Einigermaßen zufrieden zeigte sich der Brühler Bürgermeister Dr. Ralf Göck, mit der in Berlin am letzten Donnerstag beschlossenen Krankenhausstrukturreform.
Das Gesetz sei ein Beispiel für gelungene, hartnäckige Arbeit: Proteste von Betroffenen, aber auch die Briefe, Vor-Ort-Gespräche mit MdB Lothar Binding und Landesgesundheitsministerin Katrin Altpeter, und das Gespräch mit Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz im Bundesgesundheitsministerium in Berlin hätten zu einem guten Ergebnis für die GRN-Kliniken geführt, dankte Göck dem GRN-Geschäftführer Rüdiger Burger und Landrat Stefan Dallinger, die sich alle gemeinsam auf den Weg gemacht hätten: „Unsere vier Kliniken in Eberbach, Schwetzingen, Sinsheim und Weinheim haben nun nicht die Nachteile, die wir befürchteten und können sich auf die mit dem Gesetz besonders angestrebte Qualität konzentrieren“, so Göck.
Erreicht worden sei unter anderem, daß der bisherige Versorgungszuschlag erhalten, und ab 2017 durch einen Pflegezuschlag in gleicher Höhe ersetzt werde. Die GRN-Kliniken würden davon ebenso profitieren wie davon, daß die Tarifentwicklung mehr als bisher in die Vergütung einfließe: „Damit hatte ich überhaupt nicht gerechnet“, freute sich Göck über die ausreichende Finanzierung der Krankenhäuser in den nächsten Jahren.
Das Hygieneförderprogramm sei bis 2019 verlängert und auf die Infektionsmedizin ausgedehnt worden. Somit könnten die Krankenhäuser auch hier zusätzliches Personal ausbilden und neue Stellen schaffen. Als neue Leistung werde ein Anspruch auf pflegerische Übergangsversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen. Das heißt, wer sich künftig zu Hause nicht allein versorgen kann, hat einen Anspruch auf Kurzzeitpflege. Außerdem werden Leistungen bei der häuslichen Krankenpflege und der Haushaltshilfe verbessert, was die Versorgungslücke zwischen stationärer und ambulanter Behandlung mehr und mehr schließen werde.
Damit auch in Zukunft in ländlichen Regionen ein ausreichendes medizinisches Versorgungsangebot besteht, sollen Sicherstellungszuschläge vereinbart werden, wenn ein Krankenhaus wegen zu geringer Auslastung nicht auskömmlich wirtschaften kann, aber notwendig für die Bevölkerung ist. Krankenhäuser, die in einem großen Umfang Notfall-Strukturen bereithalten, sollen Zuschläge erhalten. Zudem soll eine höhere Vergütung für die ambulanten ärztlichen Leistungen in öffentlich geförderten Krankenhäusern erfolgen.
Hier seien aber auch die Länder gefordert, die Umsetzung dieser Teile der Reform im Sinne der kommunalen Krankenhäuser positiv zu begleiten. Hier sei man bei Landes-Gesundheitsministerin Katrin Altpeter in guten Händen, zeigte sich Göck zuversichtlich.