Der Bundestag hat die Pflegeausbildung reformiert. Nachdem im letzten Jahr mit dem Pflegeberufe-Reformgesetz die berufsrechtlichen Grundlagen für die neue Ausbildung gelegt wurden, regelt die jetzt verabschiedete Ausbildungs- und Prüfungsverordnung die Umsetzung durch die Schulträger und Ausbildungsbetriebe.
„Jetzt steht der längst überfälligen Weiterentwicklung der Pflegeberufe nichts mehr im Wege“, freut sich der SPD-Bundestagabgeordnete Lothar Binding. Die neue Rechtsverordnung beinhalte detaillierte Vorgaben für Ausbildungsziele der künftig zusammengelegten Ausbildung in der Kranken- und Altenpflege und schafft die Voraussetzung, damit die neue Pflegeausbildung 2020 starten kann, so der Abgeordnete.
Der neue, kompetenzorientierte Ansatz bedeute eine wichtige Weiterentwicklung des Pflegeberufs, betont der SPD-Politiker. „Der Pflegeberuf wird dadurch deutlich aufgewertet, attraktiver und besser auf künftige Herausforderungen ausgerichtet.“, so Binding.
Mit der Ausbildungsreform sollen nicht nur mehr Pflegefachkräften gewonnen, sondern auch die ungerechten Gehaltsunterschiede zwischen der Alten- und Krankenpflege ausgeglichen werden.
Bis zum Start der neuen Ausbildung im Jahr 2020 müssen die Länder die Vorgaben der Verordnung noch in ihr Schul- und Hochschulrecht übernehmen. Lothar Binding bittet die Ausbildungsträger und Pflegeschulen in seinem Wahlkreis, sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Für den Abschluss der notwendigen Kooperationsverträge vor Ort und organisatorische Änderungen seien im Gesetz Unterstützungsangebote vorgesehen.
„Zur Überwindung des Fachkräftemangels müssen alle an einem Strang ziehen“, betont Binding. Das gilt nicht nur für die beschlossene Reform, sondern auch für die nächsten Schritte, die im Rahmen einer Pflege-Verbesserung vereinbart werden sollen.