Replik auf die Argumentationen des CSU-Politiker Peter Gauweiler in der Rhein-Neckar-Zeitung vom 22. Juni 2016 zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur EZB-Krisenpolitik und die Folgen für Europa
Kurzer Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 21. Juni 2016 mehrere Klagen gegen das das so genannte OMT-Programm (OMT = Outright Monetary Transactions; auf Deutsch: „vorbehaltlose geldpolitische Geschäfte“) der Europäischen Zentralbank (EZB) abgewiesen. Bei dem OMT-Programm handelt es sich um die Möglichkeit der EZB, Staatsanleihen von Euro-Mitgliedstaaten aufzukaufen, um Spekulationen gegen Euro-Staaten (insbesondere Italien, Spanien, Portugal) entgegenzutreten. Die alleinige Ankündigung des EZB-Präsidenten Mario Draghi im Jahre 2012 hatte eine beruhigende bzw. zinssenkende Wirkung auf die Finanzmärkte ausgeübt. Peter Gauweiler wendete sich trotz des Erfolgs des Programms mit einer Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht, weil insbesondere die Haushaltsrechte des Deutschen Bundestags durch das EZB-Vorhaben verletzt seien. Das Bundesverfassungsgericht überwies diese Klagen zunächst an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, um danach abschließend zu entscheiden. Der EuGH entschied im Jahre 2015, dass das OMT-Programm unter bestimmten Auflagen rechtmäßig sei. Peter Gauweiler, einer der Hauptkläger, kritisierte das Urteil des europäischen Gerichts scharf und bezeichnete es als eine „Kriegserklärung für das Bundesverfassungsgericht“. Offensichtlich hat sich Herr Gauweiler hierbei getäuscht, da sich die Karlsruher Richter dem EuGH-Urteil angeschlossen haben. Weniger vornehm formuliert: Gauweiler hat verloren. (mehr …)