10. Aug 2016 | Aktuelles, Unterwegs im Wahlkreis, Wahlkreis
Im jüngsten Kabinettsentwurf zum Bundesverkehrswegeplan 2030 ist der Ausbau der A5 zwischen Heidelberg und Hemsbach nicht mehr dem Vordringlichen Bedarf zugeordnet. Dies sei eine Verschlechterung gegenüber früheren Entwurfsfassungen für die gesamte Rhein-Neckar-Region, bemängelt der SPD-Bundestagsabgeordnete Lothar Binding. Gestern habe er deshalb mit der Fachabteilung im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über das Thema gesprochen.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans hatten die Bürgerinnen und Bürger sechs Wochen die Möglichkeit die Dokumente einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Diese Daten wurden im BMVI ausgewertet. „Das Ergebnis der öffentlichen Beteiligung hat anscheinend ergeben, dass der Ausbau nicht vordringlich ist“, zeigte sich Binding enttäuscht. In Abstimmung mit der Hausleitung sei daraufhin entschieden worden, den dreispurigen Ausbau der A5 herabzustufen.
Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) wird am 3.8.2016 vom Kabinett verabschiedet und bildet die Basis für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Ausbaugesetze für Straße und Schiene mit den dazugehörigen Bedarfsplänen. Der Deutsche Bundestag beschließt über die Aufnahme der BVWP-Projekte und eventuell weiterer Projekte in die Bedarfspläne der Ausbaugesetze. Erst mit Verabschiedung der Ausbaugesetze und ihrer Bedarfspläne liegt ein verbindlicher Beschluss vor, welche Verkehrsinfrastrukturprojekte mit welcher Dringlichkeit geplant und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen. „Bei den Bedarfsplänen wollen wir natürlich Änderungen“, so Binding. „Im Rahmen dieser parlamentarischen Beratungen gilt es zu erreichen, dass der Streckenabschnitt der A5 zwischen Heidelberg und Hemsbach wieder in den vordringlichen Bedarf aufgenommen wird“.
9. Aug 2016 | Aktuelles, Bundestag, Praktikumsberichte
In der 10. Klasse durfte man, wie es üblich ist, sich selber seinen Praktikumsplatz aussuchen, was bestimmt nicht die leichteste Entscheidung war, doch diese hier war meine erste Wahl. Auf diese Stelle kam ich, da mein Vater Lothar Binding persönlich kennengelernt hat und nur gutes von seinem Praktikum gehört hatte, weshalb ich probierte bei Lothar Binding einen Praktikumsplatz zu bekommen. Vor diesen 3 Wochen kannte ich mich etwas damit aus, was er hier für Aufgaben hat (z.B. als Finanzpolitischer Sprecher der SPD), jedoch ist zwischen dem darüber lesen und dem selbst miterleben ein riesen großer Unterschied. Ich hätte mir die Arbeit und die Zeit, die ein Abgeordneter leisten muss geringer vorgestellt, auch wenn Lothar persönlich mehr macht als er muss, wie ich den Eindruck bekommen habe. (mehr …)
3. Aug 2016 | Aktuelles, Weitere Themen
In dem FAZ-Artikel „Mehr, schneller, billiger“ (siehe unten) zum Thema Wohnungsbau bzw. fehlende Wohnungen findet sich der entscheidende Satz: „…Und da geht es vor allem um billige Wohnungen“.
Bundesweit fordern die Kommunen vor allem in den Ballungszentren eine aktivere Unterstützung des Bundes für den Bau von deutlich mehr preisgünstigen Mietwohnungen. Wenn nun derzeit viele – ich auch – den Bau von preiswertem Wohnraum fördern wollen, warum wurde dann der „Gesetzesentwurf zur Förderung des Mietwohnungsneubaus“ in der Vorberatung gestoppt? Die Antwort ist einfach: In der Anhörung des Deutschen Bundestages zu diesem Gesetzentwurf haben alle Experten, von der Wissenschaft bis zum Deutschen Mieterbund, erläutert, warum das erklärte Ziel – preiswerter Wohnungsneubau – mit dem Gesetz verfehlt würde. Nur die Bauwirtschaft war aus verständlichen Gründen anderer Meinung. (mehr …)
29. Jul 2016 | Aktuelles, Bundestag
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Lothar Binding (Heidelberg), Edelgard Bulmahn, Dr. h.c. Gernot Erler, Dr. Matthias Miersch, Klaus Mindrup, Ulli Nissen, Dr. Simone Raatz, Gerold Reichenbach, René Röspel, Svenja Stadler, Christoph Strässer und Kerstin Tack (alle SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz– EEG 2016) (Tagesordnungspunkt 33)
Solche persönlichen Erklärungen formulieren wir oft dann, wenn wir ein absolut notwendiges Gesetz nicht mittragen können, weil es nach eigenem Urteil gravierende unverzeihliche oder irreversible Mängel enthält oder wenn wir einem Gesetzesentwurf zustimmen obwohl er noch gravierende Mängel enthält, aber nichts zu beschließen der größere Fehler wäre. Mit dem EEG 2017 haben wir ein Beispiel, das zeigt, wie schmal der Grat zwischen Zustimmung oder Ablehnung sein kann: mit einer fast wortglichen Erklärung wie die oben aus dem Protokoll des Bundestages zitierte, haben Nina Scheer und Hilde Mattheis im Gegensatz zu mir das EEG 2017 abgelehnt.
Exkurs: Dies ist auch – nur einer unter vielen – ein schöner Beleg zu zeigen, dass es „Fraktionszwang“ nicht gibt, leider gibt es das Wort und leider benutzen es auch manchmal selbst Parlamentarier.
Der Hauptgrund warum wir uns im Bundestag bei manchen Gesetzen so schwer tun, ist der echte Kompromiss. Echte Kompromisse tun weh. Wenn auf der einen Seite mit wehmütigem Blick nach Frankreich noch heimlich den abschaltgeweihten Atomkraftwerken nachgetrauert und Fracking mit der Bemerkung „das bekommen wir in den Griff“, das Wort geredet wird und Kohle- und Gaskraftwerke als praktisch unbefristete „Übergangstechnologie“ und Grundlastnotwenigkeit angesehen werden – auf der anderen Seite aber klar ist, das wir schon heute alle fossilen Reste in Kohle, Öl und Gas in der Erde lassen sollten und es klug, ja notwendig wäre die Energieversorgung komplett auf die Sonne umzustellen um unsere Welt zu retten und um dem deutschen industriellen Mittelstand und der deutschen Industrie und ihrem Dienstleistungssektor einen internationalen Zukunftsmarkt zu eröffnen – spätestens, wenn in anderen Ländern erkannt wird, welche Gefahren von Radioaktivität und CO2 ausgehen und auf wen die Ewigkeitskosten für noch nicht entdeckte Endlager abgewälzt werden – wenn sich solche Antipoden in solch großem Abstand gegenüberstehen, ist der politisch kluge Kompromiss die Nadel im Heuhaufen.
Ich habe dem „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien“ (Erneuerbare-Energien-Gesetz– EEG 2017) zugestimmt, nachdem der vom Kabinett, also allen Ministern und der Kanzlerin vorgelegte Entwurf, in wichtigen Teilen geändert wurden. Das war eine riesige Leistung meiner fachlich zuständigen Kolleginnen und Kollegen im parlamentarischen Verfahren. Und das in einem Umfeld beinharter Lobbyinteressen und Lobbyarbeit auf beiden Seiten. Den originalen Regierungsentwurf hätte ich abgelehnt.
Nachfolgend die wichtigsten Verhandlungsergebnisse, von denen wir viele auch Nina Scheer verdanken…
- Im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergütungssystem auf Ausschreibungen wird, zur Wahrung der Akteursvielfalt, die Möglichkeit der Teilnahme auch von Kommunen gestärkt. So kann eine Teilhabe an der Energiewende über Städte und Gemeinden erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften zehn Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen. Dies ist ein wichtiger Schritt, da nicht alle Menschen die finanziellen Möglichkeiten der eigenen Beteiligung haben, so jedoch über ihre Kommune beteiligt werden können. Teilhabe stärkt die Akzeptanz für Veränderungen, die mit der Energiewende einhergehen.
- Bereits im Kabinettsentwurf war verankert, dass Bürgerenergiegesellschaften keine Bundesimmissionsschutz-Genehmigung vorlegen müssen. Hiermit wird ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart.
- Die Vergütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten Gebot, das den Zuschlag erhalten hat (Bonus für Bürgerenergie), womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilhabe gegeben wird.
- Im EEG finden sich nun erste Schritte zur Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsektors mit dem Wärme- und Verkehrssektor.
- Strommengen aus Erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungsformen, wie etwa Speicher, verwendet werden können.
- Über eine Verordnung sollen demnächst Mieterstrommodelle ermöglicht werden. Wir stärken an dieser entscheidenden Stelle das schwächste Glied in der Energieversorgungskette, nämlich die Mieter und Mieterinnen als Endverbraucher.
- Durch Mieterstrommodelle schaffen wir eine wesentliche Voraussetzung, dass die Energiewende nun auch die Städte erreicht. Damit wird ein Beitrag zur klimaneutralen Stromversorgung geleistet und gleichzeitig Mieter und Mieterinnen entlastet.
- Privatpersonen und kleine Unternehmen können Dach-Photovoltaikanlagen weiter nach dem System der garantierten Einspeisevergütung bzw. zum Selbstverbrauch errichten.
- Für den Bereich Wind Onshore konnte gegen den Willen des Koalitionspartners das Referenzertragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt.
- Für Wind Offshore konnte das Ziel von 15 GW installierter Leistung beibehalten werden. In den nun vorliegenden, zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen von Ausbaumengen, liegen allerdings auch Hemmnisse.
Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW wurde im parlamentarischen Verfahren eine Teilnahmemöglichkeit am Ausschreibungsverfahren geschaffen. Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr eingeschränkte Perspektive.
- Der Beginn der Degression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den 1. Januar 2021 verschoben.
- Ablaugeanlagen der Zellstoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine weitere Förderung über fünf Jahre.
Mit diesen Veränderungen des Gesetzesentwurfs und der Hoffnung, dass sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag mal wieder zugunsten der erneuerbaren Energien ändern, können wir im Rahmen der Möglichkeiten zufrieden sein – auch wenn uns der Rahmen nicht gefällt.
28. Jul 2016 | Aktuelles, Bundestag, Unterwegs im Wahlkreis, Wahlkreis
Zuversicht strahlt die SPD bei ihrer Mitgliederversammlung in Dossenheim aus – und hat auch allen Grund dazu. Denn es herrschte fast Einstimmigkeit bei der Nominierung des SPD-Bundestagskandidaten Lothar Binding. Mit 97,1 Prozent der anwesenden 140 Wahlberechtigten ist der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion für 2017 in den Wahlkampf geschickt worden.
In seiner Bewerbungsrede übte der 66jährige scharfe Kritik an den Steuervermeidungstricks mancher Unternehmen und machte sich für einen sozialen Frieden in der Gesellschaft stark. Als vorrangige Aufgabe der Politik hatte er die Integration der Flüchtlinge bezeichnet. „Mit den dringend notwendigen Investitionen in Bildung und Ausbildung, Wohnungsbau und Sozialleistungen sind auch enorme Chancen für eine sozial gerechte Modernisierung unserer Gesellschaft verbunden. So werden aus Integrationskosten, Investitionen in den sozialen Frieden. Ein Drama für die Unternehmen sei die Blockadehaltung der CSU bei der Reform der Erbschaftsteuer. Damit würden viele Unternehmen in einem unsicheren Schwebezustand gehalten. Dies stößt beim finanzpolitischen Sprecher auf völliges Unverständnis. „Man muss sich fragen, ob man es mit demokratischen Parteien zu tun hat“, sagte er mit einem sarkastischen Unterton. Die CSU betreibe „beinharte Klientelpolitik“, die dazu führe, dass das Gesetz erneut verfassungswidrig sei.
Lothar Binding ist selten sprachlos, aber die sogenannten „Nebenabreden“ der „schwarzen Grünen“ im Land hätten ihm die Sprache verschlagen. Einerseits spräche Ministerpräsident Kretschmann über eine Haushaltskonsolidierung, mit den Nebenabreden würden aber Projekte vom Haushaltsvorbehalt ausgenommen. „Transparenz geht anders“, so Binding. Denn mit einer von Grünen hochgehaltenen Bürgerbeteiligung und Politik des Gehörtwerdens habe das Ganze nichts zu tun.
Zu Gast war der thüringische Europaabgeordnete Jakob von Weizäcker. In Heidelberg geboren studierte er in Bonn, Lyon und Paris mit Abschlüssen in Physik und Volkswirtschaftslehre. Nach längere Zeit im Ausland bei der Weltbank in Washington DC wechselte er ins Wirtschaftsministerium nach Erfurt. Bei der Europawahl im Mai 2014 wurde er ins Europäische Parlament gewählt. „Lothar Binding hat sich durch seine kompetente Arbeit als Fachpolitiker einen hervorragenden Namen gemacht. Als Finanzexperte aber auch als Vertreter baden-württembergischer Interessen in Berlin in gutem Kontakt nach Brüssel“, lobte von Weizäcker den Abgeordneten. „Im Umgang mit neuen Medien und Vortragsformaten setzt er ebenso neue Impulse wie bei inhaltlichen Debatten. Auch sein enormer Fleiß wird sehr geschätzt.“
Lothar Binding, der 1998 in den Bundestag einzog, fühlte sich von der SPD-Basis bestätigt: „Ich freue mich sehr über den starken Rückhalt in meiner Partei und möchte mich bei allen bedanken, die sich vor Ort in Heidelberg und im Rhein-Neckar Kreis für eine bessere, sozialere Politik einsetzen,“ erklärte Binding zum Abschluss.