Der Finanzausschuss des Bundestages beschäftigt sich im Moment mit einem Gesetzentwurf, der Anleger besser schützen soll, wenn sie ihr Geld auf dem sogenannten „Grauen Kapitalmarkt“ anlegen wollen, zum Beispiel beim Crowdfunding.
Ein Gesetz für Verbraucher?, fragt sich Lothar Binding. Denn die Formulierungen die aus dem Finanzministerium kommen hätten einen Schönheitsfehler. „Das kann man nicht verstehen.“, so Binding.
Aus diesem Grund haben sich einige Mitglieder des Finanzausschusses auf ein Experiment eingelassen. Sie wollen das Gesetz jetzt so formulieren, dass auch Laien verstehen, worum es geht.
Der Deutschlandfunk hat dazu ein Interview gemacht. (Link zum DLF)