Am 16. Oktober 2015 stimmte der Deutsche Bundestag für das Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten. (Drucksache 18/5088).
Diesem Gesetz habe ich nicht zugestimmt. Die Begründung finden Sie in meiner persönlichen Erklärung nach §31 der Geschäftsordnung des Bundestages.
Erklaerung_Lothar_Binding_nach____31_GO-Vorratsdatenspeicherung-16-10-2015