Kooperationsverbot aufgebrochen – geringe Investitionen in gute und moderne Schulen jetzt möglich

Im Zuge der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen freut sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Lothar Binding über „einen Meilenstein für die Bildungsförderung in Deutschland“. Das Kooperationsverbot zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Bildungsbereich sei endlich durchbrochen, betonte er. „Dies ist uns gegen den langjährigen Widerstand der Union  gelungen“, begrüßte er die Grundgesetzänderung. Der Bund kann künftig in kommunale Bildungseinrichtungen investieren. Vereinbart sind hierfür in einem ersten Schritt mit dem Kommunalinvestitionsfonds bereits 3,5 Milliarden Euro für die Schulsanierung. „Für uns steht außer Frage, die Bildungschancen von Kindern dürfen nicht von der Finanzsituation der Kommunen abhängen“, so der Finanzexperte. (mehr …)

Bundesautobahnen gehören den Bürgerinnen und Bürgern

Bild: SPD-Parteivorstand

Die Privatisierung von Autobahnen wird im Grundgesetz ausgeschlossen: Die Koalition hat sich in einem Kompromiss für eine neue Autobahngesellschaft – offiziell Infrastrukturgesellschaft Verkehr – in Staatshand und gegen eine Privatisierung ausgesprochen. Der große Erfolg für die SPD-Bundestagsfraktion ist der unmittelbare und mittelbare Ausschluss jeglicher Privatisierungen der Bundesautobahnen im Grundgesetz. Die ursprünglichen Pläne von CDU-Finanzminister Schäuble und CSU-Verkehrsminister Dobrindt sahen noch weitreichende Möglichkeiten für privates Kapital vor, sich der öffentlichen Infrastruktur zu bemächtigen. Die Gewinne wären zu Lasten der Gemeinschaft privatisiert worden. Erst auf Druck der SPD wurden diese Ursprungspläne fallen gelassen, denn öffentliche Güter und die Infrastruktur sollen der Gemeinschaft und nicht der privaten Gewinnabschöpfung dienen. (mehr …)

„Die Gesamtbelastung ist entscheidend“

Gabriela Heinrich MdB und Lothar Binding

Um das Thema „Steuern, Steuerflucht und Verteilungsgerechtigkeit“ drehte sich eine öffentliche Diskussionsveranstaltung der SPD-Bundestagsfraktion, die im Karl-Bröger-Zentrum in Nürnberg stattfand. Die Nürnberger SPD hatte dazu Lothar Binding, den finanzpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, als Gast eingeladen. (mehr …)

Im Dialog mit einem Bürger und dem „Bund der Steuerzahler“

Im November des vergangenen Jahres meldete sich ein Bürger per E-Mail bei der SPD Bundestagsfraktion zum Thema Steuerverschwendung. Seine E-Mail wurde an mich weitergeleitet, weil ich der finanzpolitische Sprecher der Fraktion bin. Der Bürger setzte sich in seiner E-Mail dafür ein, dass die Verschwendung von Steuergeldern ein Straftatbestand werden solle. Dabei bezog er sich auf Veröffentlichungen des Verbandes „Bund der Steuerzahler“. Der Verband beschreibt in seinem sogenannten „Schwarzbuch“ jedes Jahr Fälle, in denen er eine Steuerverschwendung zu erkennen glaubt.

In meiner Antwort äußerte ich mich sowohl zu diesen Forderungen des Bürgers, als auch zur Seriosität der von ihm angeführten Quelle. In diesem Zusammenhang ging ich auch auf eine Veröffentlichung des Verbandes „Bund der Steuerzahler“ mit dem Titel „Gesetzt gegen die kalte Progression“ ein. Ich erläuterte dem Bürger, dass die Forderung nach einer Abschaffung der kalten Progression fachlich keinen Sinn macht.

Daraufhin meldet sich der Bürger erneut per E-Mail und machte seine Verärgerung über meine Einschätzungen deutlich. Darüber hinaus leitete er meine E-Mail an den „Bund der Steuerzahler“ weiter. Daraus entwickelte sich ein Dialog mit Rainer Holznagel, dem Präsidenten des Verbandes über die kalte Progression und die Forderung nach ihrer „Abschaffung“.

Den Verlauf dieser Kommunikation möchte ich an dieser Stelle öffentlich transparent machen. Auf Wunsch des Bürgers ist sein Name in den E-Mails geschwärzt.

Mit den Pfeilen-Tasten im Bild können Sie den Dialog durchblättern:

Kampf den schädlichen Steuerpraktiken

Kompliziert, aber von großer Bedeutung: Am Donnerstag hat der Bundestag das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen beschlossen. Durch dieses Gesetz wird Gewinnverschiebungen multinationaler Konzerne durch die Ausnutzung sogenannter Patentboxen ein Riegel vorgeschoben.

Das Gesetz sieht dazu vor, dass Lizenzzahlungen für die Nutzung von Patenten im Inland künftig nur noch beschränkt vom Gewinn abgezogen werden können, wenn sie im Ausland beim Empfänger im Rahmen einer Patentbox lediglich einer schädlichen Niedrigbesteuerung unterliegen. Eine schädliche Niedrigbesteuerung ist gegeben, wenn die Steuerbelastung unter 25 Prozent liegt und die Steuervergünstigung unabhängig von einer Forschungs- und Entwicklungstätigkeit beim Empfänger gewährt wird. Je höher die steuerliche Belastung beim Empfänger und je mehr die Lizenzzahlung als Entgelt für die Nutzung eines selbstentwickelten Patentes erfolgt, desto höher ist der abziehbare Anteil der Lizenzzahlungen beim Schuldner. (mehr …)