In dem FAZ-Artikel „Mehr, schneller, billiger“ (siehe unten) zum Thema Wohnungsbau bzw. fehlende Wohnungen findet sich der entscheidende Satz: „…Und da geht es vor allem um billige Wohnungen“.
Bundesweit fordern die Kommunen vor allem in den Ballungszentren eine aktivere Unterstützung des Bundes für den Bau von deutlich mehr preisgünstigen Mietwohnungen. Wenn nun derzeit viele – ich auch – den Bau von preiswertem Wohnraum fördern wollen, warum wurde dann der „Gesetzesentwurf zur Förderung des Mietwohnungsneubaus“ in der Vorberatung gestoppt? Die Antwort ist einfach: In der Anhörung des Deutschen Bundestages zu diesem Gesetzentwurf haben alle Experten, von der Wissenschaft bis zum Deutschen Mieterbund, erläutert, warum das erklärte Ziel – preiswerter Wohnungsneubau – mit dem Gesetz verfehlt würde. Nur die Bauwirtschaft war aus verständlichen Gründen anderer Meinung.
Die Gründe: Erstens gab es in dem abgelehnten Gesetzesentwurf keine Mietobergrenze, im Gegenteil: der Staat hätte Wohnbau gefördert mit Quadratmetermieten von über 15 Euro. Zweites: ausgerechnet die wichtigsten Träger der kommunalen gemeinwohlorientierten Wohnbaustrategien, nämlich die kommunalen Wohnbaugesellschaften und die Wohnbaugenossenschaften, wären von einer Förderung praktisch ausgeschlossen worden. Drittens hätten die viel zu hohe Bemessungsgrundlage und Kappungsgrenze für Baumaßnahmen nicht nur das wohnungspolitische Ziel klar verfehlt, wir hätten großen privaten Bauträgern hohe Mitnahmeeffekte beschert, deren Ertrags- und Auftragslage exzellent ist und vor allem: deren Kapazitäten praktisch voll ausgelastet sind – was jeder merkt, der gegenwärtig ein Bauvorhaben vorantreiben will. Es wären also keine zusätzlichen preiswerten Wohnungen entstanden obwohl die Gemeinschaft, der Staat mit etwa 2,5 Milliarden Euro gefördert hätte.
Irritiert hat auch das Verhalten der Bauwirtschaft, die mit der Begründung diese Förderung gekämpft hat, dass ja auch die Automobilbranche hohe Staatszuschüsse für die E-Mobilität erhalten solle. Dabei geht es doch nicht darum, einer bereits boomenden Branche noch Extragewinne zu bescheren, sondern um den Neubau von wirklich preisgünstigen Wohnraum.
Um dem Gesetzentwurf doch noch zum Durchbruch in Richtung preiswertem Wohnungsbau zu verhelfen, haben die SPD Finanzpolitiker vorgeschlagen die Förderung wenigstens bei Erstvermietung an eine Mietobergrenze zu binden, etwa die Vergleichsmieten oder den Mietspilegel – leider waren CDU/CSU absolut kompromisslos.
Als Vorsitzender des Heidelberger Mietervereins kenne ich die wohnungspolitische Not der Kommunen sehr gut. Deshalb würde ich gerne mit einem sinnvollen Gesetz den Bau preisgünstigen Mietwohnungen in den nächsten Jahren unterstützen. Also kein Förderprogramm für Luxuswohnungen und Mitnahmeeffekte von Baukonzernen, sondern eine gezielte Subvention für tatsächlich zusätzlich gebaute und bezahlbare Wohnungen.
FAZ-mehr-schneller-billiger-17-7-2016