verlassen und dies kann heute nicht nachträglich auf „vereinigungsbedingte“ Belastungen geschoben werden.
Damit der Staat seiner Handlungsfähigkeit nicht vollständig beraubt wird, wurden wir jetzt aktiv um unsere Zukunftsfähigkeit zu organisieren:
Nachfolgend sind nochmals etwas allgemeiner einige unserer Ziele und die Hauptziele des Zukunftsprogramms 2000 der Bundesregierung dargestellt:
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Handlungsfähigkeit des Staates sichern
Wir wollen eine Politik, die unser Gemeinwesen aktiv gestaltet, die für Gerechtigkeit, Arbeitsplätze, für ein lebenswerte Umwelt und Wachstum sorgt. Dies alles lässt sich nur durch solide Staatsfinanzen erreichen. -
Arbeitsplätze schaffen
Vorrangiges Ziel der Bundesregierung ist es, mit dem Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit einen hohen Beschäftigungsstand und die Sicherung von Ausbildungsplätzen zu erreichen. Das erfolgreiche Sofortprogramm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit wird fortgeführt. Außerdem verstärken wir die aktive Arbeitsmarktpolitik. Dies eröffnet Chancen vor allem für Langzeitarbeitslose. Hinzu kommen Maßnahmen zur Ordnung des Arbeitsmarktes, z.B. die Neuregelung des Schlechtwettergeldes oder der soziale Schutz für über 5 Millionen geringfügig Beschäftigte. -
Wachstumsimpulse setzen
Das Zukunftsprogramm setzt gezielte Wachstumsimpulse für den konjunkturellen Aufschwung. Wir schaffen ein modernes Steuerrecht für Unternehmen. Investitionen sollen begünstigt werden. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit wird gestärkt. Dazu tragen auch Investitionen in Forschung, Bildung und Wissenschaft bei. Die weiteren Stufen der Senkung der Lohnnebenkosten tragen dazu bei, die Arbeit billiger zu machen und mehr Beschäftigung zu schaffen. -
Mehr Steuergerechtigkeit herstellen
Kleine und mittlere Unternehmen, Familien und Arbeitnehmer müssen entlastet werden. Mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 wurden dafür bereits die richtigen Beschlüsse gefasst. Ein weiterer wichtiger Schritt war die Unternehmenssteuerreform.
Bei all den genannten notwendigen Sparmaßnahmen steht die soziale Gerechtigkeit im Mittelpunkt. Die Last der Sparmaßnahmen wird auf viele Schultern verteilt. Für Minister, Staatssekretäre und Abgeordnete wurden die Beschlüsse aus dem Frühjahr 1998 aufgehoben und Nullrunden beschlossen. Beamte und Pensionäre bekommen, wie Rentner und Arbeitslose, in diesem und dem nächsten Jahre Einkommenszuwächse in Höhe der Inflationsrate von ca. 0,7% im kommenden und 1,5%.
Im sozialen Bereich konzentrieren sich die Maßnahmen auf strukturelle Anpassungen bei den Renten, dem Arbeitslosengeld und der Arbeitslosenhilfe. Nur wenn jetzt die notwendigen Strukturveränderungen eingeleitet werden, werden wir auch zukünftig ein stabiles soziales Sicherungssystem erhalten können. Der Sozialstaat wird damit sozialverträglich umgebaut und zukunftssicher gemacht.
Dabei wurden insbesondere diejenigen belastet, die trotz hoher Einnahmen bisher keine oder fast keine Steuern bezahlt haben und diejenigen, die bisher durch Energiepreise und Versicherungsbeiträge steuerlich kaum bemerkte Rückstellungen im dreistelligen Milliardenbereich bilden konnten.
Insgesamt wird deutlich, dass unser Sozialstaat auf der Basis sozialer Marktwirtschaft nur dann zukunftsfähig werden kann, wenn die Fehlentwicklungen der Vergangenheit korrigiert werden und alle Menschen unserer Gesellschaft gemäß ihrer Leistungsfähigkeit einen gerechten Beitrag leisten.