Persönliche Erklärung nach § 31 GO BT von Lothar Binding
zum Abstimmungsverhalten am 19. Mai 2021 zum Tagesordnungspunkt 6b:
2./3. Lesung des von der Fraktion B90/Die Grünen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes (BT-Drs. 19/19755)
2./3. Lesung des von der FDP-Fraktion eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung (BT-Drs. 19/20048)

Mit dem Gesetz zur Änderung der in das Geburtsregister einzutragenden Angaben und der Verbesserung der Situation intergeschlechtlicher Menschen konnte die SPD-Bundestagsfraktion Ende 2018 erste Verbesserungen für intergeschlechtliche Menschen erreichen. Im März 2021 haben wir das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung verabschiedet und mit dem dort geregelten „OP-Verbot“ das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit gestärkt.
An diese beiden wichtigen Gesetze hätte ich gern mit einer Reform des Transsexuellengesetzes (TSG) angeknüpft. Das Gesetz sollte aus meiner Sicht in seiner bestehenden Form schlicht abgeschafft werden. Die SPD setzt sich bereits seit vielen Jahren dafür ein, hier völlig neue Regelungen zu finden.

Selbstbestimmungsrecht
Eine Reform macht allerdings nur dann Sinn, wenn dabei das Prinzip der Anerkennung der Geschlechtsidentität und der Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung die Grundlagen sind. Eine Reform, die das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen in den Mittelpunkt stellt, war mit unserem Koalitionspartner in dieser Legislaturperiode leider nicht zu machen. Trotz intensiver Bemühungen und unzähligen Verhandlungsrunden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat zusammen mit der Bundesjustizministerin und der Bundesfamilienministerin immer wieder Anläufe gestartet, um eine Reform zu erreichen, die diesen Namen auch verdient. Allerdings konnte weder mit CDU noch mit CSU ein auch nur annähernd tragbarer Kompromiss gefunden werden. In dieser Legislaturperiode konnten mehrere Entwürfe aufgrund des Widerstands unseres Koalitionspartners noch nicht einmal als Vorlage ins Kabinett gebracht werden. Daher haben wir uns im April dieses Jahres entschieden die Verhandlungen der Reform zum TSG zu beenden. Mein und unser Ziel ist eine Reform im Sinne der geschlechtlichen Selbstbestimmung, nicht eine Reform um jeden Preis.
Beratung ohne Diskriminierung Im Mittelpunkt unserer Kritik stand unter anderem die Ausgestaltung der Beratung der Betroffenen als Ersatz für die bislang vorgesehenen psychologischen Gutachten. Während wir eine analog zur Schwangerschaftskonfliktberatung ergebnisoffene Konsultation für sinnvoll erachten, wollte die Union als Minimum eine Beratung, die durch die Einschaltung von Psychologen und Medizinern immer noch einen pathologisierenden Charakter hat. Diese Beratungsart lehnen wir klar ab. Transsexualität ist keine Krankheit! Daher bedarf es aus unserer Sicht für die personenstandsrechtliche Änderung keines medizinpsychologisch geschulten Personals. Sonst würde die bisherige Diskriminierung fortgesetzt und die Unterstellung einer Krankheit würde zementiert, statt abgeschafft.

Die Gesetzentwürfe der Oppositionsfraktionen Grüne und Linke enthalten wichtige Forderungen, die zum großen Teil auch in den Entwürfen der SPD Fraktion stehen. Die Ministerien für Recht und Verbraucherschutz sowie für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben bereits die entsprechenden konkreten gesetzliche Regelungen entworfen, die aber allesamt von der Union verworfen werden.

Koalitionsvertrag – pro und contra
Da wir mit CDU und CSU eine Koalition bilden, sind wir an die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag gebunden. Hier ist festgelegt, dass wir als Regierungskoalition einheitlich abstimmen. In manchen Fällen ist das auch für uns hilfreich, weil damit einige rückwärtsgewandte Initiativen abgewendet werden können, schließlich hätten CDU/CSU, FDP mit den Rechtsextremen eine parlamentarische Mehrheit. Im vorliegenden Fall ist es besonders schmerzlich, aber eine Zustimmung wäre mir nicht ohne Vertragsbruch möglich.
Unser Gesetzentwurf und die beiden Entwürfe der Opposition sind eine gute Grundlage um dieses Thema mit anderen Mehrheiten in der nächsten Legislaturperiode erneut und im Sinne der geschlechtlichen Selbstbestimmung anzugehen und zu einigen.

Empathie ist nicht binär
Neben dem formalen Argument Koalitionsvertrag, könnte ich aber gleichwohl den Entwürfen der Oppositionsfraktionen nicht zustimmen. Im Entwurf von B90/Die Grünen § 3 Abs. 2 und in dem der FDP § 11 Abs. 2 ist vorgesehen, dass ein Kind mit der Vollendung des 14. Lebensjahrs, einem genitalverändernden chirurgischen Eingriff einwilligen darf. Zusätzlich bedarf es der Zustimmung der sorgeberechtigen Person oder der Genehmigung des Familiengerichts. Im Alter von 14 Jahren, mitten in der Pubertät, ist das eine sehr weitreichende Entscheidung, die schon zwei Jahre später bitter bereut werden könnte.
Ich halte es für falsch, dass sich 14-jährige junge Menschen zu einem massiven operativen Eingriff entscheiden können sollen, der ihr ganzes weiteres Leben radikal verändert und unumkehrbare Folgen mit sich bringt. Es kann gleichwohl „Einzelfälle“ geben, so sagt man, gemeint sind einzelne Kinder bzw. Jugendliche, die schon in diesem Alter Entscheidungen von solcher Tragweite, irreversibel, treffen können. Ihnen die Last des quälenden Wartens und der psychischen Last abzunehmen – auch das ist in einem Gesetz zu berücksichtigen. Aber es ist schwer Entscheidungskompetenz in menschlichen Grenzerfahrungen und ihren Folgen altersmäßig zu normieren.
Hier verweise ich etwa auf die Stellungnahme des Sachverständigen Dr. Alexander Korte (Universität München) in der Anhörung, der schreibt:
„Mit großer Sorge und tief bestürzt blickt der Sachverständige auf die wachsende Zahl von – körperlich gesunden – jugendlichen Mädchen mit pubertätstypischen Altersrollenkonflikten und/oder Körperbildstörungen (d.h. Schwierigkeiten in der Akzeptanz des sich reifebedingt verändernden Körpers und der Ich-Integration von Sexualität), denen bereits im Alter von 14, 15, 16 Jahren nicht nur die Brüste amputiert, sondern auch Gebärmutter und Eierstöcke entfernt werden.“
Mit diesem „Selbstbestimmungsgesetz“ sollen zukünftig alle Menschen ab 14 Jahren ihren Geschlechtseintrag selbständig durch bloße verbale Erklärung ändern können und das völlig unabhängig von ihren körperlichen Geschlechtsmerkmalen und der zugrunde liegenden gesellschaftlichen, rechtlichen und medizinischen Bedeutung des biologischen Geschlechts.

Fragen:
Dies führt auch zu Fragen auf die es bisher keine befriedigenden Antworten gibt: Wenn das gefühlte Geschlecht das biologische Geschlecht verdrängt, werden dann Nachteile, die Frauen aufgrund ihres biologischen und daraus zugeschriebenen sozialen Geschlechts haben, vernachlässigt? Für Frauenrechte wurde national und international von Generationen von Frauen und Männern hart gekämpft. Sie stehen angesichts des international zu beobachtenden Rollbacks in der Gleichstellung ohnehin stark unter Beschuss.
Aus der Selbsterklärung ergeben sich für mich weitere Fragen, die ich nicht als trivial bezeichne: Wo tritt ein biologischer Mann, der sich als Frau fühlt, bei Sportwettbewerben an? In welchem Gefängnis sitzt sie ihre Strafe ab? Können Quotenplätze in Wirtschaft und Politik von ihr eingenommen werden? Kann sie Schutzräume, die für Frauen im bio-logischen und sozialen Sinn vorgesehen sind, nutzen?

Antwort
Und doch dürfen wir nicht darauf warten, auf all solche Fragen eine Antwort zu erhalten, bevor wir die Diskriminierung gesetzlich beenden. Die letzten Antworten liegen in der Unschärfe der subjektiven Entscheidung. Diesen Entscheidungsraum sollte ein Gesetz aufspannen. Dafür bilden die Überlegungen der SPD Fraktion eine gute Grundlage.

Lothar Binding