Familienversicherung in der Türkei und Jugoslawien
Fachliche Erläuterung zu den Sozialversicherungsabkommen (mehr …)
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Verbesserter Unfallschutz bei bürgerschaftlichem Engagement
Berlin / Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes der bürgerschaftlich Engagierten beschlossen. Mit dem Gesetz sollen mehr ehrenamtlich Engagierte als bisher in den Schutz der Unfallversicherung einbezogen werden.
Der SPD Abgeordnete Lothar Binding und Mitglied in der Enquete Kommission Bürgerschaftliches Engagement betonte: „Wir müssen das soziale Engagement der Menschen in unserem Land fördern, für die es im besten Sinne des Wortes „eine Frage der Ehre“ ist, sich für Gemeinschaft und Mitmenschen zu engagieren. Dem dient auch das vorliegende Gesetz. Wir wollen all denjenigen, die sich bürgerschaftlich engagieren, nicht nur ein Stück Dankbarkeit entgegenbringen und ihnen die soziale Anerkennung geben, die sie verdienen. Wir wollen ihnen auch den notwendigen Schutz ermöglichen.“
Der Gesetzentwurf sieht Folgendes vor:
Künftig sollen Ehrenamtler in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen werden, die in Vereinen, Verbänden im Auftrag oder mit Zustimmung von Kommunen oder Kirchen tätig werden. Wer im Interesse einer Kommune ehrenamtlich tätig wird, ist künftig unfallversichert. Ob er dies direkt für die Kommune tut oder mittelbar als Vereinsmitglied, spielt keine Rolle mehr. Das ist vor dem Hintergrund bedeutsam, dass viele Städte und Gemeinden verstärkt auf Bürgerbeteiligung zur Sicherung ihrer kommunalen Infrastruktur setzen.
Bei den für die Kommunen zuständigen Unfallkassen sind bereits heute rund 1,7 Millionen Ehrenamtliche unfallversichert – ob als kommunaler Mandatsträger, als Schöffe bei Gericht oder als Schülerlotse. Hier ist eine Zunahme auf etwa zwei Millionen Versicherte zu erwarten.
Der zuständigen Berufsgenossenschaft sind derzeit rund 1,6 Millionen Ehrenamtsträger aus dem kirchlichen Bereich gemeldet. Darunter fallen bislang beispielsweise Kirchenvorstandsmitglieder oder aber Gemeindemitglieder, die aktiv an einem Gottesdienst – z. B. im Kirchenchor – mitwirken. Im Engagementfeld Kirche/Religion sind aber insgesamt etwa 3,3 Millionen Menschen freiwillig tätig. Durch den verbesserten Versicherungsschutz ist daher von einer Verdoppelung der Versichertenzahl auszugehen.
Gemeinnützige Vereine und Organisationen, wie etwa Sportvereine, sollen ihren gewählten Ehrenamtsträgern auf freiwilliger Basis Unfallversicherungsschutz ermöglichen. Menschen, die sich in Ehrenämtern über das übliche Maß hinaus in ihren Vereinen engagieren, sollen Anspruch auf den Schutz der Solidargemeinschaft haben. Dem trägt die Bundesregierung Rechnung. Damit wurde zugleich einem langjährigen Wunsch des Deutschen Sportbundes nachgekommen.
Im Bereich des Sportes kann die Zahl gewählter Ehrenamtsträger pro Verein auf fünf bis sieben geschätzt werden. Derzeit gibt es 87.000 Sportvereine. Damit wird sich die Zahl dieser künftig Versicherungsberechtigten um etwa 500.000 bewegen.
Schließlich soll der Schutz derjenigen verbessert werden, die schon bislang versichert sind, weil sie sich freiwillig in Rettungsorganisationen engagieren. Das betrifft zum Beispiel die Freiwillige Feuerwehr, das Deutsche Rote Kreuz, den Arbeiter-Samariter-Bund oder die DLRG Lebensrettungsgesellschaft. Versi-cherten sollen künftig auch etwaige Sachschäden ersetzt werden. Das kann etwa das Handy sein, das bei der Rettung von Ertrinkenden im Wasser verloren geht.
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Heidelberg / Die Landesregierung kürzt die Zuschüsse für die freien Schulträger und belastet die Eltern durch erhöhtes Schulgeld. Die Kürzungen bei Waldorfschulen und Freien Gymnasien betreffen fast 45.000 Schülerinnen und Schüler im Land. „Meiner Meinung nach, ist dies ein ungeheuerlicher Wortbruch gegenüber allen, die sich in Freien Schulen engagieren“ so Lothar Binding, SPD, “ denn noch in diesem Sommer versprachen CDU und FDP keine Einschnitte vorzunehmen.“ Bei allem Verständnis für die Haushaltsprobleme der Landesregierung zeigt sich der Sozialdemokrat ungehalten. Es sei kontraproduktiv, wenn der Bund mit Blick auf Bildung und Forschung Mittel bereit stelle, dagegen das Land diese aber zurück fahre.
Die von der Regierungskoalition beschlossenen Änderungen im Privatschulgesetz ziehen massive Kürzungen auch für die Schulen in Heidelberg nach sich. Entgegen der Zusage, werden den Privatgymnasien und Waldorfschulen in diesem Jahr eine Million Euro weniger zur Verfügung gestellt. „Wir sparen Land und Kommune jährlich 2 Mio. Euro in Heidelberg“, so Ellis Neu, Schulträgerin des Englischen Instituts, „und dann wird eine Gesetzesänderung im Hauruck-Verfahren verabschiedet – und wir wurden im Vorfeld noch nicht einmal darüber informiert“. Die Waldorfschulen und Freien Gymnasien müssen darüber hinaus weitere Kürzungen hinnehmen. 2005 werden hier 6 Millionen Euro, 2006 weitere 7 Millionen Euro sowie 5 Millionen Euro an Sonderzuwendungen gestrichen. Konkret heißt das: Allein beim schülerbezogenen Zuschuss reduziert das Land seine Zuweisung pro Kind ab Klasse 5 um 132 bzw. 137 Euro.
„Uns fehlen im nächsten Schuljahr 35.000 Euro“, so Walter Schlegel von der freien Waldorfschule in Heidelberg, „das bedeutet, wir werden das Schulgeld pro Schüler um 5,5% erhöhen müssen.“
Jahrelang hätten CDU und FDP im Land versprochen, dass sie ein neues Berechnungsmodell zur Ermittlung des Landesanteils an der Privatschulfinanzierung, das so genannte „Bruttokostenmodell“, im Privatschulgesetz verankert werden, so Binding, „aber im verabschiedeten Gesetzentwurf der Landesregierung wird dieses Modell mit keiner Silbe erwähnt“.
Binding vermutet, dass das „Bruttokostenmodell“ von CDU und FDP deshalb nicht weiterverfolgt werde, weil in der Arbeitsgruppe durch diese neue Berechnungsmethode ein Mehrbedarf der Schulen festgestellt wurde. Somit hätte die Landesregierung mehr an die privaten Träger überweisen müssen. Er fordert deshalb die CDU/FDP im Land auf, ein realistisches Kostenmodell zu errechnen, damit eine faire Finanzierung der freien Schulen sichergestellt werden kann.
„Dieses Vorgehen entgegen aller demokratischen Gepflogenheiten ist aus meiner Sicht eine Ohrfeige für alle, die sich seit Jahren für eine transparentere und gerechtere Privatschulfinanzierung einsetzen“ so Lothar Binding, SPD.
NT
Das Problem:
2001 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung künftig zu berücksichtigen ist. Mit dem Gesetz zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung (Kinderberücksichtigungsgesetz KiBG) setzen wir dieses Urteil jetzt um. (mehr …)