Sehr geehrte Damen und Herren,
die Koalitionsfraktionen haben sich in dieser Woche im parlamentarischen Verfahren abschließend auf das Rentenpaket verständigt. Es kann so wie vereinbart am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten.
Für die abschlagsfreie Rente ab 63 ist das Erreichen von 45 Beitragsjahren in der Rentenversicherung maßgeblich. Neben Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit oder Pflege werden dabei auch Zeiten der Erziehung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr und des Bezugs von Lohnersatzleistungen wie Schlechtwettergeld, Kurzarbeitergeld, Leistungen bei Weiterbildung oder Insolvenzgeld angerechnet.
Wir haben uns ebenfalls darauf verständigt, dass unverschuldete kurze Brüche in der Erwerbsbiografie berücksichtigt werden. Zeiten, in denen Arbeitslosengeld bezogen wurde, werden ohne spezielle zeitliche Begrenzung angerechnet. Nicht berücksichtigt werden hingegen Dauer- und Langzeitarbeitslosigkeit.
Wir haben dabei den wirksamsten Weg gefunden, um neuen Frühverrentungen einen Riegel vorzuschieben, indem Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten beiden Jahren vor dem Erreichen des Rentenalters nicht angerechnet werden. Allerdings haben wir einen Schutz für diejenigen eingezogen, die etwa durch eine Insolvenz oder Betriebsstilllegung nach dem 61. Lebensjahr arbeitslos werden. In solchen Fällen werden Zeiten der Arbeits-losigkeit angerechnet, um Härtefälle zu vermeiden.
Auch Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit den Schritt in die Selbständigkeit gewagt haben, bleiben nicht außen vor. Für sie gilt, dass bei 18 Jahren Pflichtbeitragszahlung auch weiter gezahlte freiwillige Beiträge gleichermaßen wie Pflichtbeiträge auf die 45 Beitragsjahre angerechnet werden. Freiwillige Beiträge, die neben dem Bezug von Arbeitslosengeld entrichtet werden, bleiben allerdings unberücksichtigt, damit so keine Brücke in die Frühverrentung geschaffen werden kann werden.
Wer freiwillig weiter im Beruf bleiben will, soll das künftig ohne Hürden tun können. Zwar führt das Erreichen der Regelaltersgrenze auch bisher schon nicht per Gesetz dazu, dass ein Arbeitsverhältnis endet, es ist jedoch durch Tarif- oder Arbeitsverträge oft faktisch der Fall.
Ausgeweitete Anerkennung von Kindererziehungszeiten
Mit dem Rentenpaket sorgen wir auch für eine stärkere Anrechnung von Zeiten der Erziehung von Kindern, die vor 1992 geboren sind. Mütter – in einigen Fällen auch Väter – er-halten ab dem 1. Juli für jedes Kind einen zusätzlichen Rentenpunkt. Viele Frauen der älteren Generation haben, auch weil passende Betreuungsangebote noch rar waren, ihren Beruf aufgegeben und sich um die Kinder gekümmert, während der Mann sich beruflich weiterentwickeln konnte. Sie waren zwar nicht berufstätig, haben aber Familienarbeit geleistet – und damit einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag.
Reha-Budget
Mit dem Rentenpaket unterstreichen wir auch den Grundsatz „Reha vor Rente“. Der Reha-Bedarf ist gestiegen und wird weiter steigen. Dem tragen wir mit der Aufstockung der Mittel für Rehabilitationsmaßnahmen Rechnung. Bei der Festsetzung der jährlichen Ausgaben werden wir die weitere demografische Entwicklung berücksichtigten. Wir wollen, dass die Menschen möglichst lange und gesund in ihrem Beruf arbeiten können.
Wir haben aber auch diejenigen im Blick, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können und eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Durch die Ausweitung der Zurechnungszeit werden sie ab 1. Juli so gestellt sein, als ob sie zwei Jahre länger gearbeitet hätten. Für diese Zeit wird ihr persönlicher Durchschnittsverdienst angerechnet.
Da aber bei vielen von ihnen gerade in den letzten Jahren oft lange Zeiten der Krankheit oder der Wechsel in Teilzeit ihr Durchschnittsgehalt absenken, werden die letzten vier Jahre vor der Rente den Wert der erweiterten Zurechnungszeit nicht mindern. Damit helfen wir den Betroffenen spürbar und erkennen auch ihre Lebens- und Arbeitsleistung an.
Wir schaffen damit mehr Gerechtigkeit für die, die lange und hart gearbeitet und unseren Wohlstand mit geschaffen haben. Wir erkennen die Leistung von Menschen an, die mitgeholfen haben, dass die Solidarität zwischen Alt und Jung weiterhin trägt. Wir sorgen für mehr Sicherheit im Alter.
Ihr Lothar Binding