Sammlung Flick, Ausstellung der Sammlung als Betriebsstätte
Finanzsenator Dr. Thilo Sarrazin, Berlin (mehr …)
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Nach dem mit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz abgeschlossenen Vertrag wird die „Flick Collection“ in Berlin nicht von Herrn Friedrich Christian Flick persönlich, sondern von einer von ihm beherrschten Kapitalgesellschaft,… (mehr …)
Das im Bundestag am 17. Oktober 2003 verabschiedete Gesetz zur neuen Gemeindewirtschaftssteuer
Achtung, die hier genannten Punkte sind stellenweise durch neuere Gesetze ersetzt oder geändert worden!
Eine Information für Kommunalpolitiker
Die wichtigste Einnahmequelle einer Gemeinde
Die wichtigste Einnahmequelle einer Gemeinde ist die Gewerbesteuer. Sie ist eine Steuer auf den Gewinn eines Unternehmens. Sie ist der Beitrag der Unternehmen für die von der Gemeinde aufgebaute Infrastruktur. Wir sprechen von dem Interessenband zwischen Unternehmen und Gemeinde, weil beide an wirtschaftlicher Dynamik interessiert sind und einerseits das Unternehmen die kommunale Infrastruktur benötigt, andererseits die Gemeinde das Unternehmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen etc. Dabei wird durch Freibeträge stets sichergestellt, dass nur Unternehmen mit höheren Gewinnen die Steuer überhaupt bezahlen Wußten Sie, dass ein großer Teil aller Unternehmen überhaupt keine Gewerbesteuer bezahlen? Die Steuer liegt bei etwa 10 bis 12% auf den Gewinn, wobei die Personenunternehmen, also z.B. die meisten Handwerksbetriebe, diese an die Gemeinde bezahlten Steuern wieder – wie weiter unten gezeigt – komplett oder fast komplett – zurück erhalten.. Wie bei allen tariflichen Steuerermäßigungen, tritt dieses Ergebnis natürlich nur ein, wenn Steuern, mindestens in Höhe der Ermäßigung, gezahlt werden. Ist dies nicht der Fall, weil z.B. der Unternehmer oder sein mit ihm zusammen veranlagter Ehegatte bei anderen Einkünften Verluste haben, steht der Zahlung der Gewerbesteuer unmittelbar auch keine Ermäßigung bei der Einkommensteuer gegenüber. Da aber langfristig Gewinnstreben vorausgesetzt werden darf, wird langfristig auch der Vorteil überwiegen.
Verantwortung und Steuergestaltung
Einerseits versuchen deshalb bestimmte Unternehmen ihre Gewinne in der Steuerbilanz möglichst gering darzustellen, denn wenig Gewinn, bedeutet wenig Steuern. Andererseits will der Betrieb natürlich einen hohen Gewinn erzielen, um gegenüber den Anteilseignern bzw. Aktionären seinen Erfolg zu beweisen und auch seine Marktstellung zu festigen. Ein Dilemma? Nicht für die Unternehmen an die ich eben denke. Eigentlich ist klar, dass notwendige betrieblich bedingte Ausgaben eines Betriebs, z.B. wenn er ein Grundstück pachten muß oder eine Maschine leasen, den Gewinn vermindern, weil diese Pacht oder Leasingkosten Ausgaben sind – jedenfalls kein Gewinn! Oder doch? Ein Beispiel – wir nennen es „Gesellschafterfremdfinanzierung“: Ein Unternehmer gibt seinem eigenen Unternehmen ein Darlehen. Es entstehen Zinsen für das Unternehmen, die aber sozusagen an sich selbst, bzw. den Unternehmer zu bezahlen sind. Es könnte auch sein, dass das Unternehmen eine Tochterfirma gründet, auch sehr gut im Ausland möglich, und von der eigenen Tochter eine Maschine mietet – so wird der Gewinn in Deutschland gemindert, und damit die Steuerzahlung in Deutschland, die Kosten aber, bzw. der so verwendete Gewinn bleiben im eigenen Haus bei der Tochter.
Im Ergebnis solcher – wie wir sagen – Steuergestaltungen (keine Hinterziehung, keine Tricks, sondern legale Möglichkeiten… aber ärgerlich für die öffentlichen Einnahmen), erhalten deutsche Kommunen keine Steuern, trotz im Konzern verbleibenden Gewinns. Gleichwohl fahren die Laster dieses Konzerns natürlich auf den Straßen unserer Gemeinde und die Bauleitplanung für Gewerbe und hoch geförderte Gewerbestandorte werden von allen Steuerzahlern bzw. der Kommune bereit gestellt. Viele Unternehmen hingegen beteiligen sich an deren Mitfinanzierung über die Gewerbesteuer wenig bis gar nicht.
Die Kommune und die Weltlage
Hauptsächlich aus solchen Gründen der „Steuergestaltung“, aber auch auf Grund der weltweiten Wachstumsschwäche und dem Zusammenbruch vieler Aktienwerte, insbesondere denen des Neuen Marktes, sind die Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen stark schwankend und gegenwärtig viel zu niedrig. Außerdem wurden in den 90er Jahren zu viele Aufgaben vom Bund auf die Kommunen übertragen, ohne die Finanzierung sicher zu stellen.
Bundestag in Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden
Aus all diesen Gründen kümmern wir uns um die Reform der Gewerbesteuer, die künftig Gemeindewirtschaftssteuer heißt, um den Charakter der Steuer schon mit dem Namen zu beschreiben. Natürlich in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden: Städtetag, Städte- und Gemeindebund, Landkreistag. Die jetzt von der SPD-Bundestagsfraktion vorgeschlagene Lösung verbessert die Einnahmen der Kommunen um mehr als 3 Milliarden Euro und umfaßt folgende Hauptkomponenten:
Steuermindernde Gestaltungen in verbundenen Unternehmen vermeiden helfen
Steuermindernde Gestaltungen zwischen verbundenen Unternehmen werden verhindert. So werden z.B. Mieten, Pachten, Leasingraten, Lizenzgebühren oder Zinsen für Darlehen, die quasi an sich selbst gezahlt werden als Gewinn aufgefaßt und sind, zu Finanzierungsanteilen von
25 % für Lizenzgebühren z.B.,
50 % für Leasing, Mieten Pachten von beweglichen Wirtschaftsgütern und
50 % für Dauerschuldzinsen
75 % für Leasing, Mieten Pachten von Grundbesitz und
100 % für Gewinnanteile stiller Gesellschafter
im Rahmen der Gewerbesteuer zu versteuern, denn „An sich selbst bezahlt“ entspricht ja einer Vorweg-Entnahme von Gewinn. Wir sprechen von „Zurechnungen“ zum Gewinn“. Um eine doppelte Besteuerung dieser Zurechnungen zu vermeiden, kann der Empfänger dieser Zahlungen, diese natürlich ertragsteuerlich geltend machen.
Es wir also nur in den Fällen, in den Mieten, Pachten, Leasingraten oder Lizenzgebühren benutzt werden, um Gewinne zu verstecken und sie der Besteuerung zu entziehen, Gemeindewirtschaftssteuer erhoben.
Keine Doppelbesteuerung
Um eine doppelte Besteuerung dieser Zurechnungen zu vermeiden, kann der Empfänger dieser Zahlungen, diese natürlich steuerlich geltend machen.
Damit werden im Inland Doppelbesteuerungen verhindert. Bei ausländischen Unternehmen kommt es auf die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) an, ob das Land die Gemeindewirtschaftsteuer als Ertragssteuer anerkennt und das Tochterunternehmen sie anrechnen lassen kann. Gegebenenfalls müssten einzelne DB-Abkommen angepasst werden. Für uns gilt der Grundsatz, dass einmal in Deutschland Gemeindewirtschaftsteuer fällig werden soll.
Einheitliche Gesetze für Personenunternehmen und Freiberufler
Für Personenunternehmen und Freiberufler gibt es künftig einen Freibetrag von 25.000 Euro. Für Gewinne von 25.000 bis 35.000 Euro gilt als eine spezielle Mittelstandskomponente, nur der halbe Steuersatz (Steuermesszahl von 1,6). So werden Personenunternehmen und Freiberufler mit nicht so hohen Gewinnen besonders berücksichtigt
Freiberufler, die bisher keine Gewerbesteuer bezahlen, werden in die Gemeindewirtschaftssteuer mit einbezogen, da ein sachlicher Grund für die Ausnahme von der Gewerbesteuerpflicht nicht ersichtlich ist. Auch Freiberufler erzielen Gewinne und partizipieren an der aus Mitteln der Kommunen bereitgestellter Infrastruktur – aber Achtung! Sie sollen zwar die Steuern an die Gemeinde bezahlen, können den gezahlten Betrag aber bis zum 3,8fachen des Meßbetrages mit der Einkommensteuer verrechnen, so dass im Regelfall die „Mehrausgabe“ im Rahmen der Gemeindewirtschaftssteuer vollständig kompensiert wird. Dies gilt jedenfalls dann, wenn Verluste aus anderen Unternehmungen bzw. im Rahmen der Zusammenveranlagung nicht zu einer Reduzierung der Einkommensteuerschuld führen, so dass diese niedriger als die gezahlte Gewerbesteuer ist. Hier findet also eine Umverteilung zwischen zwei Steuertöpfen statt: von der Einkommensteuer zur Gewerbesteuer – also vom Bund und den Ländern direkt zur Kommune. Dieser „Umweg“ wäre vermeidbar, aber wir wollen – verfassungskonform – das Hebesatzrecht, also eine Form der Selbstbestimmung der Kommunen, erhalten. Das gewählte Verfahren ermöglicht jeder Kommune wie bisher ihren Hebesatz individuell festzulegen.
Gewerbesteuerumlage wird gesenkt
Ergänzend – um eine schnelle Verstärkung der Kommunalfinanzen – zu erreichen, wird die Gewerbesteuerumlage von 29% auf 22%, ab 2006 auf 19%, gesenkt. Das heißt, die Kommunen müssen weniger an den Bund abführen.
Das Steuersystem wird vereinfacht
Das Steuersystem wird vereinfacht, in dem die fünfstufige Staffelung des Steuersatzes, der sogenannten Steuermesszahlen von 1% bis 5% wegfällt und durch einen einheitlichen Satz von 3,2% ersetzt wird. Lediglich für Gewinne von 25.000 bis 35.000 Euro gilt als eine spezielle Mittelstandskomponente nur der halbe Steuersatz (Steuermesszahl von 1,6). Für Personenunternehmen und Freiberufler gibt es darüber hinaus künftig einen Freibetrag von 25.000 Euro. So werden Personenunternehmen und Freiberufler mit nicht so hohen Gewinnen besonders berücksichtigt.
Die Gemeindewirtschaftssteuer für die Unternehmen ist künftig keine Betriebsausgabe mehr, zum Ausgleich wird der Steuersatz, also die Steuermesszahl, auf einheitlich von 5% auf 3,2% gesenkt.
Personenunternehmen dürfen künftig den Meßbetrag mal 3,8 nehmen und von der Einkommensteuer abziehen, sodass damit die Gemeindewirtschaftsteuer den Kommunen sehr hilft, sie aber gleichzeitig durch die Anrechnung bei der Einkommensteuer an diese Unternehmen über die an diesen beteiligten natürlichen Personen zurückfließt.
Für Körperschaften, also AG, GmbH etc. gibt es keinen Freibetrag und auch keinen halben Steuersatz in der Gewinnzone von 25.000 bis 35.000 Euro.
Zusammenfassung und weiterführende Informationen
Insgesamt ist der Vorschlag Gemeindewirtschaftsteuer also eine Vereinfachung der Steuergesetzgebung und er führt zu einer deutlichen Verstärkung und Verstetigung der Einnahmen der Kommunen.
Weiterführende Informationen:
Gewinn (Euro)
100.000 |
zu versteuern (Euro) | mit Meßzahl
(%) |
ergibt Meßbeträge
(Euro) |
0 bis 25.000 | 25.000 | Null | 0 |
25 bis 35.000 | 10.000 | 1,6% | 160 |
35.000 bis Gewinn | 65.000 | 3,2% | 2.080 |
Summe = Meßbetrag | 2.240 | ||
Meßbetrag mal Hebesatz ergibt Steuereinnahme der Gemeine
Beispiel Hebesatz 400% |
|||
Meßbetrag | mal | Hebesatz | Gemeinde-wirtschaftsteuer |
2.240 | * | 400% | 8.960 |
Das 3,8-fache des Meßbetrags wird auf Einkommensteur angerechnet |
|||
Meßbetrag | mal | Erstattungsfaktor |
Erstattung |
2.240 | * | 3,8 | 8.512 |
Plus davon 5,5% Soli-Zuschlag | |||
468 | |||
8.980 |
Gemeinde bekommt also 8.960, die Personengesellschaft bekommt 8.512 Euro plus den Solidaritätszuschlag in Höhe von davon 5,5%, also 468 Euro zurückerstattet, ihre Steuerlast beträgt tatsächlich minus 20 Euro pro Jahr.
Gewinn (Euro)
100.000 |
zu versteuern (Euro) | mit Meßzahl
(%) |
ergibt Meßbetrag
(Euro) |
0 bis Gewinn | 100.000 | 3,2 | 3.200 |
Meßbetrag mal Hebesatz ergibt Steuereinnahme der Gemeine
Beispiel Hebesatz 400% |
|||
Meßbetrag | mal | Hebesatz | Gemeinde-wirtschaftsteuer |
3.200 | * | 400% | 12.800 |
Modellrechnung für eine Körperschaft im Unternehmensverbund
Zurechnung von z.B. Leasinggebühren an eigenes Unternehmen, also „an sich selbst“
Gewinn (Euro)
100.000 |
zu versteuern (Euro) | mit Meßzahl
(%) |
Ergibt
(Euro) |
Leasinggebühren
80.000 |
|||
0 bis Gewinn | 100.000 | ||
½ von 80.000 (= 50% bei Leasinggebühren) | 40.000 | ||
Gewinn plus Zurechnung | 140.000 | 3,2 | 4.480 |
Meßbetrag mal Hebesatz ergibt Steuereinnahme der Gemeine
Beispiel Hebesatz 400% |
|||
Meßbetrag | mal | Hebesatz | Gemeinde-wirtschaftsteuer |
4.480 | * | 400% | 17.920 |
Plenum, 15. Oktober 2003
Deutscher Bundestag ? 15. Wahlperiode ? 65. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2003
Herr Präsident!
Sehr verehrte Damen und Herren! Ich möchte, bevor ich zu den Inhalten komme, etwas zur Diskussionskultur und im Grunde genommen auch zur Beliebigkeit der gewählten Argumente sagen. Es gab einen Zwischenruf von Herrn Kampeter, der lautete: Das glaubt hier ja keiner mehr! ? In einem von ihm mitformulierten Antrag findet man die Wörter Vorhersehbarkeit, Wahrheit, Klarheit, Vollständigkeit. An einem ganz kleinen Beispiel will ich deutlich machen, was er darunter versteht: Er hat ja vorhin gesagt, Herr Eichel spreche zurzeit in ?Phoenix? vor Lobbyisten. Einmal abgesehen davon, ob das stimmt, halte ich es für eine starke Leistung, wenn ein Minister in der Öffentlichkeit seine Lobbygespräche führt. Das gefällt mir jedenfalls besser, als wenn er es hinter verschlossenen Türen täte, um dann entsprechende Anträge zu lancieren.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ? Steffen
Kampeter [CDU/CSU]: Das Parlament ist hier! ? Weitere Zurufe von der CDU/CSU)? Da kann man gut einen Zwischenruf machen. Ich höredas gerne.
Die Wahrheit ist aber, dass Eichel nicht bei ?Phoenix? vor Lobbyisten spricht, sondern dass der Kanzler mit Kolleginnen und Kollegen auf einer IG Metall-Konferenz ist, die von ?Phoenix? übertragen wird.
Sie sehen an diesem kleinen Beispiel deutlich, wie hiermit Wahrheit umgegangen wird.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ? Zuruf von der CDU/CSU: Und mit dem Parlament! ?Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Eine Unverschämtheit!)
Jetzt komme ich zu dem ersten Argument, dem wichtigsten von denen, die Herr Austermann eingangs formuliert hat. Er sprach von schonungsloser Aufklärung. Sein nächster Satz lautete: Wir haben einen absoluten Nachkriegsrekord bei der Nettokreditaufnahme.
(Dietrich Austermann [CDU/CSU]: Richtig!)
Das könnte, oberflächlich betrachtet, wahr sein. Wenn man aber noch einmal genauer hinschaut, stellt man fest, dass das nicht unbedingt wahr ist. Was sagt denn eigentlich die Nettokreditaufnahme aus, wenn man sie nicht ins Verhältnis zur Gesamtleistung des Volkes setzt?
(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Ist also alles gar nicht so schlimm? ? Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Schönredner!)
Wir müssen also die Neuverschuldung stets im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt sehen. Sie erinnern sich hoffentlich besser als in Bezug auf das, was ?Phoenix? überträgt, daran, dass 1996 das Verhältnis Neuverschuldung zu Bruttoinlandsprodukt 2,2 Prozent betrug, 1993, in einer absolut starken Wachstumsphase, 2 Prozent, seit 1999 übrigens 1,3 Prozent und heute wieder ? man höre und staune ? bei 2 Prozent liegt,
(Dietrich Austermann [CDU/CSU]: Also garnichts Besonderes?)
also durchaus in einer Bandbreite, wie Sie sie vorgegeben haben.
(Zuruf von der CDU/CSU: Da gab es aberSpielraum!)
? Ja, es gibt heute weniger Spielraum, da haben Sie Recht: Ihre Regierung konnte in einer absoluten Wachstumsphase handeln, während wir es heute mit einer weltweiten Wachstumsschwäche zu tun haben. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ? SteffenKampeter [CDU/CSU]: Werfen Sie uns jetzt Wirtschaftswachstum vor?)
Wenn Sie die Nettokreditaufnahme und die Gesamtausgaben vergleichen, werden Sie sehen, dass das Verhältnis heute deutlich besser ist als in vielen Jahren unter Kohl.
(Zuruf von der CDU/CSU: Was reden Sie für einen Quatsch! ? Heinz Seiffert [CDU/CSU]:Wirklich wahr!)
Jetzt komme ich zu der Summe von 40 Milliarden Euro Neuverschuldung. Damit hatten wir nicht gerechnet; dennwir hätten nicht gedacht, dass die CDU/CSU die Finanzierung dieses Staates in einer so verantwortungslosen Weise untergräbt.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ? Lachen bei der CDU/CSUund der FDP)
Das lässt sich mit drei einfachen Zahlen ganz leicht belegen: Wir haben ein Steuervergünstigungs-, also Schlupflochabbaugesetz und ein Gesetz zum Subventionsabbau vorgelegt, die Sie ziemlich rundheraus abgelehnt haben.
(Otto Fricke [FDP]: Sie im Bundesrat doch auch! ? Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Das war eine gemeinsame Beschlussfassung!)
Das hat den Bund über 6 Milliarden Euro, die Länder über 6 Milliarden Euro und die Kommunen fast 3 Milliarden Euro gekostet, was in den Kommunen heute dramatische Folgeprobleme aufwirft. Deshalb denke ich, dass es sehr viel geschickter gewesen wäre, wenn Sie uns nicht beschimpft, sondern sich mit uns gemeinsamum die Finanzierung gekümmert hätten.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN ? Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Das haben wir gemeinsam beschlossen!)
Besonders merkwürdig fand ich die Einlassung von Herrn Austermann zum Stichwort ?Versicherungen? und die Behauptung, dass wir sozusagen Politik auf Zuruf der Lobbyisten machten.
(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Stimmt!)
Sie kennen sicher die auch von Ihnen im Vermittlungsausschuss mitgezeichnete Protokollerklärung der Bundesregierung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz
sehr gut.
(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Wir zeichnen keine Protokollerklärung der Bundesregierung!)
Schon dort war angekündigt, dass genau dieser Komplex noch einmal hinterfragt werden solle. Die Sache ist ganz einfach erklärt: Bei Lebensversicherungen hat der Kunde eine Auszahlungsgarantie von 90 Prozent der Gewinne.
(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Erklären Sie das besser Ihrer Fraktion! Die hatte eine Sondersitzungdeswegen!)
Bei Krankenversicherungen liegt die Auszahlungsgarantie bei 80 Prozent. Das ist eine Mindestrendite. Das bedeutet, wenn die Aktienkurse der Versicherung steigen, dann erhalten die Kunden eine entsprechend hohe Ausschüttung. Nach der hohen Ausschüttung, die dem Kunden zugute kommt, hat die Versicherung niedrige Steuern.Wenn aber die Börsenwerte fallen und die Ausschüttung niedrig ist, sind die Steuern plötzlich extrem hoch.
(Otto Fricke [FDP]: Der Aktienkurs hat nichts mit der Ausschüttung zu tun!)
Daran erkennt man sofort, warum es extrem wichtig ist, die Versicherungen anders zu behandeln als eine normale Aktiengesellschaft, die über die Kumulation ihrer Gewinne und die Höhe der Ausschüttung selbst entscheiden kann.
(Dietrich Austermann [CDU/CSU]: Wer hat denn dieses Verfahren eingeführt? ? Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Bar jeder Sachkenntnis!)
Ein letzter Satz: Was schlägt die CDU/CSU eigentlich vor? Sie verlangt einen Nachtragshaushalt, schnell und sorgfältig ausgearbeitet. Jeder weiß, dass die gesamtwirtschaftliche Entwicklung nächste Woche neu betrachtet wird. Genau das wird die Basis für den Nachtragshaushaltsein.
(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Dann würde ich den Haushalt 2004 sofort zurückziehen!)
Es kommt aber noch schlimmer.
Vizepräsident Dr. Norbert Lammert:
Herr Kollege ? ?
Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Noch einen letzten Satz. ?
(Dr. Günter Rexrodt [FDP]: Der Mann muss ausreden!)
Sie haben auch einen inhaltlichen Vorschlag gemacht, nämlich eine Ausgabensperre zu verhängen. Sie wissen genau, dass eine Ausgabensperre die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts verstärken würde.
Dieser Vorschlag ist für uns nicht akzeptabel.
(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Keine neokeynesianischen Theorien, bitte!)
Deshalb fordere ich Sie auf, das Haushaltsbegleitgesetz mitzutragen; denn das ist eine vernünftige Basis für eine solide Haushaltsführung.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vizepräsident Dr. Norbert Lammert:
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist vielleicht nahe liegend, aber nicht zwingend nötig, dass bei einer Debatte über die bislang höchste Neuverschuldung in einem Jahr auch der Lärmpegel das bisher höchste Niveauerreicht.
(Beifall des Abg. Lothar Binding [Heidelberg][SPD])
Der Verständigung untereinander dient es, wenn abwechselnd gesprochen wird, denn dann bekommt man eher etwas von den Argumenten mit, die jeweils vorgetragen werden, seien sie nun mehr oder weniger überzeugend.
(Zuruf von der SPD: Sagen Sie das Herrn Kampeter!)