Die Privatisierung von Autobahnen wird im Grundgesetz ausgeschlossen: Die Koalition hat sich in einem Kompromiss für eine neue Autobahngesellschaft – offiziell Infrastrukturgesellschaft Verkehr – in Staatshand und gegen eine Privatisierung ausgesprochen. Der große Erfolg für die SPD-Bundestagsfraktion ist der unmittelbare und mittelbare Ausschluss jeglicher Privatisierungen der Bundesautobahnen im Grundgesetz. Die ursprünglichen Pläne von CDU-Finanzminister Schäuble und CSU-Verkehrsminister Dobrindt sahen noch weitreichende Möglichkeiten für privates Kapital vor, sich der öffentlichen Infrastruktur zu bemächtigen. Die Gewinne wären zu Lasten der Gemeinschaft privatisiert worden. Erst auf Druck der SPD wurden diese Ursprungspläne fallen gelassen, denn öffentliche Güter und die Infrastruktur sollen der Gemeinschaft und nicht der privaten Gewinnabschöpfung dienen.
Im Ergebnis ist die neue Regelung besser und Autobahnen und Bundesstraßen sind damit viel sicherer in öffentlicher Hand, als sie das bislang waren. Vieles, was bisher an Einbeziehung privater Betreiber und Investoren möglich gewesen wäre ist jetzt erstmals rechtlich ausgeschlossen.
Darüber hinaus hat die SPD Veränderungen erreicht, die vor allem im Interesse der Tausenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegen, die heute in den Straßenbauverwaltungen der Länder arbeiten und die zum Bund wechseln sollen. Die neue Gesellschaft wird tarifgebunden sein. Die SPD-Fraktion hat für diese und andere Forderungen Seite an Seite mit den Gewerkschaften gestritten und gemeinsam viel erreicht.
In der nächsten Sitzungswoche (29.5.-2.6.17) wird das Parlament abschließend über das Vorhaben beraten. Wegen der Grundgesetzänderungen ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig, das gilt auch für die Abstimmung im Bundesrat.