„Die Gesamtbelastung ist entscheidend“

Gabriela Heinrich MdB und Lothar Binding

Um das Thema „Steuern, Steuerflucht und Verteilungsgerechtigkeit“ drehte sich eine öffentliche Diskussionsveranstaltung der SPD-Bundestagsfraktion, die im Karl-Bröger-Zentrum in Nürnberg stattfand. Die Nürnberger SPD hatte dazu Lothar Binding, den finanzpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, als Gast eingeladen. (mehr …)

Im Dialog mit einem Bürger und dem „Bund der Steuerzahler“

Im November des vergangenen Jahres meldete sich ein Bürger per E-Mail bei der SPD Bundestagsfraktion zum Thema Steuerverschwendung. Seine E-Mail wurde an mich weitergeleitet, weil ich der finanzpolitische Sprecher der Fraktion bin. Der Bürger setzte sich in seiner E-Mail dafür ein, dass die Verschwendung von Steuergeldern ein Straftatbestand werden solle. Dabei bezog er sich auf Veröffentlichungen des Verbandes „Bund der Steuerzahler“. Der Verband beschreibt in seinem sogenannten „Schwarzbuch“ jedes Jahr Fälle, in denen er eine Steuerverschwendung zu erkennen glaubt.

In meiner Antwort äußerte ich mich sowohl zu diesen Forderungen des Bürgers, als auch zur Seriosität der von ihm angeführten Quelle. In diesem Zusammenhang ging ich auch auf eine Veröffentlichung des Verbandes „Bund der Steuerzahler“ mit dem Titel „Gesetzt gegen die kalte Progression“ ein. Ich erläuterte dem Bürger, dass die Forderung nach einer Abschaffung der kalten Progression fachlich keinen Sinn macht.

Daraufhin meldet sich der Bürger erneut per E-Mail und machte seine Verärgerung über meine Einschätzungen deutlich. Darüber hinaus leitete er meine E-Mail an den „Bund der Steuerzahler“ weiter. Daraus entwickelte sich ein Dialog mit Rainer Holznagel, dem Präsidenten des Verbandes über die kalte Progression und die Forderung nach ihrer „Abschaffung“.

Den Verlauf dieser Kommunikation möchte ich an dieser Stelle öffentlich transparent machen. Auf Wunsch des Bürgers ist sein Name in den E-Mails geschwärzt.

Mit den Pfeilen-Tasten im Bild können Sie den Dialog durchblättern:

Kampf den schädlichen Steuerpraktiken

Kompliziert, aber von großer Bedeutung: Am Donnerstag hat der Bundestag das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen beschlossen. Durch dieses Gesetz wird Gewinnverschiebungen multinationaler Konzerne durch die Ausnutzung sogenannter Patentboxen ein Riegel vorgeschoben.

Das Gesetz sieht dazu vor, dass Lizenzzahlungen für die Nutzung von Patenten im Inland künftig nur noch beschränkt vom Gewinn abgezogen werden können, wenn sie im Ausland beim Empfänger im Rahmen einer Patentbox lediglich einer schädlichen Niedrigbesteuerung unterliegen. Eine schädliche Niedrigbesteuerung ist gegeben, wenn die Steuerbelastung unter 25 Prozent liegt und die Steuervergünstigung unabhängig von einer Forschungs- und Entwicklungstätigkeit beim Empfänger gewährt wird. Je höher die steuerliche Belastung beim Empfänger und je mehr die Lizenzzahlung als Entgelt für die Nutzung eines selbstentwickelten Patentes erfolgt, desto höher ist der abziehbare Anteil der Lizenzzahlungen beim Schuldner. (mehr …)

Entwurf der Kassensicherungsverordnung enttäuscht – Schäuble schützt Steuerbetrüger im Inland

Gemeinsame Erklärung von Lothar Binding und Andreas Schwarz

In dieser Woche hat das Bundesfinanzministerium einen Entwurf für die sogenannte Kassensicherungsverordnung vorgelegt. Diese fällt weit hinter dem zurück, was sich Experten und die SPD-Bundestagsfraktion gewünscht haben.

Die Verordnung regelt Details des Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch manipulierte Kassensysteme. Dadurch gehen dem Staat schätzungsweise 10 Mrd. Euro jährlich verloren.

„Bereits beim Gesetzesverfahren selbst hat sich Wolfgang Schäubles Ministerium nicht hinter die Finanzbeamten und Steuerfahnder gestellt, sondern schützend vor Steuerbetrüger und Steuerhinterzieher“ resümiert der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Andreas Schwarz. (mehr …)

Managergehälter – eine Frage der Gerechtigkeit

Die Entwicklung der Gehälter von Vorständen und Managern hat sich in den letzten Jahren immer weiter von der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung der Arbeitnehmer in Deutschland entfernt. Eine Studie der Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) aus dem letzten Jahr hat gezeigt, dass Vorstände in Deutschland durchschnittlich mehr als 50-mal so viel verdienen, als das Durchschnittseinkommen eines Angestellten im Unternehmen. Zu Beginn der 1990er Jahren lag das dieses Verhältnis im Durchschnitt noch bei etwas mehr als 10:1. Prognosen lassen vermuten, dass mit einem Ende dieser Entwicklung nicht zu rechnen sein dürfte. Darüber hinaus sind die Vergütungsstrukturen von Vorständen immer noch stark auf kurzfristen Unternehmenserfolg ausgerichtet. Das fördert eine hohe Risikobereitschaft im Management, anstelle von nachhaltigen Entscheidungen. Gesellschafter oder geschäftsführende Gesellschafter in Personengesellschaften haften überwiegend mit ihrem eigenen Vermögen und tragen das unternehmerische Risiko. Vorstände von Kapitalgesellschaften hingegen sind, auch durch entsprechende Versicherungen, fast gänzlich von einer Haftung befreit. Maß und Mitte sind bei den Managergehältern verloren gegangen. Freiwillige Kodizes, wie z.B. der „Corporate Governance Codex“, die sich die deutsche Wirtschaft zur Beurteilung von Vorstandsgehältern selbst auferlegt haben, konnten diese Entwicklung nicht wirksam beeinflussen. (mehr …)