Der bereits in den Bundestag eingebrachte Gruppenantrag „Effektiven Schutz vor Passivrauchen zügig gesetzlich verankern“, Drucksachennummer 16/2730, sieht eine umfassende, einfache, klare und bundesweit einheitliche Regelung auf der Grundlage arbeitsschutzrechtlicher Möglichkeiten1, der Abwehr gemeingefährlicher Krankheiten, aber auch auf den darüber hinaus im Grundgesetz vorgesehenen Rechte: das Recht der Gifte und das Recht der Genussmittel vor.Rundschreiben-5-0-Passivrauchen-Mailverkehr-17-1-7