1952 entstand aus einer Initiative von Abgeordneten aus den Fraktionen der Landesparlamente und des Bundestages die Interparlamentarische Arbeitsgemeinschaft (IPA), um dazu beizutragen die parlamentarische Arbeit im Sinne einer freiheitlichen Lebensordnung und sozialer Rechtsstaatlichkeit fruchtbar zu gestalten, sich zwischen den Mitgliedern der Parlamente und Fraktionen unter Beachtung notwendiger Spannungen und Gegensätze als Mittler bereitzuhalten und den Mitgliedern zu helfen, über die Tagesarbeit hinauszudenken und vorausschauend zu handeln. Durch persönliche und sachliche Zusammenarbeit zwischen Abgeordneten unterschiedlicher Parteizugehörigkeit sind Voraussetzungen zu gemeinsamen Initiativen auf den Gebieten, die sich als übergreifend anbieten, zu schaffen.

Die Arbeit der Mitglieder in den Parlamenten wird durch gegenseitigen Austausch von Unterlagen und Erfahrungen unterstützt. So werden jährlich ca. 80 fachliche Hinweise und Berichte zu von den Mitgliedern favorisierten, beziehungsweise zu Prioritäten erklärten Themenbereichen – um nur einige zu nennen – Umwelt-, Energie- und Gesundheitspolitik, Parlamentsrecht, Europapolitik und Selbstverständnis der Abgeordneten zu Verfügung gestellt.

Der Vorstand besteht zur Zeit aus fünfzehn Mitgliedern; die Sitzverteilung richtet sich zum einen nach den Sitzen der Parteien im Bundestag und Europäischen Parlament und zum anderen nach den erreichten Parteilistenstimmen bei den Wahlen zu den Landesparlamenten. Das Präsidium setzt sich aus drei Vorstandsmitgliedern zusammen.

NT