Neue Pflegeausbildung nimmt weitere Hürde

Der Bundestag hat die Pflegeausbildung reformiert. Nachdem im letzten Jahr mit dem Pflegeberufe-Reformgesetz die berufsrechtlichen Grundlagen für die neue Ausbildung gelegt wurden, regelt die jetzt verabschiedete Ausbildungs- und Prüfungsverordnung die Umsetzung durch die Schulträger und Ausbildungsbetriebe.

„Jetzt steht der längst überfälligen Weiterentwicklung der Pflegeberufe nichts mehr im Wege“, freut sich der SPD-Bundestagabgeordnete Lothar Binding. Die neue Rechtsverordnung beinhalte detaillierte Vorgaben für Ausbildungsziele der künftig zusammengelegten Ausbildung in der Kranken- und Altenpflege und schafft die Voraussetzung, damit die neue Pflegeausbildung 2020 starten kann, so der Abgeordnete.

Der neue, kompetenzorientierte Ansatz bedeute eine wichtige Weiterentwicklung des Pflegeberufs, betont der SPD-Politiker. „Der Pflegeberuf wird dadurch deutlich aufgewertet, attraktiver und besser auf künftige Herausforderungen ausgerichtet.“, so Binding.

Mit der Ausbildungsreform sollen nicht nur mehr Pflegefachkräften gewonnen, sondern auch die ungerechten Gehaltsunterschiede zwischen der Alten- und Krankenpflege ausgeglichen werden.

Bis zum Start der neuen Ausbildung im Jahr 2020 müssen die Länder die Vorgaben der Verordnung noch in ihr Schul- und Hochschulrecht übernehmen. Lothar Binding bittet die Ausbildungsträger und Pflegeschulen in seinem Wahlkreis, sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Für den Abschluss der notwendigen Kooperationsverträge vor Ort und organisatorische Änderungen seien im Gesetz Unterstützungsangebote vorgesehen.

„Zur Überwindung des Fachkräftemangels müssen alle an einem Strang ziehen“, betont Binding. Das gilt nicht nur für die beschlossene Reform, sondern auch für die nächsten Schritte, die im Rahmen einer Pflege-Verbesserung vereinbart werden sollen.

Abgeordnete des Deutschen Bundestags fordern Rauchverbot im Auto, wenn Kinder mitfahren

Erklärung der Abgeordneten Lothar Binding (SPD), Dirk Heidenblut (SPD), Rudolf Henke (CDU/CSU), Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen), Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) und Gülistan Yüksel (SPD)

Ende Juni fand im Bundestag das „Nichtraucherfrühstück“ statt. Bei diesem Treffen haben sich Abgeordnete mit Vertreterinnen und Vertretern von Nichtraucherinitiativen und Forschungseinrichtungen unter anderem über das Thema Rauchverbot in Autos in Anwesenheit von Kindern ausgetauscht.

Dazu erklären die Abgeordneten Lothar Binding, Dirk Heidenblut, Rudolf Henke, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Lisa Paus und Gülistan Yüksel:

Wir fordern ein Rauchverbot in Autos, in denen Kinder mitfahren. Studien belegen die gravierenden gesundheitlichen Schäden des Passivrauchens. Wer im Auto raucht gefährdet damit auch die Gesundheit seiner Mitfahrerinnen und Mitfahrer. Vor allem Kinder leiden unter dem Tabakrauch, da Kinder öfter atmen und ihr Entgiftungssystem noch nicht ausgereift ist. Die kindlichen Organe, insbesondere die Lunge können dadurch schwer geschädigt werden, was zu Atemwegserkrankungen und -beschwerden führen kann. Eine große Zahl von verantwortungsbewussten Eltern verzichtet bereits auf das Rauchen im Auto im Beisein ihrer Kinder. Darüber hinaus braucht es für alle anderen einen stärkeren politischen Impuls in Form von gesetzlichen Regelungen, um zum Wohl der Kinder auf das Rauchen während der Autofahrt zu verzichten.

Viele Länder sind uns hier schon einen Schritt voraus. So gelten unter anderem in Österreich, Frankreich, Großbritannien und Italien bereits ähnliche Gesetze. Nachdem die Nachbarländer gehandelt haben, sollte der Bundestag in diesem Aspekt nachziehen und so für die Gesundheit unserer Kinder bzw. der jungen Generation gegenüber Verantwortung zeigen. Die große Mehrheit der Deutschen unterstützt ein solches Verbot.

Diese parteiübergreifende Initiative formuliert eine Forderung, die auch von der Aussage im Koalitionsvertrag: „Wir werden Drogenmissbrauch weiterhin bekämpfen und dabei auch unsere Maßnahmen zur Tabak- und Alkoholprävention gezielt ergänzen. Dabei ist uns das Wohl der Kinder von Suchtkranken besonders wichtig“ unterstützt wird. Wir werden weitere Maßnahmen diskutieren, die ebenfalls dem Jugend- und Gesundheitsschutz dienen.

Wir wollen das Thema im zuständigen Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages diskutieren und werden es nun zuerst in den zuständigen Arbeitsgruppen unserer Fraktionen auf die Tagesordnung setzen. Von der Bundesregierung erhoffen wir uns eine starke Unterstützung für dieses wichtige Anliegen.

Wir dürfen die Gesundheit unserer Kinder nicht wissentlich aufs Spiel setzen.

Risikoreduzierung in Bankbilanzen

Durch die Einigung des Rates auf höhere Verlustpuffer werden die Risiken aus der Schieflage einer Bank weiter reduziert. Deutschland hat überdies Entlastungen für kleine Banken von überzogenen Offenlegungs- und Meldepflichten erreicht.

Die europäische Bankenunion hat erheblich zur Robustheit des Bankensektors beigetragen. Dennoch bestehen nach wie vor strukturelle Risiken in den Bankbilanzen. Die Verständigung der Mitgliedstaaten auf das sogenannte Bankenpaket beim Ecofin am 25. Mai 2018 ist ein weiterer Schritt auf diesem Weg. Große Banken müssen künftig Verlustpuffer von mindestens 8 Prozent ihrer Bilanzsumme vorhalten. Diese Puffer stehen im Fall der Schieflage einer Bank zur Verlusttragung zu Verfügung. Damit stärken wir die bereits 2014 beschlossenen bail-in-Regelungen und erreichen, dass Banken nicht mehr vom Steuerzahler gerettet werden müssen. Anteilseigner und Gläubiger haften künftig vorrangig. Weiterhin unbefriedigend ist aber die Situation der notleidenden Kredite. Hier müssen Risiken weiter konsequenter als bisher reduziert werden.

Über die Errichtung einer europäischen Einlagensicherung kann deshalb nur gesprochen werden, wenn es weitere substantielle und messbare Erfolge beim Abbau solcher Risiken gibt.

Deutschland hat außerdem wichtige Entlastungen für kleine Banken erreicht. Institute mit einer Bilanzsumme von weniger als 5 Milliarden Euro und einem einfachen Geschäftsmodell erhalten Erleichterung bei Offenlegungen, Meldepflichten und Vergütungsanforderungen. Dies ist gerechtfertigt, da sie aufgrund ihrer einfachen Struktur und geringen Größe ein geringeres Risiko für die Finanzstabilität darstellen. Dieses Vorgehen entspricht dem Grundsatz, dass die Intensität der Aufsicht und die regulatorischen Anforderungen in einem ausgewogenen Verhältnis zur Größe, Geschäftstätigkeit und zum Risikoprofil der jeweiligen Bank stehen müssen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dieser Ansatz für eine „Small Banking Box“ vertieft und weiter ausgebaut wird.

Wir freuen uns, dass es in den Verhandlungen gelungen ist, eine Ausnahme für die Förderbanken der Länder zu erreichen. Sie werden zukünftig wie die Förderbank des Bundes behandelt, wenn das Europäische Parlament dem Ergebnis zustimmt.

Schülerpraktikant – Manuel Pier

Wie arbeitet ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages? Könnten Sie diese Frage sofort ausreichend beantworten? Ich denke, die Wenigsten können diese Frage beantworten. Bis vor ein paar Wochen hatte ich selbst ebenfalls keinen Schimmer von der Antwort.

Anlässlich meines BOGY-Praktikums hatte ich mich um einen Praktikumsplatz beworben. BOGY bedeutet übrigens „Berufsorientierung an Gymnasien“ und umfasst unter anderem ein einwöchiges Praktikum. Und damit sollte jedem klar geworden sein: ja ich bin kein Student, kein Studierter, sondern noch Schüler. Genauer gesagt besuche ich die 10. Klasse und bin kein SPD-Mitglied. (mehr …)

Praktikumsbericht Sarah Fölsch | 09.04.2018 – 20.05.2018

So, das wars dann also. Time´s up. Schöne Zeit rast ja bekanntlich – wahre Worte. 6 volle Wochen Lothar Binding sind um. Besser gesagt: Lothar und Team. Team heißt im engsten Sinne Susanne, Lisa, Steffen, Johannes – die Besten übrigens.

Ich selbst heiße Sarah – 19 Jahre – Heidelberg. Beziehungsweise Eppelheim, aber lassen wir es dabei. Abi 2017, auf dem Weg zur Studienentscheidung zwischen Biochemie und Politikwissenschaften.

Lothar kennengelernt habe ich bei einer Fahrt meines Politikkurses nach Berlin im Sommer 2016, Lothar-Fan seit seinem Gegenbesuch an unserer Schule, dem DBG. Irgendwann den Mut gefasst, beworben, gebangt und gewartet und tatsächlich dann an einem Tag nach dem Urlaub ist da die Mail in meinem Postfach: „Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen…“ – der Rest geht in Jubel, Hüpfen und hysterischem Geschrei meinerseits unter. (mehr …)