Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen
Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) (mehr …)
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Früher
Es wird eine Sportanlage errichtet. Die Vermietung dieser Sportanlage zerfällt in zwei Teile:
Natürlich durfte früher die Vorsteuer nur für den umsatzsteuerpflichtigen Teil geltend gemacht werden. So weit, so gut.
Urteil Bundesfinanzhof
Nun hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 31. Mai 2001 (V R 97/98) entschieden, dass bei der Vermietung von Sportanlagen von einer einheitlichen umsatzsteuerpflichtigen Leistung auszugehen ist.
Heute
Es wird eine Sportanlage errichtet.
Die Vermietung dieser Sportanlage ist komplett umsatzsteuerpflichtig und natürlich darf auch die komplette Vorsteuer geltend gemacht werden.
Problem für Altanlagen
Eine Altanlage – erbaut vor dem Urteil – wird vermietet. Nun wird nach dem Urteil die komplette Umsatzsteuer auf die Vermietungsleistungen erhoben, allerdings konnte die Vorsteuer auf die Herstellungskosten früher nur teilweise geltend gemacht werden. Für Altanlagen, die weniger als 10 Jahre betrieben wurden, besteht zwar die Möglichkeit, einen Teil der Vorsteuer vom Finanzamt zurückzuverlangen, sind die Anlagen allerdings älter als 10 Jahre, gibt es nichts mehr vom Finanzamt zurück. Die gezahlte Umsatzsteuer auf die Herstellungskosten wird dann zum Kostenfaktor. Ergebnis: die Altanlage muß u.U. teurer vermietet werden als die Neuanlage. Dabei ist allerdings nicht berücksichtigt, dass die Altanlage betriebswirtschaftlich bereits – jedenfalls teilweise – abgeschrieben ist.
Lösung
Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung von „Alt-Sportanlagen“.
Danach können die Umsätze aus der Vermietung von Sportanlagen mit Wirkung vom 15. Oktober 2001 bis zum 31. Dezember 2003 – entgegen der Entscheidung des Bundesfinanzhofes – weiterhin in eine steuerfreie Grundstücksüberlassung und in eine steuerpflichtige Überlassung von Betriebsvorrichtungen aufgeteilt werden.
Neues Problem??? Neue Lösung??? Perpetuum Problemile…
Mit der Begründung, die Übergangsregelung reiche zeitlich nicht aus und der Beobachtung, dass die derzeitige Konsumzurückhaltung und Sparneigung der Bevölkerung bei vielen Betreibern von Sportanlagen zu finanziellen Engpässen führe hat der Bundesrat am 17. Oktober eine Gesetzesinitiative beschlossen, die auf eine Verlängerung der Übergangsregelung hinausläuft.
Dagegen oder dafür?
Nicht dafür!
Die derzeitige Konsumzurückhaltung und Sparneigung der Bevölkerung könnte bei einigen Betreibern von Sportanlagen zu finanziellen Engpässen geführt haben. Dies ist natürlich kein Spezifikum für Sportanlagen, neu oder alt und es ist zweifelhaft, ob der Weg über die Umsatzsteuer mit dem Ziel, die wirtschaftliche Situation der Unternehmen zu verbessern oder deren Liquiditätsprobleme infolge geringer Frequentierung von Sportanlagen zu beseitigen, der richtige ist. Die Umsatzsteuer ist kein geeignetes Instrument zur Wirtschaftsförderung. Darüber hinaus läßt die Einbindung der Umsatzsteuer in das Gemeinschaftsrecht Förderungsmaßnahmen im Wege der Umsatzsteuer nicht zu.
Der vom Bundesrat vorgeschlagene weiche Übergang vom alten zum neuen Rechtszustand wurde den Betroffenen bereits durch unser Gesetz gewährt. Für eine Umstellung längerfristiger Verträge ist ab Verkündung der Übergangsregelung, 5. September 2002, bis zum 31. Dezember 2003 ausreichend Zeit vorhanden.
Die weitere Verlängerung der Übergangsregelung würde auch unserem Ziel widersprechen, sektorale Sonderregelungen abzubauen um die Gerechtigkeit und Vergleichbarkeit zu erhöhen und das Steuersystem zu vereinfachen.
Last but not least spricht auch der entstehende Steuerausfall – folgten wir dem Vorschlag des Bundesrats – von jährlich 90 Mio. € (Nach internen Ermittlungen des BMF) gegen diesen Vorschlag.
Kleine Erläuterung
Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Vorsteuer
Ich kaufe einen Bleistift für 10,– €. MwSt (USt.) 1,60 € gehen an das Finanzamt von meinem Lieferanten.
Ich bezahle Kaufpreis 11,60 €, enthält Umsatzsteuer
Bleistift wird gespitzt. Wertsteigerung -> Verkauf für 15,– €
Umsatzsteuer (USt.) 2,40 € gehen von mir an mein Finanzamt
Ich bekomme Verkaufspreis 17,40 €
1,60 € bekomme ich als Vorsteuer vom FA zurück
Ich bezahle also nur 0,80 € das entspricht der „Mehrwertsteuer“, nämlich 16% von 5,– €
Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Belastungsneutralität in der Unternehmerkette dazu führt, dass der Endkunde sämtliche Umsatzsteuer bezahlt – der Unternehmer dagegen keine.
Mit Wirkung zum 1.1.2007 soll das so genannte „Werkstorprinzip“ eingeführt werden. Aufwendungen für den Weg zum Arbeitsplatz gehören dann zum Privatbereich und können nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Lediglich als „Härtefallausgleich“ sollen ab 1.1.2007 für Fernpendler die Fahrtkosten ab dem 21. Entfernungskilometer mit 30 Cent/Kilometer von der Steuer als Werbungskosten anerkannt werden. Die Entfernungspauschale wird aber auf die Werbungskostenpauschale von 920 Euro angerechnet. (mehr …)
Natürlich sind es nicht nur die Medien und der politische Gegner, die das Kirchhofsche Steuermodell als zu theoretisch abgetan haben. Das absehbare Scheitern von Professor Kirchhof reiht sich ein in eine Kette von Pannen und Fehlern des Unionswahlkampfes.
Die CDU hatte eine bemerkenswerte Abkehr von den sozialstaatlichen Traditionen vollzogen. Die innerparteiliche Marginalisierung von Sozialpolitikern wie Norbert Blüm, Heiner Geißler oder Horst Seehofer offenbarte einen programmatischen und kulturellen Schwenk der Unionsparteien zu einem neoliberalen Selbstverständnis, das auf Dauer die Bindung zahlreicher Unionswähler aus den unteren sozialen Schichten zerstörte. Diese Integrationsschwäche der CDU auf Bundesebene ist bei den zurückliegenden Landtagswahlen nur deshalb nicht ins Gewicht gefallen, weil sie sich entweder programmatisch bedeckt hielt oder von den Schwächen des politischen Gegners profitierte.
Viel zu spät distanzierte sich neben mehreren CDU-Politikern auch CSU-Chef Edmund Stoiber von Kirchhofs Konzept, einem Konzept, das von keiner einzigen Steuerfachabteilung der Länderfinanzministerien als realisierbar angesehen wird.
Die Anwendung dieser wirtschafts- und steuerpolitischen Vorstellungen wären eine Katastrophe für die öffentlichen Haushalte in Bund, Ländern und Gemeinden und hätte die Gerechtigkeit in Deutschland auf den Kopf gestellt, weil dieses Modell eine aggressive Umverteilung von unten nach oben verursacht. Auch in der Wirtschaft haben die Vorstellungen des ehemaligen Verfassungsrichters wachsendes Unbehagen ausgelöst. Zwar wurde die Grundidee, das Steuerrecht radikal zu vereinfachen, Ausnahmen abzuschaffen und gleichzeitig die Steuern zu senken, uneingeschränkt unterstützt, aber jedem war klar: Kirchhof hat eine schöne Vision, ein Modell für akademische Übungen, aber es ist nicht praktikabel, nicht bezahlbar. Deshalb musste Prof. Kirchhof auf den CDU Veranstaltungen auch mühsam erklären, warum er als künftiger Finanzminister ein ganz anderes Modell, das CDU Modell nämlich, umsetzen würde, und nicht seinen eigenen Reformvorschlag.
Die Berufung Paul Kirchhofs wurde so für die Union ein großes Debakel und sie ist daher auf einem sensiblen Themenfeld massiv unter Druck zu geraten. Warum das passiert ist, bleibt ihr Geheimnis. Wozu es führte, wurde uns allen klar: Die Sozialdemokraten konnten ihr wichtiges Thema „Soziales“ in der Medienberichterstattung verankern und bei der Steuerpolitik ihren Kompetenzvorsprung ausbauen. Wofür die Union in der Steuerpolitik stand, blieb den Wählern unklar. Auch die schönsten Formulierungen können innere Widersprüche einer Konzeption nicht dauerhaft verbergen. Sascha Kynast, von Argus Media, sieht die Union im Spiel um Kirchhofs Ruf sehr viel kritischer. Seine Inhaltsanalyse der meinungsführenden Medien in den Wahlkampfwochen ergab: Fast zwei Fünftel der Kirchhof-Kritiker kommen aus der Union. Ende August, Anfang September übertrumpften die CDU/CSU-Angriffe sogar die des politischen Gegners. Und danach kippte die Stimmung gegenüber Kirchhofs politischer Eignung und der Widerspruch zwischen eloquentem Vortragsstil und steuerpolitischer Fachkompetenz wurde zunehmend kritisch gewürdigt.
Alles zusammengenommen, hat sich die Union selbst geschlagen. Ihr gelang es den komfortablen Vorsprung in kürzester Zeit auf fast Null zusammenzuschmelzen Kirchhof konnte sein Modell länger als zwei Jahre landauf landab sehr medienwirksam vorstellen, sein Scheitern nun damit zu begründen, dass andere das große, er aber nur „das kleine Mikrophon „gehabt hätte geht sicher an der Wirklichkeit vorbei.
Sind Veräußerungsgewinne, die eine GmbH aus dem Verkauf von Anteilsscheinen durch die Gesellschaft zu versteuern oder erfolgt die Versteuerung erst bei der Ausschüttung an die Gesellschafter? (mehr …)