Bundesjustizminister Heiko Mass SPD und Abgeordnete der SPD-Fraktion bei einer Aktion zum Thema Mietpreisbremse vor dem Reichstag in Berlin am 05.03.2015 . Deutsche Politik Bundespolitik Portrait Portraet Porträt - . [ copyright by: Marc-Steffen Unger / www.ms-unger.de

Bundesjustizminister Heiko Mass und Abgeordnete der SPD-Fraktion bei einer Aktion zum Thema Mietpreisbremse vor dem Reichstag. copyright by: Marc-Steffen Unger / www.ms-unger.de

Endlich ist der Weg für die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip im Maklerrecht frei. Gestern hat die Union ihren Widerstand gegen diese grundlegende und notwendige Reform des Miet­rechts aufgegeben und der Koalitionsausschuss konnte diesen Gesetzentwurf verab­schie­den. Somit wird die abschließende Beratung im Bundestag in der kommenden Woche stattfinden können. Das ist eine sehr gute Nachricht für alle Mieterinnen und Mieter!

Damit erfüllen wir ein wichtiges Versprechen, dass wir den Menschen vor der Bundestagswahl gege­ben haben. Unser Engagement für einen nachhaltigen und bezahlbaren Wohnungsmarkt und ein soziales Mietrecht hat sich durchgesetzt.

Die Mietpreisbremse wird dazu beitragen, dass in Zukunft die Mieten bei Wiedervermietungen nicht, wie bisher häufig üblich, um bis zu 30 bis 40% steigen. Damit ist jetzt Schluss. In Zukunft dürfen Ver­mieter die Mieten bei Neuvermietungen in vom Bundesland ausgewiesenen Gebieten mit ange­spannten Wohnungsmarkt nur noch um 10% höher als die ortsübliche Vergleichsmiete festsetzen. Ziel ist es, dass sich auch Normalverdiener weiterhin Wohnraum in attraktiven Innenstadtlagen leisten können und es eben nicht zu Gentrifizierungserscheinungen kommt, da aufgrund unverhält­nis­mäßig steigender Mieten Normalverdiener in unattraktivere Randlagen verdrängt werden.

Auch der Grundsatz „Wer bestellt, der bezahlt“ wird durch die Einführung des Bestellerprinzips im Maklerrecht eingeführt. Er sorgt dafür, dass die Zwangslage von Wohnungssuchenden nicht länger ausgenutzt wird. Zukünftig bezahlt derjenige die Maklercourtage, in dessen Interesse der Makler tätig wird. Dies ist in der Regel nicht der Mieter, sondern der Vermieter. Der Grundsatz „Wer bestellt, der bezahlt“ gilt überall im Recht, so ist eine Ausnahme im Maklerrecht nicht gerechtfertigt, ihre Abschaffung war überfällig.

Jetzt ist das Land am Zug, um möglichst schnell Gebiete des angespannten Woh­nungs­marktes auszu­weisen, in denen dann die Mietpreisbremse angewendet werden muss. Mein Ziel ist es, dass ganz Heidel­berg, also nicht nur die Kernstadt, und auch 10 umliegende Gemein­den vom Land als Gebiete des angespannten Wohnungsmarktes deklariert werden. Nur so kann in Zukunft effektiv gegen unver­hältnis­mäßig ansteigende Mietpreise vorgegangen werden.

Gerade in Heidelberg ist der Wohnungsmarkt sehr angespannt. Nicht nur aufgrund der mehr als 35.000 Studenten an der Universität und den Hochschulen in Heidelberg besteht ein immens hohe Nach­frage nach bezahlbarem Wohnraum im unteren und mittleren Mietbereich, es passiert auch zu wenig im Bereich des Wohnungsneubaus. Dem muss gezielt gegengesteuert werden und dabei fällt diesem neuen Gesetz eine große Bedeutung zu.

Insgesamt schaffen wir einen gewissen Ausgleich zwischen Interessen von Vermietern und Mietern. Dabei wollen wir die hohe Investitionsbereitschaft weiterhin fördern und erhalten, denn nur so kann die Wohnungsknappheit langfristig beseitigt werden. Auf der einen Seite sollen durch die Neuregel­ungen unangebrachte Mietsteigerungen verhindert werden, auf der anderen Seite sollen sich Investi­tionen in den Wohnungsneubau weiterhin lohnen. Deshalb werden Neubauten und Erst­vermie­tun­gen von umfassend sanierten Immobilien von der Mietpreisbremse ausgenommen sein.

Folgendes ist besonders wichtig: Wohnungen sind keine Ware, die aus reiner Profitmaxi­mier­ung am Markt angeboten werden dürfen. Die Marktgesetze von Angebot und Nachfrage dürfen nicht allein den Preis der Wohnungen, also die Miete, bestimmen. Wohnungen sind ein Zuhause und Rück­zugs­ort für Menschen, deshalb ist es Aufgabe der Politik, dieses besondere Schutzbedürfnis auch weiterhin zu erfüllen. Dabei ist dieses neue Gesetz ein großer Schritt in die richtige Richtung.