Wenn taktische Überlegungen und parlamentarisches Geplänkel wichtiger werden als ökologische Lösungen, müssen solche Anträge wie die von Bündnis 90 /Die Grünen und der Linken gestellt werden. Wenn es allein nach mir ginge in der Welt, würden wir aus dem Verbrauch fossiler Energieträger austeigen, denn sie sind endlich und außerdem machen Arbeitsplätze auf solarer Basis ein gutes Gewissen. Aber die Welt folgt nicht allein meinen Vorstellungen und auch in Deutschland lehnen wir eine Diktatur ab, bevorzugen Demokratie. In unserer Demokratie haben die SPD-Fraktion und ich eine Arbeitsrichtung, ein Ziel: Schonung fossiler Energieträger. „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab – auch in der Großen Koalition. Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen. Seit Jahrzehnten gibt es Fracking in Deutschland – hier gibt es erhebliche Regelungslücken die zu schleißen sind. Also brauchen wir ein Gesetz. Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Das gibt auf Dauer aber keine Rechtssicherheit hinsichtlich ökologischer Fragen, gefährdet also Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten, herkömmlichen Erdgasförderung – ohne die ökologische Situation zu verbessern, ohne klare Regelungen für die die bisherige Erdgasförderung.
Für die Zukunft gilt: Mit Blick auf die endliche Ressource Gas und mit Blick auf die guten Möglichkeiten zum ökologischen Umbau unserer Industriegesellschaft ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar, denn Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potentiellen wirtschaftlichen Chancen.
Gegenwärtig gilt: Für eine gewissenhafte Beratung gesetzlicher Regelungen gilt der Grundsatz „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“. Daher wurde die Entscheidung über die geplanten Regelungen für das Gesetzespaket zum Fracking bisher noch nicht beschlossen. Für mich sind folgende Verbesserungen bei dem Entwurf des Regelungspakets wichtig: Der Bundestag, als demokratisch-legitimiertes Organ, muss im Umgang mit unkonventionellem Fracking das letzte Wort haben (Parlamentsvorbehalt) und keine Expertenkommission, die lediglich eine Beratungs- und Beurteilungsfunktion einnehmen soll.
Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Gäbe es keine klaren gesetzlichen Regelungen, bestünde die Gefahr, dass die derzeit zurückgehaltenen Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem will die SPD-Fraktion mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden.
Angesichts dieser schwierigen Aufgaben ist es von Grünen und Linken kein seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte im Parlament zu beantragen. Ein solcher, allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Es ist bedauerlich, dass sich ein „an sich“ guter Vorschlag auf diese Weise in sein Gegenteil verkehrt.