Mehr Beitragsgerechtigkeit für gesetzlich Versicherte

Im Koalitionsvertrag haben wir festgelegt, dass der allgemeine paritätisch finanzierte Beitragssatz bei 14,6% liegen und dass kassenindividuelle Zusatzbeiträge als prozentualer Satz vom beitragspflichtigen Einkommen erhoben werden soll – und das wird nun auch durch das  Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen ab dem 1. Januar 2015 einen Beitragssatz von jeweils 7,3%. Damit fällt der allgemeine Beitragssatz von 15,5% auf 14,6%. Die 20 Millionen gesetzlich Versicherten werden somit entlastet. Die Kassen können zwar auch zukünftig einen Zusatzbeitrag von den Versicherten verlangen, allerdings müssen sie dann an einem vollständigen Einkommensausgleich über den Gesundheitsfond teilnehmen. Auf diese Weise sind alle Versicherten für die Kassen rechnerisch gleichgestellt und ein Wettbewerb um die Gutverdienenden wird unterbunden. Auch die sozial ungerechte Kopfpauschale sowie der Sonderbeitrag von 0,9% Beitragssatzpunkten werden künftig entfallen.

Außerdem soll die Qualität von Diagnosen und Therapien besser überprüft und die Ergebnisse anschließend veröffentlicht werden. Zu diesem Zweck wird das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen gegründet. Seine Arbeit soll Patientinnen und Patienten helfen, sich über medizinische Einrichtungen und deren Behandlungserfolge zu informieren. Darüber hinaus können die Studien dazu beitragen, unsere Qualitätsstandards stetig zu verbessern.

 Doppelte Staatsbürgerschaft

Alleine im vergangenen Jahr waren es 4700 Personen. 4700 junge Erwachsene im 23. Lebensjahr standen 2013 vor der Entscheidung, entweder die deutsche Staatsangehörigkeit, die sie mit der Geburt erworben hatten, oder die nicht-deutsche Staatsangehörigkeit ihrer Eltern aufzugeben. Insgesamt sind eine halbe Million Jugendliche in Deutschland betroffen.

Damit ist jetzt Schluss. Dank der SPD konnte das Staatsbürgerrecht modernisiert werden. Die Optionspflicht, d.h. sich für eine und somit gegen die andere Staatsbürgerschaft zu entscheiden, wird abgeschafft, wenn die Person in Deutschland aufgewachsen ist. „In Deutschland aufgewachsen“ bedeutet, hier acht Jahre gelebt zu haben oder sechs Jahre zur Schule gegangen zu sein oder einen Schul- bzw. Berufsabschluss erworben zu haben. Die Behörden werden die Kriterien in den allermeisten Fällen ohne Mithilfe der jungen Männer und Frauen prüfen können. Härtefallklauseln sichern Gerechtigkeit im Einzelfall.

 Stadtentwicklung

Bei der Stadtentwicklung und der Städtebauförderung setzen wir der Rotstift-Orgie der schwarz-gelbe Regierung ein Ende. In einem ersten Schritt haben wir die Anhebung der Städtebaufördermittel um 245 Mio. Euro auf 700 Mio. Euro in dieser Wahlperiode erhöht. Darin enthalten sind 150 Mio. Euro für das Förderprogramm „Soziale Stadt“: hier übernehmen Bund, Länder, Gemeinden und engagierte Bürgerinnen und Bürger zusammen Verantwortung für die Weiterentwicklung ihrer Kommune. Auf diese Weise ermöglichen wir den Beteiligten, gemeinsam Wege zu finden, ihre Gemeinde für den demografischen und sozialen Wandel fit zu machen. Auch Maßnahmen zu Klimaschutz und Energiesparen können mit Hilfe dieses Programms unterstützt werden.

In einem nächsten Schritt streben wir eine Verwaltungsvereinbarung „Städtebauförderung“ zwischen Bund und Ländern an. Darin wird festgelegt, wie das Budget unter den Bundesländern aufgeteilt wird und zu welchen Bedingungen die Länder dann Projekte fördern können.

Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften

2013 musste das Bundesverfassungsgericht gleich zweimal ran, um der damaligen schwarz-gelben Regierung die Richtung zu weisen. Im Februar 2013 fällte es eine Entscheidung zur so genannten Sukzessivadoption. Bislang war es Lebenspartnern nur erlaubt, das leibliche Kind ihres Partners zu adoptieren, nicht aber ein von ihm oder ihr adoptiertes Kind. Karlsruhe stellte fest, dass hier sowohl das Recht des Kindes als auch das Recht des Lebenspartners auf Gleichbehandlung verletzt würde. Im Mai 2013 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften beim Ehegattensplitting verfassungswidrig ist.

Nach dem Regierungswechsel haben wir dafür gesorgt, die Ungleichbehandlung nicht nur im Hinblick auf die Einkommensteuer abzustellen. Auch die Abgabenordnung, das Bundeskindergeldgesetz, das Eigenheimzulagengesetz, das Wohnungsbau-Prämiengesetz und das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz wurden geändert. Schwierig bleibt die steuerliche Begünstigung von Vereinen zur Förderung von Ehe und Familie – die sollte nach unserem Willen natürlich auch für Ehen und Familien von nicht-Heterosexuellen gelten. Dagegen stemmt sich die Union. Hier müssen wir weiterhin Überzeugungsarbeit leisten, um auch diese Diskriminierung zu überwinden.

 Mehr Transparenz bei Rüstungsexporten

Die Bundesregierung entscheidet über die Ausfuhr von Rüstungsgütern. So steht es im Grundgesetz. Das respektieren wir, aber wollten gleichzeitig die Informationspflicht gegenüber dem Parlament verbessern. Bislang veröffentlichte die Regierung am Ende eines Jahres einen Bericht über die Waffenexporte des Vorjahres. Nun muss die Regierung zwei Berichte pro Jahr vorlegen: einen ersten im Sommer, der Auskunft über die Rüstungsexporte des vergangenen Jahres gibt, und einen zweiten im Herbst, der Auskunft über die Rüstungsexporte des vergangenen Halbjahres gibt. Darüber hinaus muss die Bundesregierung binnen zwei Wochen nach einem Beschluss zum Export von Rüstungsgütern einen Bericht erstellen, der allen Mitgliedern des Bundestags zugänglich ist. Durch dieses Gesetz wird nicht nur mehr Transparenz geschaffen. Es kann auch zu einer strengeren Auswahl der Länder führen, an die wir Rüstungsgüter liefern.

 Die Reform des EEG

Im Frühjahr 2000 brachte die damalige rot-grüne Regierung das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien auf den Weg. Damit wurde der Grundstein für Deutschlands Vorreiterrolle im Bereich der Erneuerbaren Energien gelegt. Heute liegt der Anteil Grünen Stroms in Deutschland bei 25%. Dieser Erfolg drohte sich jedoch ins Gegenteil zu verkehren, daher war es wichtig, die Entwicklungen auf dem Strommarkt wieder in geordnete Bahnen zu lenken und dennoch die Energiewende weiter voranzutreiben.

Ein großes Problem war die bisherige Fördersystematik. Netzbetreiber sind laut EEG gesetzlich verpflichtet, Strom aus Erneuerbaren Energien abzunehmen, der dann am Strommarkt gehandelt wird. Die Betreiber z.B. von Solaranlagen erhalten für den eingespeisten Strom feste Vergütungssätze, deren Höhe mit Laufzeiten von 20 Jahren im EEG geregelt ist. Da aber die Börsenpreise für Strom seit Jahren sinken und deutlich unter den festen Vergütungssätzen liegen, entsteht ein Ausgleichsbedarf für die Kosten, die sich aus dem Unterschied zwischen den Vergütungssätzen und den Erlösen an der Strombörse ergeben. Dieser Betrag wird über die EEG-Umlage finanziert, die von den Verbraucherinnen und Verbrauchern getragen wird. Je niedriger der Börsenstrompreis ist und je mehr Anlagen erneuerbare Energien produzieren und Strom ins Netz einspeisen, desto höher fällt auch die EEG-Umlage aus, was wiederum den Strompreis erhöht.

Die EEG-Reform soll daher zwei Dinge sicherstellen: Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit. Um den Strompreis zu stabilisieren, soll erstens die Überförderung abgebaut werden. Die Einspeisevergütung wird verringert, wobei bestehende Anlagen Bestandsschutz genießen. Zweitens sollen besonders kostengünstige Energieträger verstärkt ausgebaut werden, etwa Windanlagen an Land und Sonnenenergie. Um die Kosten gerechter zu verteilen, werden nach und nach die Eigenstromerzeuger stärker an der EEG-Umlage beteiligt – denn die Energiewende ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Deswegen wird auch die Industrie an den Kosten beteiligt. Damit sie dennoch wettbewerbsfähig bleibt, haben wir ein Konzept erarbeitet, das EU-Recht-konforme Ausnahmen für besonders sensible Branchen definiert und somit Arbeitsplätze in Deutschland sichert.

 Das Rentenpaket: Nicht geschenkt, sondern verdient

200.000 Menschen, die vor 1953 geboren wurden und mindestens 45 Jahre Rentenbeiträge gezahlt haben, können von dieser neuen Regelung profitieren. Die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen werden bei den Beitragsjahren berücksichtigt. Kurze Zeiten von Arbeitslosigkeit werden ebenfalls angerechnet. Um jedoch Missbrauch zu vermeiden, werden sie in den letzten zwei Jahren der 45-jährigen Beitragsphase nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. Für Arbeitnehmer, die nach 1953 geboren wurden, steigt das gesetzliche Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre an.

Die Rente mit 63 ist jedoch nur eines von vier Elementen des Rentenpakets. Die so genannte Mütterrente ist ein weiteres: Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, erhalten künftig pro Kind statt einem Jahr Erziehungszeit zwei Jahre angerechnet. Das dritte Element ist die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente. Die Leistungen wurden bislang so berechnet, als ob die betroffene Person bis 60 gearbeitet hätte. Die Grenze wurde nun auf 62 erhöht. Schließlich wird auch noch das Reha-Budget angehoben. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten in diesem Jahr 100 Mio. Euro mehr. Bis 2017 werden es 233 Mio. Euro sein. So können mehr Leistungen angeboten werden, die Erkrankten eine schnellere Genesung und den Wiedereinstieg in den Beruf ermöglichen.