Für ein NPD-Verbot

Braune Gedanken werden in braunen Strukturen gebündelt und explodieren in brauner Gewalt. Ein schwarzer Tag für den Rechtsstaat Deutschland, als bekannt wurde, dass die neun Morde an türkisch- und griechischstämmigen Kleinunternehmern der rechten Terrorszene zuzuordnen sind. Diese schrecklichen Ereignisse heizten die Debatte um ein Verbotsverfahren erneut an. Doch sie sind nur ein Anlass, nicht der eigentliche Grund, die Partei endlich zu verbieten.

Wir müssen bedenken: Als zugelassene Partei hat die NPD Anspruch auf staatliche Unterstützung. Das heißt, im Moment finanzieren wir die Aushöhlung der demokratischen Rechte aus Steuermitteln. Mit einem Verbot der NPD entziehen wir der Partei und damit der deutschen Neofaschistenszene wenigstens eine ihrer finanziellen Grundlagen, denn die staatliche Parteienfinanzierung ist ihre wichtigste Einnahmequelle. Wegfallen würden dadurch auch Wahlkampfkostenerstattung, die Abgeordnetendiäten, die Personalkosten für Fraktionsmitarbeiter, Sachkosten, Sitzungsgelder sowie steuerliche Vorteile. Es wäre untragbar, wenn sich bei den Ermittlungen herausstellen sollte, dass staatliche Zuwendungen an die NPD der rechten Terrorszene dazu verholfen haben, sich zu finanzieren. Dann hätten sich die neonazistischen Gewalttäter jahrelang die Hände gerieben.

Gegenwärtig bieten wir dem rechten Gedankengut Öffentlichkeit und Aufmerksamkeit: Mit jeder Straßenlaterne, die zum Beispiel im Rahmen von Wahlkämpfen mit einem NPD-Wahlplakat plakatiert werden darf, bieten wir der Partei die Möglichkeit, ihre rechte Propaganda ganz offiziell zu verbreiten. Der Staat bietet eine Plattform, stellt die Parlamente für medienwirksame Aktionen zur Verfügung und fördert dadurch das Bekanntwerden der braunen Ideen. Das konterkariert die Anstrengungen zivilgesellschaftlicher Projekte und aufgeklärter Bildungsarbeit, die teils ebenfalls von Staatsseite finanziert werden.

Doch das Wichtigste: Ein NPD-Verbot entzieht den Rechtsextremen die Aura der Legitimität und unterstreicht die gesellschaftliche Ächtung faschistischer Ideologe. Ein Engagement in der rechten Szene wäre dann illegal und kann nicht mehr unter dem Deckmantel eines Engagements für eine Partei gesellschaftliche Akzeptanz suchen.

Doch mit dem Verbot allein ist es nicht getan. Es nimmt dem braunen Gedankengut nur seine organisatorische Grundlage. Brauner Hass und braunes Gedankengut werden nicht durch das Verbot von Strukturen beseitigt. Allein der politischen Spitze den Riegel vorzuschieben, reicht nicht aus, die windigen braunen Milieus zu bekämpfen. Aber es setzt ein Signal. Ein starkes Signal, ganz im Sinne der streitbaren Demokratie mit einer Toleranzgrenze für die Intoleranten, ein Signal, welches vom Rechtsstaat ausgeht.

Die Rechtsextremen sind dort stark, wo die Zivilgesellschaft schwach ist. Daher darf der Aufbau von demokratischen zivilgesellschaftlichen Strukturen und die Förderung von Vielfalt nicht vernachlässigt werden. Im Gegenteil, sie müssen gefördert und ermuntert werden. Dies ist mittlerweile auch bei der Regierung angekommen und sie hat die geplanten Kürzungen von Zivilcourage-Projekten zurück genommen. In der Prävention liegt ein weiterer Schlüssel: Kinder und Jugendliche müssen aufmerksam aufgeklärt werden. Unsere Bildungs- und Jugendpolitik muss daher sensibel auf Trends und Strömungen aus der rechten Szene reagieren.

Die Politik fordert Zivilcourage. Dies bedeutet vor allem Mut. Diesen Mut können wir nur dann einfordern, wenn die Verfassungsorgane mit ihren eigenen Möglichkeiten voran gehen. Das Verbot ist der erste Schritt.

Lothar Binding

Aktive Arbeitsmarktpolitik für Heidelberg

Foto: Gallfuß, Würfel, Binding

Foto: Gallfuß, Würfel, Binding

Der SPD Bundestagsabgeordnete Lothar Binding begrüßt Heidelberger Mitglieder von Sozialinstitutionen in Berlin.

Die SPD Fraktion in Berlin hat Walter Würfel vom Internationalen Bund (IB), Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V und Wolfgang Gallfuß, Initiator und Mitgründer und Geschäftsführer verschiedener Heidelberger Bildungs – und Sozialinstitutionen eingeladen, um mit Ihnen über die arbeitsmarktpolitischen Entscheidungen der schwarz-gelben Regierung zu diskutieren.

„Von der Leyen beschneidet die Lebenschancen der Menschen vor Ort“, stellt der Abgeordnete Binding am Anfang des Treffens fest.

Es sei fatal, in welchem Umfang von der Leyen die Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik zusammengestrichen hat. Standen im Jahr 2010 noch insgesamt 6,6 Mrd. Euro für Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung, so sind es in 2011 nur 5,3 Mrd. Euro. Das ist im Durchschnitt aller JobCenter eine strukturelle Mittelkürzung infolge des unsozialen Sparpaketes von sage und schreibe rund 20 %.

Hier bei uns vor Ort in Heidelberg bedeutet das eine Mittelkürzung um einer halben Million Euro, beklagt Wolfgang Gallfuß. Bei den JobCentern vor Ort fehlt jetzt das Geld für dringend erforderliche Weiterbildungs-, Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen und für öffentlich geförderte Beschäftigung. Es trifft ganz besonders die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen. „Eine 10%ige Mittelkürzung allein in Heidelberg ist für uns nicht hinnehmbar, konstatierte auch Walter Würfel.

Es werden insbesondere diejenigen Regionen leiden, die am stärksten von hoher Arbeitslosigkeit betroffen und auf eine ausreichende Mittelausstattung ganz besonders angewiesen sind. „Wer sich bisher intensiv um langzeitarbeitslose Menschen gekümmert und in qualitativ hochwertige Arbeitsmarktpolitik investiert hat, der ist besonders gekniffen“, entrüstet sich Lothar Binding. Es ist hier in Heidelberg jetzt ganz besonders schwer, die Menschen auf ihrem Weg zurück in Arbeit wirkungsvoll zu unterstützen, kritisiert Gallfuß. Wichtige arbeitsmarktpolitische Initiativen stehen damit möglicherweise vor dem Aus bzw. wurden bereits eingestellt. „Die Angst geht um, dass Weiterbildungsträger oder Beschäftigungsunternehmen schließen müssen und die Mitarbeiter bangen um ihre Jobs“, so Walter Würfel.

Hinzu kommt die Kürzung der Mittel für Personal und Verwaltung in den JobCentern. Die Bundesregierung sollte wissen, dass ein gutes und intensives Fallmanagement zentral ist, um gerade Langzeitarbeitslose wieder erfolgreich in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen – das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat hierauf mehrfach verwiesen.

„Mit der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, welche Frau von der Leyen vor der Sommerpause ins parlamentarische Verfahren gibt, erhalten die Mittelkürzungen eine neue Qualität. Die Arbeitsministerin muss sich den Vorwurf gefallen lassen, die Mittelstreichungen bei der Arbeitsförderung lediglich durch ihre rechtlichen Vorgaben flankieren zu wollen, statt das Förderrecht zu verbessern“, sagt der Bundestagsabgeordnete Lothar Binding zum Abschluss des Treffens.

Prof. Kirchhof´s ungerechte Steuerreform

Unsere komplizierte Gesellschaft mit einem einfachen Steuersystem auszustatten ist vielleicht ein Wunsch, wird aber nicht gelingen, ohne dass dabei die Gerechtigkeit auf der Strecke bleibt. „Einfach und gerecht“ kann es nur in einer Balance geben. Wir können Prof. Kirchhofs Konzept zur Kenntnis nehmen, als Vorlage für eine Gesetzesinitiative taugt es nicht.

Der 2005 als Schatten- Finanzminister der Union vorgestellte Kirchhof hatte schon damals eine mehr als zweifelhafte Modellrechnung für sein Steuermodell vorgestellt. Er sprach von einer „Durchschnittssekretärin“, die „1,3 Kinder“ hätte und mit einem „gewissen Prozentsatz“ verheiratet sei. Prof. Kirchhof hat sein Modell der Einheitssteuer nun überarbeitet, doch hat sich etwas verändert?

25 Prozent Flat-Tax sollen eingeführt werden – erwartungsgemäß jubelt die FDP, weil Kirchhof mit den Grundideen der Liberalen übereinstimmt. Dafür sollen aber 534 Abschreibungsmöglichkeiten gestrichen werden, sowie die Gewerbe- und Körperschaftsteuer. Die 30.000 Steuerparagrafen sollen auf 146 (!) schrumpfen.

Hört sich gut an, ist aber nicht finanzierbar. Einen geschätzten Fehlbetrag von 30 Milliarden Euro werden Bund, Länder und Kommunen nicht verkraften. Das Kirchhof-Modell birgt politische Gefahren und Streit. Das Modell ist zudem komplett ungerecht: Für Arbeiter, Angestellte und Unternehmen soll es nur noch einen Einheitssteuersatz von 25 Prozent geben mit den Ausnahmen: Oberhalb des Steuerfreibetrags von 10.000 Euro pro Jahr soll der Steuersatz bis 15.000 Euro zehn und zwischen 15.001 und 20.000 Euro 20 Prozent betragen. Ab 20.001 Euro wären dann 25 Prozent fällig. Dabei scheint es Prof. Kirchhof nicht wichtig zu sein, ob es hierbei um Betriebsgewinne, Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder Arbeitseinkommen geht.

Dann wären da noch die 534 steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten. Arbeitnehmer- und Pendlerpauschale entfielen ebenso wie steuerfreie Nacht- , Sonn- und Feiertagszuschläge für Krankenschwestern. Während der Unternehmer sich über stark verminderte Sätze freut, ärgert sich der Facharbeiter mit 50 Kilometer weiter Anfahrt zur Arbeit.

Die Vereinheitlichung des Mehrwertsteuersatzes machen Lebensmittel deutlich teurer. Prof. Kirchhof möchte ebenso, dass die Dividenden steuerfrei bleiben. Es kann nicht gerecht sein, dass ein Arbeiter 25 Prozent Steuern zahlt, während sich Aktionäre auf ihre steuerfreien Einkünfte aus dem Depot freuen dürfen.

Dies ist eine erste Kritik – sobald ich die mehr als 1.200 Seiten des „Bundesgesetzbuch – Eine Reform zur Erneuerung des Steuerrechts, vorgelegt von Paul Kirchhof“ (Kosten 139,95 Euro) genauer lesen konnte, werde ich meine Kritik verfeinern.

Lothar Binding MdB

Koalitionsfraktionen lehnen Mieterschutz bei energetischen Gebäudesanierung ab

Zu der abschließenden Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden im Finanzausschuss erklären der zuständige Berichterstatter, Lothar Binding, und die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Nicolette Kressl:

Heute hat der Finanzausschuss seine Beratungen über das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen. Die Vorschläge der SPD Fraktion für eine zielgenauere und gerechte Förderung sowie die Begrenzung der Überwälzung der Sanierungs-aufwendungen auf die Mieter fanden keine Mehrheit.

Union und FDP halten am progressionsabhängigen Steuerabzug für selbstnutzende Wohneigentümer fest, von dem Bezieher hoher Einkommen stärker als Gering- und Durchschnittsverdiener profitieren. Die SPD fordert statt dessen eine direkte Zulage, die zu einer zielgenaueren und einkommensunabhängigen Förderung führt.

Schwarz-Gelb verhinderte außerdem eine gerechte Aufteilung der Sanierungslasten zwischen Vermieter und Mieter. Vermieter können jetzt die kompletten Kosten auf die Mieter überwälzen und trotzdem die steuerliche Förderung einstreichen. Die SPD fordert dagegen, dass die Sanierungskosten erst nach Abzug der steuerlichen Vorteile umgelegt werden können. Um die Belastung der Mieter zusätzlich abzumildern sollen künftig statt 11 Prozent nur noch 9 Prozent der Sanierungkosten pro Jahr überwälzt werden können.