Zu der abschließenden Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden im Finanzausschuss erklären der zuständige Berichterstatter, Lothar Binding, und die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Nicolette Kressl:
Heute hat der Finanzausschuss seine Beratungen über das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen. Die Vorschläge der SPD Fraktion für eine zielgenauere und gerechte Förderung sowie die Begrenzung der Überwälzung der Sanierungs-aufwendungen auf die Mieter fanden keine Mehrheit.
Union und FDP halten am progressionsabhängigen Steuerabzug für selbstnutzende Wohneigentümer fest, von dem Bezieher hoher Einkommen stärker als Gering- und Durchschnittsverdiener profitieren. Die SPD fordert statt dessen eine direkte Zulage, die zu einer zielgenaueren und einkommensunabhängigen Förderung führt.
Schwarz-Gelb verhinderte außerdem eine gerechte Aufteilung der Sanierungslasten zwischen Vermieter und Mieter. Vermieter können jetzt die kompletten Kosten auf die Mieter überwälzen und trotzdem die steuerliche Förderung einstreichen. Die SPD fordert dagegen, dass die Sanierungskosten erst nach Abzug der steuerlichen Vorteile umgelegt werden können. Um die Belastung der Mieter zusätzlich abzumildern sollen künftig statt 11 Prozent nur noch 9 Prozent der Sanierungkosten pro Jahr überwälzt werden können.