Endlich wurde das Tabakwerbeverbot im Bundestag beschlossen. Mit dieser Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes findet die großflächige Außenwerbung von Produkten der Tabakindustrie ein langsames Ende. Damit holt Deutschland nun endlich ein Stück zu seinen europäischen Nachbarn auf, die bereits seit Jahren ein Werbeverbot für Tabakprodukte haben.
Nachdem CDU/CSU jahrzehntelang ein Tabakwerbeverbot blockiert hat, konnte im Herbst 2019 eine mühsame Einigung gefunden werden. Dies ist leider nur der kleinste gemeinsame Nenner, denn das Gesetz weist leider weiterhin gravierende Lücken auf. Besonders ärgerlich: Verkaufsstellen dürfen weiterhin für Tabakprodukte werben. Kinder und Jugendliche werden also beim Einkauf am Kiosk weiterhin auf die Suchtmittel-Produkte aufmerksam gemacht. Kinder- und Jugendschutz sehen anders aus. Die SPD Fraktion wird deshalb in den kommenden Jahren eine weiterführende Verschärfung des Gesetzes verfolgen, damit Minderjährigen vor dem Konsum dieser Drogen geschützt werden.
Trotz aller Mängel ist diese Gesetzesänderung ein weiterer Erfolg im Kampf gegen eine skrupellose Tabakindustrie und Tabaklobby. Ab 2021 gibt es ein Werbeverbot für Kinofilme die unter 18 Jahren freigegeben sind. Weitergehend wird ab 2022 die Tabak-Außenwerbung verboten. Tabak-Erhitzer dürfen aber noch bis 2023 und E-Zigaretten sogar bis 2024 beworben werden. Es ist sehr bedauerlich, dass die Union trotz aller Beteuerungen den Gesundheitsschutz erneut mit Füßen tritt.
Dennoch steht fest: Mit dem Gesetz zum Tabakwerbeverbot wird ein guter Schritt zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gegangen.