25. Nov 2020 | Aktuelles, Bundestag, Europa & die Welt, Finanzen, Themen
Konjunkturpaket, Novemberhilfen, Überbrückungsgelder – die Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie kosten viel Geld. Ist das wirklich notwendig? Wer zahlt das alles? Und wie machen das eigentlich andere Länder?
Nichts ist teurer als im falschen Moment zu sparen. Ohne Unterstützung würden die Corona-Viren unsere Wirtschaft in die Knie zwingen: Zunächst würde das Krankenhauspersonal krank, dann die Busfahrer*innen, die Lehrer*innen, einzelne Arbeiter*innen in der KfZ-Branche, in den Chemiewerken, auf dem Bau, im Export, im Import, im Einzelhandel, der Dienstleistungsbranche, im Orchester – nach und nach würden alle Lieferketten reißen. Und das Schlimmste: viele Leute verlören ihre Arbeit und Familien gerieten unter noch größeren Druck.
Gigantische Rettungs- und Hilfspakete werden momentan eingesetzt, um Menschen und Unternehmen, durch die Krise zu helfen. Das wichtigste ist das Kurzarbeitergeld zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit und zur Rettung von Wissen und Erfahrung in den Betrieben. Zuschüsse, Kredite, Steuerstundung, Verlustrücktrag und Steuersenkung verhindern Insolvenzen und erhalten Arbeitsplätze Sie mildern den Wachstumseinbruch des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und ermöglichen Investitionen in Digitalisierung, Innovation und den ökologischen Umbau .
Alle diese Maßnahmen sind in der derzeitigen Lage absolut notwendig. Aber wer bezahlt das eigentlich alles und können wir uns das überhaupt leisten?
Zunächst nimmt der Staat Schulden auf, Staatsanleihen sind schließlich als sichere Anlage bekannt und beliebt. Es ist gut, wenn der Staat das Geld der Bürgerinnen und Bürger nimmt und klug investiert. So ist das Geld bei der Gemeinschaft gut und sicher angelegt. Der Staat muss nur aufpassen, dass seine Schuldentragfähigkeit stets erhalten bleibt. Die Zinsen dürfen ihn also nicht auffressen. Deshalb ist es gut, wenn die Schulden des Staates im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt nicht zu stark anwachsen. Die Schuldenquote sollte nach den Maastrichter Verträgen bei unter 60 Prozent liegen. Diese war nach der Bankenkrise 2010 auf über 80 Prozent angewachsen, sank dann Anfang 2020 unter die 60 Prozent-Marke und stieg nun mit den Corona-Hilfsmaßnahmen wieder auf über 70 Prozent.
Die hervorragende Bonität Deutschlands verdanken wir u.a. auch der guten Arbeit von Olaf Scholz als Bundesfinanzminister, der den permanenten Steuersenkungsforderungen der Wirtschaft nicht nachgegeben hat und seiner guten Haushaltsführung in den letzten Jahren. Um die Schuldenbremse nach der Krise wieder einhalten zu können, wurde mit dem Bundeshaushalt 2020 und der Aufnahme der neuen Schulden auch gleich ein Abbaupfad für die kommenden Jahrzehnte beschlossen. Hier spielt der Faktor Zeit die entscheidende Rolle. Mit den Hilfen wird nach der Krise wieder Wirtschaftswachstum erzeugt. Damit steigt das BIP, die Schuldenquote sinkt und die Schulden fallen weniger ins Gewicht. Sie werden auf lange Sicht marginalisiert und sind später kein Problem. Mit Wachstum – hoffentlich in Richtung Zukunftsinvestitionen – zahlen sich die Schulden also selber ab.
Die Schulden sind gut angelegt, weil sie die Wirtschaft stabilisieren und zukunftsfähig machen. Die Alternative wäre verheerend. Denken wir zurück an die 30er Jahre des letzten Jahrhunderts: Weltwirtschaftskrise, Massenarbeitslosigkeit und Unternehmenssterben. Und zusätzlich käme auch noch ein tödlicher Virus hinzu.
Bisher gibt es noch keine konkreten Pläne, wie die Schuldenquote, über das Wirtschaftswachstum hinaus, zusätzlich wieder gesenkt werden kann. Dabei ist es klug abzuwarten, wer gut durch die Krise kommt und wer sogar ein „Krisengewinnler“ ist. Wir wissen auch noch nicht, wie sich die Corona-Krise weiterentwickeln und wie lange sie noch andauern wird.
Erste Überlegungen gehen in die Richtung, hohe und sehr hohe Einkommen stärker an den Kosten zu beteiligen. Das ist über die Einkommensteuer, eine Vermögensteuer oder eine (einmalige) Vermögensabgabe denkbar. Das wäre auch gerecht, denn wer gut durch die Krise kommt, sollte sich danach auch an den Gemeinschaftskosten stärker beteiligen. In den 50er Jahren gab es eine Vermögenabgabe von 50 Prozent. Allerdings wurde sie auf 30 Jahre gestreckt und betrug somit weniger als zwei Prozent pro Jahr. Das war erträglich und wurde mit dem „Wirtschaftswunder“ belohnt. Die Wiedererhebung der Vermögensteuer wurde übrigens schon vor der Corona Krise bereits im letzten Jahr auf dem SPD Bundesparteitag beschlossen.
Nicht nur Deutschland steht vor der Frage, wie es die Kosten seiner Rettungs- und Hilfspakete finanzieren will.
Frankreich (Schuldenquote 120 Prozent) etwa hofft, dass schon alleine durch Wirtschaftswachstum in Folge der Hilfspakete ein Steuermehraufkommen generiert wird, dass hilft einen Teil der Schulden zu finanzieren. Steuererhöhungen hat die Regierung kategorisch ausgeschlossen. Im Gegenteil, es sind sogar Steuererleichterungen als wichtiger Teil des Paketes vorgesehen. Außerdem sollen die Staatsfinanzen effizienter strukturiert und ausgegeben werden. Das klingt zunächst gut, wird aber Ausgabenkürzungen an anderer Stelle bedeuten. Ob das dem Sozialstaat gut bekommt, wird man sehen.
Italien (Schuldenquote 160 Prozent) hingegen baut zu großen Teilen auf Gelder aus dem EU-Hilfspaket zur Überwindung der Covid-19 Pandemie. Damit will Italien ein umfassendes Programm von Investitionen und Reformen durchführen. Die Mittel aus dem eigenen Haushalt sollen besser verwendet werden. Eine genauere Beschreibung ist hier aber noch offen.
Die Regierung von Spanien (Schuldenquote 123 Prozent) hat die EU-Kommission informiert, dass sie plant die Einkommensteuer für hohe Einkommen anzuheben, sowie digitale Dienste, nicht wiederverwendbare Kunststoffbehälter und Finanztransaktionen zu besteuern. Außerdem ist eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes auf Getränke mit Zucker und Süßstoffzusatz im Gespräch. Die geplante Absenkung der Unternehmensteuer für den Mittelstand von 25 auf 23 Prozent scheint ausgesetzt.
In Portugal (Schuldenquote 137 Prozent) plant die Regierung ihr Hilfsprogramm ausschließlich mit Mitteln aus dem europäischen Hilfsprogramm zu finanzieren. Dabei ist eine Beschränkung auf Zuschüsse vorgesehen. Mittel aus dem europäischen Darlehnsprogramm sollen nicht in Anspruch genommen werden.
Beim Blick in die USA (Schuldenquote 130 Prozent) muss man unterscheiden, ob man die Ideen der aktuellen Noch-Regierung von Präsident Trump oder die Pläne der zukünftigen Regierung des neuen Präsidenten Biden betrachtet. Die Trump-Administration plant ein Konjunkturpaket, unter anderem Schecks für Amerikanerinnen und Amerikaner, durch Ausgabenbeschränkungen in allen Haushalten zu finanzieren. Das Volumen für 2021 soll 4,4 Billionen Dollar betragen. Auf Grund des Wahlsieges von Joe Biden wird dieses Programm sicher nur zum Teil umgesetzt werden. Viel mehr plant die Biden Administration Steuererhöhungen für Spitzenverdiener über 400 000 Dollar, sowie eine Erhöhung der Körperschaftsteuer und das Schließen von Steuerschlupflöchern.
Wir sehen, es gibt verschiedene Möglichkeiten, die „Krise zu bezahlen“ und sich mit den Hilfen wieder in eine Wachstumsphase zu bringen. Dabei ist klar, dass dies nicht auf Kosten der Schwächsten in unserer Gesellschaft passieren darf. Steuererhöhungen für kleine und mittlere Einkommen sowie Einsparungen im Sozialbereich sind daher keine Optionen. Vielmehr müssen wir die die Mittel klug investieren, so dass wir gestärkt und schnell aus der Krise kommen und einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zum sozial-ökologischen Wandel gehen können.
Lothar Binding, Mitglied des Bundestags, Finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion
Johannes Gorges, Wissenschaftlicher Mitarbeiter Lothar Binding
18. Okt 2017 | Aktuelles, Bundestag, Europa & die Welt, Finanzen
Interview zur Herbsttagung von IWF und Weltbank in Washington
Der SPD-Finanzexperte Lothar Binding hält die wirtschaftlichen Abschottungstendenzen des amerikanischen Präsidenten Donald Trump für falsch. Trump säge mit der Idee, Freihandelsabkommen aufzukündigen an dem Ast, auf dem er sitze. „Zu denken, man könne das eigene Land durch die Erhebung von Zöllen stärken ist einfach nur naiv“, sagt Binding, der die Delegation von Abgeordneten des Deutschen Bundestages bei der Herbsttagung von Internationalem Währungsfonds (IWF) und Weltbank in Washington vom 11. bis 14. Oktober 2017 geleitet hat, im Interview. (mehr …)
24. Nov 2016 | Bundestag, Europa & die Welt
Erklärung nach §31 GO BT
des Abgeordneten Lothar Binding (SPD)
zu den Anträgen der Fraktion der CDU/CSU und der SPD „Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA): Für freien und fairen Handel“ (Drucksache 18/9663), der Fraktion DIE LINKE „Gemeinwohl vor Konzerninteressen – CETA stoppen“ (Drucksache 18/9665), sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN „Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ablehnen“ (Drucksache 18/9621)
Müsste ich heute über das Freihandelsabkommen mit Kanada „CETA“ abstimmen, ich würde ablehnen. Aber heute wird nicht über den Vertragstext des Abkommens CETA abgestimmt.
Heute wird darüber entschieden, ob wir den Bundeswirtschaftsminister beauftragen, im Handelsministerrat der EU-, den aktuell vorliegenden Vertragsentwurf CETA in die parlamentarischen Verfahren, in die Parlamente zu geben.
Die Anträge der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN simulieren Entscheidungsfähigkeit im Nichtwissen. Damit machen sie sich in der Urteilsfindung gemein mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), campact (nachgebildet MoveOn in den USA), vielen ver.di Mitgliedern und anderen, die schon seit Monaten, einige schon seit Jahren, wissen, dass der Weltuntergang droht, wenn CETA nicht kommt, so die einen, wenn CETA kommt, so die anderen.
Ein Blick zurück: In vielen Briefen wurde ich um Zustimmung zu TTIP, CETA und TiSA gebeten – für Wachstum, Arbeitsplätze und weil Freihandel einfach gut ist. In vielen anderen wurde ich um Ablehnung gebeten – gegen Schiedsgerichtsbarkeit, Privatisierung der Kultur, Gefährdung der Daseinsvorsorge und des Vorsorgeprinzips. Es wurde viel spekuliert… Bevor nicht der endgültige Vertragstext und alle rechtsverbindlichen Ergänzungen zur Beschlussfassung im Bundestag vorliegen, können die einen ihre Hoffnung auf Wachstum und Arbeitsplätze ebenso wenig begründen, wie die anderen ihre Befürchtungen.
Deshalb meine stereotype Antwort: Wenn sich alle Hoffnungen der Befürworter durch den Vertrag bestätigen lassen, stimme ich zu. Wenn sich alle Befürchtungen derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die mich auffordern abzulehnen, bestätigen, lehne ich ab. Das entscheide ich endgültig, wenn entscheidungsreife Vorlagen den Bundestag erreichen.
Über die Jahre haben sich die einen so sehr an ihre Hoffnung gewöhnt, wie die anderen an ihre Befürchtung, dass riesige Veränderungen in den Vertragstexten, ja selbst jene, die Ergebnis des eigenen Erfolgs sind, kaum wahrgenommen werden und man fest im einmal gefällten Urteil stecken bleibt. Aber es gibt auch gute Beispiele: Nachdem Sigmar Gabriel mit der Kanadischen Handelsministerin Chrystia Freeland wichtige Verbesserungen hinsichtlich der Arbeitnehmerrechte erreichen konnte, hat Rainer Hoffmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) den auf dem SPD -Konvent eingeschlagenen Weg unterstützt.
Anders als DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die schon lange wissen, dass sie gegen diese Freihandelsabkommen sind, und anders als CDU und CSU, die schon lange wissen, dass sie für diese Freihandelsabkommen sind, haben SPD und SPD-Bundestagsfraktion einen intensiven Diskussions- und Abwägungsprozess angestoßen und organisiert. In diesem von Bundeswirtschaftsminister Gabriel wesentlich getragenen Prozess, wurde der so verändert, dass die Kritiker der Ursprungstexte in pro und kontra zusammen geführt werden. Dazu gab es einen großen SPD-Konvent, auf dem wir die „roten Linien“ für eine Zustimmung zu den aktuellen Freihandelsabkommen beschlossen haben. Wer diese Veränderungen wahrnimmt, erkennt, wie wesentlich diese Änderungen für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft sind. Und damit ist nicht nur die deutsche Gesellschaft gemeint. Unser Ziel ist den Wohlstand aller Menschen global zu fördern, nicht nur in Deutschland – auch in Kanada und in allen europäischen Staaten sollen die Menschen profitieren. Mit Kanada verbindet uns eine jahrelange politische wie auch wirtschaftliche Zusammenarbeit, die mit CETA nun weiter ausgebaut und vertieft werden soll. Wenn Europa als Staatenverbund mit 500 Millionen Einwohnern einen Vertrag verhandelt, kann es viel mehr erreichen, als wenn ein Staat dies alleine tun würde. Bei solch kraftvollen Verbindungen gilt es zu darauf zu achten, dass die Schwächsten nicht auf der Strecke bleiben. Die schwächsten Menschen und die schwächsten Staaten. Unter diesen Gesichtspunkten ist das Interesse der schwächeren EU-Mitgliedsstaaten an CETA gut zu verstehen.
Aber selbst wenn das nun vorliegende Verhandlungsergebnis gegenüber den früheren Fassungen essentielle Verbesserungen enthält und das trotz der teils heftigen und vorurteilsbeladenen Kritik der pro und contra Seiten, insbesondere die Einführung eines öffentlichen Handelsgerichtshofes (statt Schiedsgerichtsbarkeit), auch wenn Bereiche der Öffentlichen Daseinsvorsorge, wie etwa Wasser, Bildung oder Gesundheit nun speziellen Schutzregeln unterliegen, würde ich heute noch nicht zustimmen. Unsere Erfahrung lehrt uns, dass es klug ist, Verträge erst dann zu beschließen, wenn alle für sie einschlägigen rechtsverbindlichen Texte endgültig vorliegen. Ein Grundsatz, den jeder faire Vertrags- bzw. Verhandlungspartner mühelos akzeptieren kann.
Dies gilt umso mehr, als sich in dem Antrag der Koalitionsfraktionen noch einige Formulierungen finden, deren Wirkmächtigkeit sich erst erkennen lässt, wenn die dazugehörenden Parlamentsentscheidungen getroffen sein werden:
- Wenn sich etwa „… Vertragsparteien zum Schutz der Arbeitnehmerrechte bekennen und sich ( ) verpflichten, Anstrengungen zur Ratifizierung und Umsetzung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu unternehmen.“, so wäre doch von Interesse, ob die Anstrengungen Erfolg haben werden oder nicht.
- Oder wenn „Im weiteren Prozess (…) unbestimmte Rechtsbegriffe geklärt werden.“ müssen, so wäre auch hier noch abzuwarten, ob das Ergebnis dieser Klärung auf breite Zustimmung in der deutschen Bevölkerung stößt.
- Die Formulierung „Spielräume von Kommunen zur Organisation der Daseinsvorsorge dürfen nicht eingeschränkt und auch künftig nicht angetastet werden. Es muss im weiteren Ratifikationsprozess sichergestellt werden, dass auch zukünftig kein Druck in Richtung Liberalisierung von Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge ausgeübt werden darf.“ begrüße ich sehr. Gleichwohl sollte diese Sicherstellung im Vertragswerk rechtlich fixiert sein, um später streitanfällige Interpretationen zu vermeiden.
- Auch folgende Formulierung hinterlässt einen Restzweifel, ob die Unantastbarkeit des Vorsorgeprinzips unmissverständlich klar gestellt sei: „Hohe Umwelt- und Verbraucherstandards müssen gewährleistet bleiben. Das im europäischen Primärrecht verankerte Vorsorgeprinzip bleibt von CETA unberührt. Dies muss unmissverständlich klar gestellt werden.“
- Mit der Formulierung: „Der Deutsche Bundestag begrüßt die Bereitschaft der kanadischen Regierung, der Europäischen Kommission und der Bundesregierung im Rahmen des weiteren Verfahrens rechtsverbindliche Klärungen der noch offenen Fragen herbeizuführen und setzt sich gleichfalls hierfür ein.“ ergibt sich die offene Frage, warum „rechtsverbindliche Klärungen“ nicht einfach in das Vertragswerk CETA eingearbeitet werden.
Mit Blick auf die irritierenden Pressemeldungen unmittelbar vor der heutigen Entscheidung, zitiere ich nachfolgend aus einer Information meines Kollegen Matthias Miersch:
„Die SPD hat auf ihrem Konvent nicht für CETA gestimmt, wie viele schreiben. Sie hat einen Antrag
verabschiedet, der unsere Anforderungen an das Abkommen und den nun vor uns liegenden Prozess
beschreibt. Wir haben ganz klare Bedingungen beschlossen, die am Ende Maßstab für jeden SPD-Abgeordneten sind. Wenn unsere Forderungen nicht erfüllt sind, werde ich CETA nicht zustimmen:
- Im Bereich des Investorenschutzes muss mit Blick auf die Rechtstatbestände, wie z.B. ‚faire und gerechte Behandlung‘ und ‚indirekte Enteignung‘ sichergestellt werden, dass keine Bevorzugung von ausländischen gegenüber inländischen Investoren oder Bürgerinnen und Bürgern stattfindet. Investorenschutz sollte somit auf die Diskriminierung gegenüber inländischen Investoren beschränkt werden.
- Es muss unmissverständlich und rechtsverbindlich erklärt werden, dass die EU im Rahmen des CETA-Abkommens in keiner Weise vom primärrechtlich verankerten Vorsorgeprinzip (Art. 191 AEUV) abweicht.
- Im Rahmen des Beratungsprozesses muss ein Sanktionsmechanismus bei Verstößen der Partner gegen Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards entwickelt werden. Die acht ILO-Kernarbeitsnormen müssen ratifiziert werden.
- Es muss sich aus dem CETA-Vertrag unmissverständlich ergeben, dass bestehende und künftig entstehende Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht vom Vertrag erfasst werden.“
Soweit das Zitat.
Warum ich dem heutigen Koalitionsantrag zustimme findet sich im Antrag der Fraktion der CDU/CSU und der SPD „Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA): Für freien und fairen Handel“ (Drucksache 18/9663) in der letzten Feststellung des Bundestages:
„Der Deutsche Bundestag wird im Lichte des weiteren Prozesses im Ratifizierungsverfahren abschließend über seine Zustimmung zu CETA entscheiden.“
Wie oben gesagt: Heute wird darüber entschieden, ob wir den Bundeswirtschaftsminister beauftragen, im Handelsministerrat der EU, den aktuell vorliegenden Vertragsentwurf CETA in die parlamentarischen Verfahren, in die Parlamente zu geben.
Berlin, 22. September 2016
Lothar Binding, MdB
24. Nov 2016 | Aktuelles, Europa & die Welt
Mit der großen Zahl der nach Deutschland eingewanderten Menschen steigt nicht nur die Nachfrage nach Integrationskursen, sondern auch nach Beratungs- und Betreuungsangeboten, die den Eingliederungsprozess unterstützen. Diese Mittel konnten wir um 36 Mio. Euro erhöhen.
„Damit haben wir ein wichtiges Signal für Alle gesetzt, die für eine erfolgreiche Integration auf gute Beratungsangebote angewiesen sind. Auch für die Wohlfahrtsverbände ist die Erhöhung der Mittel eine gute Nachricht“, so Lothar Binding, SPD-Bundestagsabgeordneter aus Heidelberg. Nachdem im vergangenen Jahr insbesondere die „Erstversorgung“ der Geflüchteten und Schutzsuchenden im Fokus gestanden habe, verlagere sich der Schwerpunkt nun weiter auf den Integrationsbereich. (mehr …)