Es ist nicht zutreffend, dass Ihr Arzt für das Jahr 2009 ein Regelleistungsvolumen in Höhe von 35,77€ pro Patient im Quartal erhält. Bei diesem Betrag handelt es sich um den Fallwert . Der Fallwert wird auf Basis von regionalen Honorar- und Abrechnungsdaten der jeweiligen Arztgruppe ermittelt; es handelt sich somit um einen kalkulatorischen regionalen Fallwert der Arztgruppe ihres Arztes. Zum Vergleich: der Fallwert für Frauenärzte in einer anderen Kassenärztlichen Vereinigung liegt bei 16 Euro. Kassenaerztliches_Honorar-28-5-9