Heidelberg – Mit der Einigung zur Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe im Vermittlungsausschuss erhalten auch kommunale Beschäftigungsprojekte im Rahmen einer Übergangsregelung finanzielle Planungssicherheit bis Ende 2005.

„Mit dieser Übergangsregelung stellen wir sicher, dass die erfolgreichen Beschäftigungsprojekte im Wahlkreis, wie zum Beispiel die Heidelberger Dienste, IFA oder der Werkstatt e.V. die bislang auf kommunaler Ebene Hilfe zur Arbeit angeboten haben, weiter arbeiten können.“, so der Heidelberger SPD Abgeordnete Lothar Binding.

Erfolgreiche Strukturen regionaler Beschäftigungsprojekte bleiben damit erhalten. Das Know-How zur erfolgreichen Eingliederung von Langzeitarbeitslosen steht auch künftig zur Verfügung.

Damit der nahtlose Übergang vom alten in das neue Leistungssystem gelingt, können die Träger der Sozialhilfe die Bundesagentur oder den zugelassenen kommunalen Träger verpflichten, die Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2005 als Leistung zur Eingliederung in Arbeit fortzuführen.

„Diese Regelung ist ein wichtiger Baustein für die Fortsetzung zur Eingliederung und Beschäftigung von arbeitslosen Menschen“, soe der SPD Abgeordnete.

NT