Antwort auf einige Leserbriefe zum Thema Gewerbesteuererhöhung in Heidelberg.
veröffentlicht in der RNZ am 6.4.05
Ein Dialog:
A: „Schrecklich. Ich leide so unter der Gewerbesteuer. Und die soll jetzt noch angehoben werden.“
B: „Gratulation! Dann haben Sie ja kräftigen Gewinn gemacht. Das wünschen wir uns alle. Wir sind stolz auf tüchtige Geschäftsleute.“
A: „Leider. also äh. Ich hab ziemlich wenig Gewinn gemacht.“
B: „Gratulation! Dann haben Sie ja auch kaum Steuern zu bezahlen und seit 2001 bekommen Sie ja vom Bund noch den doppelten Messbetrag zurück.“
A: „Messbetrag…?“
B: „Ja, der Messbetrag wird doch mit dem Hebesatz der Stadt malgenommen und das ergibt dann die Steuer, die Sie an die Stadt bezahlen.“
A: „Jedenfalls, mein Gewinn ist so niedrig, weil die Gewerbesteuer so hoch ist.“
B: „Ja wie hoch ist den Ihre Gewerbesteuer wenn die Stadt den Hebesatz von 390 % auf 400 % anhebt?“
A: „Da muss ich mal meinen Steuerberater fragen.“
B: „Ein wenig können wir aber auch selber rechnen obwohl in der gleichen RNZ mit dem unsachlichen Leserbrief zur Gewerbesteuer auch etwas von „Defiziten in Mathe“ stand. Oder? Nehmen wir an, Sie haben einen Gewinn von 100.000 Euro.“
A denkt: „Damit liegt er nicht schlecht.“
B weiter: „Dann müssen Sie heute an die Stadt 8.369 € bezahlen. Vom Bundesfinanzminister, na ja, nicht von ihm persönlich, bekommen Sie den 1,8-fachen Messbetrag, hier sind das 3.767 € zurück. Sie müssen also tatsächlich nur 4.602 € im Jahr, also ca. 4,5 % Gewerbesteuer bezahlen.“
A denkt: „4,5 % sind echt nicht so unheimlich viel.“
B weiter: „Im Monat sind das 383 € pro Monat.“
A: „Wenn Sie´s jetzt noch auf den Tag berechnen, wird es noch weniger?“
B: „Raten Sie mal, wie viele Euro Sie künftig mehr bezahlen müssen, wenn der Hebesatz in Heidelberg wieder von 390 auf 400 % angehoben wird?“
A: „Und? Wie viel?“
B: „Bei Ihrem Gewinn von 100.000 € sind das 10 € im Monat – für Kindergärten, Sportplätze, die Sicherheit auf den Straßen, eine Schulausbildung für unsere Kinder, ein Theater, Bus und Bahn usw. eine gut angelegte kleine Steuerzahlung finde ich.
B im Weggehen: „Übrigens: Aktiengesellschaften z.B. bekommen den doppelten Messbetrag nicht zurück, haben auch keinen Freibetrag von 24.500 €, wie Sie und müssen deshalb deutlich höhere Gewerbesteuern bezahlen?“