Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten abschaffen – Initiative von Lothar Binding und der SPD-Landesgruppe Baden-Württemberg

Lothar Binding und die SPD-Landesgruppe Baden-Württemberg setzen sich zusammen mit anderen Landesgruppen der SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, auf Betriebsrenten nur noch den halben Beitragssatz zu erheben. Damit soll die betriebliche Altersversorgung attraktiver gemacht und gestärkt werden. „Betriebliche Altersversorgung ist für uns die beste Ergänzung zur gesetzlichen Rente.“, so Lothar Binding,  Bundestagsabgeordnete für Heidelberg, Weinheim und die Bergstraße.

Die Betriebsrente sei ein dringendes Handlungsfeld. „Vielfach werde ich in E-Mails und Gesprächen darauf angesprochen.“, so Lothar Binding. Bei den Abschlüssen von Betriebsrenten haben sich die Menschen darauf verlassen, einen wichtigen Beitrag für ihre Altersversorgung zu leisten. „Gemeinsam mit anderen Landesgruppen fordern wir baden-württembergischen SPD-Bundestagsabgeordneten deshalb nun, dass für Betriebsrenten nur noch der halbe Krankenkassenbeitrag erhoben werden soll. Zur kurzfristigen Entlastung von Betriebsrenten soll in einem ersten Schritt ein Freibetrag statt der jetzigen Freigrenze eingeführt werden“.

„Als Deutschland noch der „kranke Mann Europas“ war und die Krankenkassen unter extremen Druck standen, half der volle Beitragssatz das gesetzliche Krankenkassensystem zu stabilisieren. Angesichts der guten wirtschaftlichen Entwicklung und zu erwartender Mehreinnahmen für die Krankenkassen, können Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner heute wieder entsprechend entlastet werden.“, so Lothar Binding weiter.

Die Union und ihren Gesundheitsminister Jens Spahn fordert die SPD-Landesgruppe Baden-Württemberg auf, ihren Widerstand gegen eine Entlastung der Betriebsrenten aufzugeben.

Zur Information: Betriebsrentenzahlungen bis zu einer Freigrenze von aktuell 152,25 Euro monatlich sind schon heute von der Beitragszahlung befreit. Übersteigt die Betriebsrentenzahlung diese Höhe, wird jedoch seit 2004 der volle Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung auf die gesamte Betriebsrente erhoben. Durch die Umwandlung in einen Freibetrag würden die Betriebsrenten bis zur Höhe von derzeit 152,25 Euro generell beitragsfrei gestellt, egal wie hoch die Betriebsrente insgesamt ausfällt, die Gesamtbelastung würde somit sinken.

Neue Pflegeausbildung nimmt weitere Hürde

Der Bundestag hat die Pflegeausbildung reformiert. Nachdem im letzten Jahr mit dem Pflegeberufe-Reformgesetz die berufsrechtlichen Grundlagen für die neue Ausbildung gelegt wurden, regelt die jetzt verabschiedete Ausbildungs- und Prüfungsverordnung die Umsetzung durch die Schulträger und Ausbildungsbetriebe.

„Jetzt steht der längst überfälligen Weiterentwicklung der Pflegeberufe nichts mehr im Wege“, freut sich der SPD-Bundestagabgeordnete Lothar Binding. Die neue Rechtsverordnung beinhalte detaillierte Vorgaben für Ausbildungsziele der künftig zusammengelegten Ausbildung in der Kranken- und Altenpflege und schafft die Voraussetzung, damit die neue Pflegeausbildung 2020 starten kann, so der Abgeordnete.

Der neue, kompetenzorientierte Ansatz bedeute eine wichtige Weiterentwicklung des Pflegeberufs, betont der SPD-Politiker. „Der Pflegeberuf wird dadurch deutlich aufgewertet, attraktiver und besser auf künftige Herausforderungen ausgerichtet.“, so Binding.

Mit der Ausbildungsreform sollen nicht nur mehr Pflegefachkräften gewonnen, sondern auch die ungerechten Gehaltsunterschiede zwischen der Alten- und Krankenpflege ausgeglichen werden.

Bis zum Start der neuen Ausbildung im Jahr 2020 müssen die Länder die Vorgaben der Verordnung noch in ihr Schul- und Hochschulrecht übernehmen. Lothar Binding bittet die Ausbildungsträger und Pflegeschulen in seinem Wahlkreis, sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Für den Abschluss der notwendigen Kooperationsverträge vor Ort und organisatorische Änderungen seien im Gesetz Unterstützungsangebote vorgesehen.

„Zur Überwindung des Fachkräftemangels müssen alle an einem Strang ziehen“, betont Binding. Das gilt nicht nur für die beschlossene Reform, sondern auch für die nächsten Schritte, die im Rahmen einer Pflege-Verbesserung vereinbart werden sollen.