Binding: Ehrenamt wird gestärkt

Verbesserter Unfallschutz bei bürgerschaftlichem Engagement

Berlin / Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes der bürgerschaftlich Engagierten beschlossen. Mit dem Gesetz sollen mehr ehrenamtlich Engagierte als bisher in den Schutz der Unfallversicherung einbezogen werden.

Der SPD Abgeordnete Lothar Binding und Mitglied in der Enquete Kommission Bürgerschaftliches Engagement betonte: „Wir müssen das soziale Engagement der Menschen in unserem Land fördern, für die es im besten Sinne des Wortes „eine Frage der Ehre“ ist, sich für Gemeinschaft und Mitmenschen zu engagieren. Dem dient auch das vorliegende Gesetz. Wir wollen all denjenigen, die sich bürgerschaftlich engagieren, nicht nur ein Stück Dankbarkeit entgegenbringen und ihnen die soziale Anerkennung geben, die sie verdienen. Wir wollen ihnen auch den notwendigen Schutz ermöglichen.“

Der Gesetzentwurf sieht Folgendes vor:

Künftig sollen Ehrenamtler in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen werden, die in Vereinen, Verbänden im Auftrag oder mit Zustimmung von Kommunen oder Kirchen tätig werden. Wer im Interesse einer Kommune ehrenamtlich tätig wird, ist künftig unfallversichert. Ob er dies direkt für die Kommune tut oder mittelbar als Vereinsmitglied, spielt keine Rolle mehr. Das ist vor dem Hintergrund bedeutsam, dass viele Städte und Gemeinden verstärkt auf Bürgerbeteiligung zur Sicherung ihrer kommunalen Infrastruktur setzen.

Bei den für die Kommunen zuständigen Unfallkassen sind bereits heute rund 1,7 Millionen Ehrenamtliche unfallversichert – ob als kommunaler Mandatsträger, als Schöffe bei Gericht oder als Schülerlotse. Hier ist eine Zunahme auf etwa zwei Millionen Versicherte zu erwarten.

Der zuständigen Berufsgenossenschaft sind derzeit rund 1,6 Millionen Ehrenamtsträger aus dem kirchlichen Bereich gemeldet. Darunter fallen bislang beispielsweise Kirchenvorstandsmitglieder oder aber Gemeindemitglieder, die aktiv an einem Gottesdienst – z. B. im Kirchenchor – mitwirken. Im Engagementfeld Kirche/Religion sind aber insgesamt etwa 3,3 Millionen Menschen freiwillig tätig. Durch den verbesserten Versicherungsschutz ist daher von einer Verdoppelung der Versichertenzahl auszugehen.

Gemeinnützige Vereine und Organisationen, wie etwa Sportvereine, sollen ihren gewählten Ehrenamtsträgern auf freiwilliger Basis Unfallversicherungsschutz ermöglichen. Menschen, die sich in Ehrenämtern über das übliche Maß hinaus in ihren Vereinen engagieren, sollen Anspruch auf den Schutz der Solidargemeinschaft haben. Dem trägt die Bundesregierung Rechnung. Damit wurde zugleich einem langjährigen Wunsch des Deutschen Sportbundes nachgekommen.

Im Bereich des Sportes kann die Zahl gewählter Ehrenamtsträger pro Verein auf fünf bis sieben geschätzt werden. Derzeit gibt es 87.000 Sportvereine. Damit wird sich die Zahl dieser künftig Versicherungsberechtigten um etwa 500.000 bewegen.

Schließlich soll der Schutz derjenigen verbessert werden, die schon bislang versichert sind, weil sie sich freiwillig in Rettungsorganisationen engagieren. Das betrifft zum Beispiel die Freiwillige Feuerwehr, das Deutsche Rote Kreuz, den Arbeiter-Samariter-Bund oder die DLRG Lebensrettungsgesellschaft. Versi-cherten sollen künftig auch etwaige Sachschäden ersetzt werden. Das kann etwa das Handy sein, das bei der Rettung von Ertrinkenden im Wasser verloren geht.

Pflege – Bonus für Kinder

Das Problem:

2001 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung künftig zu berücksichtigen ist. Mit dem Gesetz zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung (Kinderberücksichtigungsgesetz KiBG) setzen wir dieses Urteil jetzt um. (mehr …)