Steuermythos: „Die Finanztransaktionssteuer kann nur global eingeführt werden“

von Lothar Binding & Johannes Gorges

Mythos

In der öffentlichen Debatte wird immer wieder behauptet, eine nur national oder auf wenige Staaten begrenzte Finanztransaktionssteuer (FTS) wäre wirkungslos, da sie nur zu Ausweichreaktionen auf andere, nicht besteuerte Finanzkonstrukte oder in andere Länder ohne FTS führen würde. Eine wirksame Finanztransaktionssteuer könne daher nur global eingeführt werden.

WELT, 20.08.2011: Banken halten Transaktionssteuer für wirkungslos.

Nach Ansicht der deutschen Banken wäre eine Steuer auf Finanztransaktionen wirkungslos. „Die Steuer schützt nicht vor Finanzkrisen, denn Börsenprofis ist es egal, ob sie ihr Geschäft über die Börsen in Europa, Asien oder USA abwickeln“, schrieb der Präsident des Bundesverbands deutscher Banken, Andreas Schmitz, in einem Beitrag für die Zeitung Bild am Sonntag. Es sei „nur ein Klick am Computer, der den Handelsort festlegt und in steuerfreies Gebiet verlagert“. „Die großen Steuereinnahmen bleiben also aus“, schrieb Schmitz. Es bringe nichts und sei ungerecht, „in wenigen Ländern die Steuer einzuführen“.

ZEIT, 23.07.2016: Deutschland will eine globale Finanzsteuer.

Die Debatte nutzte Schäuble für seinen Vorstoß, weltweit die Finanztransaktionssteuer einzuführen. Alle seien sich einig, dass es richtig wäre, eine solche Besteuerung der Finanzgeschäfte global einzuführen, sagte Schäuble. „Nur hat es bisher niemand versucht.“ Auch in Europa stoße man immer an Grenzen, weil nur Verschiebungen bei der Besteuerung von Geschäftsmodellen erreicht würden: „Deshalb muss es global gemacht werden.“ Bislang wollen nur noch Deutschland und neun weitere europäische Staaten eine solche Steuer durchsetzen. Die Verhandlungen laufen aber seit Monaten ohne greifbares Ergebnis. Schäuble sprach von einer „langen und sehr lächerlichen“ Geschichte.

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Das Bundesteilhabegesetz ist neu gefasst

Anfang Dezember war Kerstin Tack zu Gast in Heidelberg, dem Wahlkreis von Lothar Binding, um dort das Bundesteilhabegesetz vorzustellen und zu diskutieren. In den Saal des Paritätischen Verbandes kamen zahlreiche Interessierte zusammen, um sich über das neue Gesetz für Menschen mit Behinderungen zu informieren. Der Deutsche Bundestag hatte das Bundesteilhabegesetz Ende November verabschiedet. Kurz vor Weihnachten entscheidet der Bundesrat endgültig darüber. „Nach ausführlicher und intensiver Debatte im Bundestag haben wir das Gesetz beschlossen. Ich freue mich, dass wir im parlamentarischen Verfahren noch umfangreiche Änderungen und Verbesserungen vorgenommen haben“ so die SPD-Bundestagsabgeordnete aus Hannover. (mehr …)

Lothar Binding im Gespräch mit Jörg Schindler (Spiegel)

„Er ist Journalist und Autor mit sozialem Gewissen und einer klaren Idee“, so begrüßte Lothar Binding Jörg Schindler in der Stadtbücherei Heidelberg. Im Rahmen einer Vortragsveranstaltung trafen beide Anfang Dezember zusammen. Jörg Schindler stammt aus Darmstadt und sagt über sich selbst: „Ich bin naiv genug zu glauben, dass sich Dinge verändern lassen, aber nicht dumm genug zu hoffen, dass sie das von selbst tun.“ In der Stadtbücherei Heidelberg stellte er sein aktuelles Buch vor. Darin beschäftigt er sich mit unserer Gesellschaft, die sich angeblich „in Angst befindet“. In der nachfolgenden Diskussion sprachen die Besucher dann über die angesprochene „Panikmache“.

 

Praktikumsbericht Sun Kyung Gang | November 2016

Das Praktikum bei MdB Lothar Binding gab mir eine besondere Gelegenheit, den Bundestag von innen zu erleben. Durch die kompetente und herzliche Betreuung des Büros habe ich vielseitige und interessante Aufgaben bekommen. Darunter gehörten Recherchen zu finanz- und steuerpolitischen Themen wie dem Public-Private-Partnership und die Bearbeitung von schriftlichen Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie diversen Vereinen und Verbänden. Durch die intensive Einarbeitung konnte ich ein gutes Verständnis für Steuer- und Finanzpolitik entwickeln.
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Erklärung nach §31 GO BT – CETA

Erklärung nach §31 GO BT

des Abgeordneten Lothar Binding (SPD)

zu den Anträgen der Fraktion der CDU/CSU und der SPD „Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA): Für freien und fairen Handel“ (Drucksache 18/9663),  der Fraktion DIE LINKE „Gemeinwohl vor Konzerninteressen – CETA stoppen“ (Drucksache 18/9665), sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN „Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ablehnen“ (Drucksache 18/9621)

Müsste ich heute über das Freihandelsabkommen mit Kanada „CETA“ abstimmen, ich würde ablehnen. Aber heute wird nicht über den Vertragstext des Abkommens CETA abgestimmt.

Heute wird darüber entschieden, ob wir den Bundeswirtschaftsminister beauftragen, im Handelsministerrat der EU-, den aktuell vorliegenden Vertragsentwurf CETA in die parlamentarischen Verfahren, in die Parlamente zu geben.

Die Anträge der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN simulieren Entscheidungsfähigkeit im Nichtwissen. Damit machen sie sich in der Urteilsfindung gemein mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), campact (nachgebildet MoveOn in den USA), vielen ver.di Mitgliedern und anderen, die schon seit Monaten, einige schon seit Jahren, wissen, dass der Weltuntergang droht, wenn CETA nicht kommt, so die einen, wenn CETA kommt, so die anderen.

Ein Blick zurück: In vielen Briefen wurde ich um Zustimmung zu TTIP, CETA und TiSA gebeten – für Wachstum, Arbeitsplätze und weil Freihandel einfach gut ist. In vielen anderen wurde ich um Ablehnung gebeten – gegen Schiedsgerichtsbarkeit, Privatisierung der Kultur, Gefährdung der Daseinsvorsorge und des Vorsorgeprinzips. Es wurde viel spekuliert… Bevor nicht der endgültige Vertragstext und alle rechtsverbindlichen Ergänzungen zur Beschlussfassung im Bundestag vorliegen, können die einen ihre Hoffnung auf Wachstum und Arbeitsplätze ebenso wenig begründen, wie die anderen ihre Befürchtungen.

Deshalb meine stereotype Antwort: Wenn sich alle Hoffnungen der Befürworter durch den Vertrag bestätigen lassen, stimme ich zu. Wenn sich alle Befürchtungen derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die mich auffordern abzulehnen, bestätigen, lehne ich ab. Das entscheide ich endgültig, wenn entscheidungsreife Vorlagen den Bundestag erreichen.

Über die Jahre haben sich die einen so sehr an ihre Hoffnung gewöhnt, wie die anderen an ihre Befürchtung, dass riesige Veränderungen in den Vertragstexten, ja selbst jene, die Ergebnis des eigenen Erfolgs sind, kaum wahrgenommen werden und man fest im einmal gefällten Urteil stecken bleibt. Aber es gibt auch gute Beispiele: Nachdem Sigmar Gabriel mit der Kanadischen Handelsministerin Chrystia Freeland wichtige Verbesserungen hinsichtlich der Arbeitnehmerrechte erreichen konnte,  hat Rainer Hoffmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) den auf dem SPD -Konvent eingeschlagenen Weg unterstützt.

Anders als DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN,  die schon lange wissen, dass sie gegen diese Freihandelsabkommen sind, und anders als CDU und CSU, die schon lange wissen, dass sie für diese Freihandelsabkommen sind, haben SPD und SPD-Bundestagsfraktion einen intensiven Diskussions- und Abwägungsprozess angestoßen und organisiert. In diesem von Bundeswirtschaftsminister Gabriel wesentlich getragenen Prozess, wurde der so verändert, dass die Kritiker der Ursprungstexte in pro und kontra zusammen geführt werden. Dazu gab es einen großen SPD-Konvent, auf dem wir die „roten Linien“ für eine Zustimmung zu den aktuellen Freihandelsabkommen beschlossen haben. Wer diese Veränderungen wahrnimmt, erkennt, wie wesentlich diese Änderungen für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft sind. Und damit ist nicht nur die deutsche Gesellschaft gemeint. Unser Ziel ist den Wohlstand aller Menschen global zu fördern, nicht nur in Deutschland – auch in Kanada und in allen europäischen Staaten sollen die Menschen profitieren. Mit Kanada verbindet uns eine jahrelange politische wie auch wirtschaftliche Zusammenarbeit, die mit CETA nun weiter ausgebaut und vertieft werden soll. Wenn Europa als Staatenverbund mit 500 Millionen Einwohnern einen Vertrag verhandelt, kann es viel mehr erreichen, als wenn ein Staat dies alleine tun würde. Bei solch kraftvollen Verbindungen gilt es zu darauf zu achten, dass die Schwächsten nicht auf der Strecke bleiben. Die schwächsten Menschen und die schwächsten Staaten. Unter diesen Gesichtspunkten ist das Interesse der schwächeren EU-Mitgliedsstaaten an CETA gut zu verstehen.

Aber selbst wenn das nun vorliegende Verhandlungsergebnis gegenüber den früheren Fassungen essentielle Verbesserungen enthält und das trotz der teils heftigen und vorurteilsbeladenen Kritik der pro und contra Seiten, insbesondere die Einführung eines öffentlichen Handelsgerichtshofes (statt Schiedsgerichtsbarkeit), auch wenn Bereiche der Öffentlichen Daseinsvorsorge, wie etwa Wasser, Bildung oder Gesundheit nun speziellen Schutzregeln unterliegen, würde ich heute noch nicht zustimmen. Unsere Erfahrung lehrt uns, dass es klug ist, Verträge erst dann zu beschließen, wenn alle für sie einschlägigen rechtsverbindlichen Texte endgültig vorliegen. Ein Grundsatz, den jeder faire Vertrags- bzw. Verhandlungspartner mühelos akzeptieren kann.

Dies gilt umso mehr, als sich in dem Antrag der Koalitionsfraktionen noch einige Formulierungen finden, deren Wirkmächtigkeit sich erst erkennen lässt, wenn die dazugehörenden Parlamentsentscheidungen getroffen sein werden:

  • Wenn sich etwa „… Vertragsparteien zum Schutz der Arbeitnehmerrechte bekennen und sich ( ) verpflichten, Anstrengungen zur Ratifizierung und Umsetzung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu unternehmen.“, so wäre doch von Interesse, ob die Anstrengungen Erfolg haben werden oder nicht.
  • Oder wenn „Im weiteren Prozess (…) unbestimmte Rechtsbegriffe geklärt werden.“ müssen, so wäre auch hier noch abzuwarten, ob das Ergebnis dieser Klärung auf breite Zustimmung in der deutschen Bevölkerung stößt.
  • Die Formulierung „Spielräume von Kommunen zur Organisation der Daseinsvorsorge dürfen nicht eingeschränkt und auch künftig nicht angetastet werden. Es muss im weiteren Ratifikationsprozess sichergestellt werden, dass auch zukünftig kein Druck in Richtung Liberalisierung von Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge ausgeübt werden darf.“ begrüße ich sehr. Gleichwohl sollte diese Sicherstellung im Vertragswerk rechtlich fixiert sein, um später streitanfällige Interpretationen zu vermeiden.
  • Auch folgende Formulierung hinterlässt einen Restzweifel, ob die Unantastbarkeit des Vorsorgeprinzips unmissverständlich klar gestellt sei: „Hohe Umwelt- und Verbraucherstandards müssen gewährleistet bleiben. Das im europäischen Primärrecht verankerte Vorsorgeprinzip bleibt von CETA unberührt. Dies muss unmissverständlich klar gestellt werden.“
  • Mit der Formulierung: „Der Deutsche Bundestag begrüßt die Bereitschaft der kanadischen Regierung, der Europäischen Kommission und der Bundesregierung im Rahmen des weiteren Verfahrens rechtsverbindliche Klärungen der noch offenen Fragen herbeizuführen und setzt sich gleichfalls hierfür ein.“ ergibt sich die offene Frage, warum „rechtsverbindliche Klärungen“ nicht einfach in das Vertragswerk CETA eingearbeitet werden.

 

 

 

Mit Blick auf die irritierenden Pressemeldungen unmittelbar vor der heutigen Entscheidung, zitiere ich nachfolgend aus einer Information meines Kollegen Matthias Miersch:

 

„Die SPD hat auf ihrem Konvent nicht für CETA gestimmt, wie viele schreiben. Sie hat einen Antrag

verabschiedet, der unsere Anforderungen an das Abkommen und den nun vor uns liegenden Prozess

beschreibt. Wir haben ganz klare Bedingungen beschlossen, die am Ende Maßstab für jeden SPD-Abgeordneten sind. Wenn unsere Forderungen nicht erfüllt sind, werde ich CETA nicht zustimmen:

 

  • Im Bereich des Investorenschutzes muss mit Blick auf die Rechtstatbestände, wie z.B. ‚faire und gerechte Behandlung‘ und ‚indirekte Enteignung‘ sichergestellt werden, dass keine Bevorzugung von ausländischen gegenüber inländischen Investoren oder Bürgerinnen und Bürgern stattfindet. Investorenschutz sollte somit auf die Diskriminierung gegenüber inländischen Investoren beschränkt werden.

 

  • Es muss unmissverständlich und rechtsverbindlich erklärt werden, dass die EU im Rahmen des CETA-Abkommens in keiner Weise vom primärrechtlich verankerten Vorsorgeprinzip (Art. 191 AEUV) abweicht.

 

  • Im Rahmen des Beratungsprozesses muss ein Sanktionsmechanismus bei Verstößen der Partner gegen Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards entwickelt werden. Die acht ILO-Kernarbeitsnormen müssen ratifiziert werden.

 

  • Es muss sich aus dem CETA-Vertrag unmissverständlich ergeben, dass bestehende und künftig entstehende Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht vom Vertrag erfasst werden.“

    Soweit das Zitat.

 

Warum ich dem heutigen Koalitionsantrag zustimme findet sich im Antrag der Fraktion der CDU/CSU und der SPD „Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA): Für freien und fairen Handel“ (Drucksache 18/9663) in der letzten Feststellung des Bundestages:

„Der Deutsche Bundestag wird im Lichte des weiteren Prozesses im Ratifizierungsverfahren abschließend über seine Zustimmung zu CETA entscheiden.“

Wie oben gesagt: Heute wird darüber entschieden, ob wir den Bundeswirtschaftsminister beauftragen, im Handelsministerrat der EU, den aktuell vorliegenden Vertragsentwurf CETA in die parlamentarischen Verfahren, in die Parlamente zu geben.

 

Berlin, 22. September 2016

 

 

Lothar Binding, MdB

SPD stärkt Beratung und Betreuung von Geflüchteten

Mit der großen Zahl der nach Deutschland eingewanderten Menschen steigt nicht nur die Nachfrage nach Integrationskursen, sondern auch nach Beratungs- und Betreuungsangeboten, die den Eingliederungsprozess unterstützen. Diese Mittel konnten wir um 36 Mio. Euro erhöhen.

„Damit haben wir ein wichtiges Signal für Alle gesetzt, die für eine erfolgreiche Integration auf gute Beratungsangebote angewiesen sind. Auch für die Wohlfahrtsverbände ist die Erhöhung der Mittel eine gute Nachricht“, so Lothar Binding, SPD-Bundestagsabgeordneter aus Heidelberg. Nachdem im vergangenen Jahr insbesondere die „Erstversorgung“ der Geflüchteten und Schutzsuchenden im Fokus gestanden habe, verlagere sich der Schwerpunkt nun weiter auf den Integrationsbereich. (mehr …)

Neumitgliedertreffen im Wahlkreis von Lothar Binding

p101026412 neue Mitglieder aus den Kreisverbänden Heidelberg und Rhein-Neckar beteiligten sich beim traditionellen Neumitgliedertreffen, das vom Wahlkreisbüro im Rahmen einer Mitgliederkampagne durchführte wurde. Bei der Diskussion mit dem Abgeordneten standen viele Fragen zur Parteistruktur im Mittelpunkt. Dabei ging es vielfach darum, die SPD und ihre Arbeitsweise kennen zu lernen. Die frühere Wahlkreismitarbeiterin Dr. Andrea Woltmann im Bürgerbüro von Lothar Binding beteiligte sich an der Vorstellungsrunde am Anfang der Veranstaltung und beschrieb ihren eigenen Weg in der SPD. (mehr …)

Gras-Grünes Missverständnis

grasgruenLothar Bindings Leserbrief auf eine RNZ-Veröffentlichung vom 27.10.16 

Regierungs-Realos bremsen Steuerpläne – Grüne Landesminister lehnen Vermögen- und Erbschaftssteuerpläne ab – Lob von der CDU – Von Sören S. Sgries

„Ministerpräsident Kretschmann ist, wie er sagt, „Gras-grün“ und verweigert die Zustimmung zu Vermögens- und Erbschaftsteuerreformen. Die CDU freut sich über so viel „Verständnis“. Dass der Ex-Parteichef Reinhard Bütikofer, ehemaliges Mitglied im Kommunistischen Bund Westdeutschland sich über ein Lob der Union freut, zeigt die Irrfahrt der Gras-Grünen in Baden-Württemberg ganz besonders. Sie haben wohl nicht verstanden, dass in Deutschland jedes Jahr leistungslos Milliarden vererbt werden, der Fiskus davon aber nur wenig sieht! Kretschmann kritisiert, dass in Baden-Württemberg kleinere und mittelständische Unternehmen dann stärker belastet seien, aber die großen Giganten nicht zur Kasse gebeten würden. Hat der Ministerpräsident eigentlich mal bei seinen Parteifreunden nachgefragt? Wer so falsche Warnungen absetzt, braucht nicht mehr genauer zu begründen, ob es wirklich um den Schutz von kleinen und mittelständischen Betrieben oder weitere Privilegierung von Superreichen geht!

Bis heute gibt es keinen Beleg darüber, ob eine Erbschaftsbesteuerung Arbeitsplätze in Unternehmen gefährdet. Der Wissenschaftliche Beirat im Bundesfinanzministerium schreibt in seinem Gutachten 2012: „Zusammenfassend ergeben sich wenig Hinweise darauf, dass eine Verschonung von Betriebsvermögen geboten ist, um Arbeitsplatzverluste zu vermeiden.“ Freibeträge garantieren, dass kleinere und mittlere Betriebe steuerfrei vererbt werden können. Wird bei der Vererbung von größeren Betrieben Erbschaftsteuer fällig, kann sie oft aus den laufenden Erträgen bezahlt werden. Gibt es vorübergehenden Liquiditätsschwierigkeiten, kann die Steuerschuld gestundet werden.

Wenn man schon Arbeitsplätze wegen einer angeblich zu hohen Erbschaftsteuer bilanzieren will, muss man zudem auch berücksichtigen, dass Arbeitsplätze mit den Einnahmen geschaffen und dauerhaft finanziert werden können. Wenn die Erbschaftsteuer zusätzlich fünf Milliarden Euro jährlich einbringen würde, könnten damit sofort weit über 100.000 zusätzliche Beschäftigte etwa in Kindertageseinrichtungen oder im Bildungswesen eingestellt werden.

Apropos Giganten und Steuerschlupflöcher: Rot-Grün hat im Bund ab 1998 fast alle Steuerschlupflöcher gestopft, sogar die Große Koalition hat daran gearbeitet. Herrn Kretschmann empfehle ich einen Ausflug nach Irland. Nicht wegen des grünen Grases, er kann gerne versuchen den Finanzminister Michael Noonan davon zu überzeugen, dass Apple seine Steuerschulden in Europa zahlen muss.“