Plenum, 5. Mai 2003

Hier: Ablehnung

Sachstand:

Wie schon in der Debatte vom 11. April 2003 zum Ausdruck gekommen ist, enthält der Antrag BT-Drucksache 15/544, Abschnitt I,  im ersten Teil eine Ansammlung von Feststellungen die keinen Widerspruch induzieren: So sind internationale sportliche Großveranstaltungen ?Treffpunkt? und ?Mittelpunkt?, sie sind ?sportliche und gesellschaftliche Ereignisse? und sie über ?oft unbeschreibliche Faszination aus?. Durch ?weltweite mediale Ausstrahlung werden … Hunderte von Millionen Menschen erreicht und begeistert.Darüber hinaus besteht parteiübergreifende Einigkeit darüber, daß sportliche Großveranstaltungen eine Möglichkeit ?zu internationaler Verständigung?,  zur ?wirtschaftlichen Stärkung regionaler Strukturen? wie auch des ?Tourismus und nachgeordneter Wirtschaftsbetriebe? bieten, sowie sich als ?aufgeschlossenes, weltoffenes und tolerantes Gastgeberland zu präsentieren?.

Vielleicht fasst folgendes Zitatat den Feststellungsteil am besten zusammen: ?Internationale sportliche Großereignisse wirken… weit über die nationalen Grenzen hinaus…? Eine tiefliegende Erkenntnis. Wer wollte einer solchen Feststellung widersprechen?

 In deutlich schwächerem Schärfegrad wird in einem zweiten Teil der Feststellungen auf die Entwicklung der Investitionen beim Spitzen- und Breitensport eingegangen. Abgesehen von den 550 Mio. Euro für Stadien für die Fußball WM im Jahr 2006, fehlen, in krassem Gegensatz zu obiger analytischer Darstellung ? internationale Ereignisse gehen über nationale Grenzen hinaus- im Kontext der Behauptungen zu den Investitionen, jegliche Zahlenangaben sodass sich die Ableitungen, insbesondere unter Bezugnahme auf die ?stärker um sich greifende Professionalisierung einzelner Sportarten? anhand der im Antrag gemachten Angaben weder verifizieren noch falsifizieren lassen.

 In einem dritten Teil der Feststellungen werden Konsequenzen aus der Vergabepraxis bei internationalen Sportgroßveranstaltungen hinsichtlich unterschiedlicher Chancen zwischen kleinen und großen Sportverbänden im Zusammenhang mit Steuerbefreiungen bzw. Steuernachlässen dargestellt. Außerdem wird als Aufgabe definiert ?deutschen Spitzensportverbänden die gleichen Voraussetzungen zu schaffen damit diese sich chancengleich mit internationalen Verbänden als Ausrichter bewerben können?.

 In Abschnitt II des Antrags BT-Drucksache 15/544 werden sechs Forderungen in folgenden Bereichen erhoben:

1.      Vergabepraxis bei internationalen sportliche Großveranstaltungen

2.      Gleiche Voraussetzungen für alle Spitzensportverbände

3.      Begrenzung der Forderungen internationaler Sportorganisationen auf das Notwendige

4.      Förderung internationaler Großveranstaltungen

5.      Verwendung der Erlöse aus dem Verkauf von Sondermünzen für den ?eigentlichen Verwendungzweck?

6.      Förderung der touristischen Vermarktung

 Stellungnahme:

 Ich empfehle den Antrag BT-Drucksache 15/544 abzulehnen.

 Der Antrag reflektiert in weiten Teilen Bekanntes. Dies gilt hinsichtlich der allgemeinen Feststellungen ebenso wie für die finanzpolitischen Bemerkungen:

 Hinsichtlich der Abhängigkeit der Vergabe internationaler Sportgroßveranstaltungen von Steuerbefreiungen oder von Steuernachlässen  ist auf die Arbeit der durch die Finanzministerkonferenz, des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums des Inneren eingerichtete Arbeitsgruppe zu verweisen, die u.a. intensiv die §§ 50 Abs. 7 und 50a Abs. 4 Einkommensteuergesetz in ihre Arbeit mit einbeziehen, wobei es auch abzuwägen gilt, ob sportliche Großveranstaltungen a priori gemeinnützig sein können. Die Arbeit dieser Arbeitsgruppe ist eine Folge der Sportministerkonferenz im November 2002.

 Es ist also nicht zielführend, heute Zeit auf unspezifische allgemeine Forderungen wie ?sich dafür einzusetzen? oder ?Sorge zu tragen? das ?Großveranstaltungen nicht mehr von Steuerbefreiungen abhängig gemacht werden? zu verwenden. Der Antrag der CDU hätte gleichwohl in den achtziger oder noch deutlicher in den neunziger Jahren eine Bedeutung haben können um den damals eingeleiteten Fehlentwicklungen rechtzeitig entgegen wirken zu können. Deshalb schlage ich nun vor die Ergebnisse der Arbeitsgruppe abzuwarten.

 Mit der Erläuterung, dass 1. im Jahre 2001 fast 100 Millionen Euro mehr als 1998 mit damals 221 Millionen Euro für den Spitzensport ausgegeben wurden und dass 2. sich die vorgenommenen Anpassungen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung, die auch von Vertretern des Sports unterstützt werden, bewegen, lassen sich die Behauptungen hinsichtlich der Investitionen im CDU-Antrag falsifizieren. Die Verhältnisse für den Sport am Ende der Ende der Regierungszeit von CDU/CSU/FDP waren also schlechter und wären als Zielstellung ein Rückschritt.

 Die im Antrag enthaltene Unterscheidung zwischen der Verwendung der Erlöse aus dem Verkauf von Sondermünzen für den ?eigentlichen Verwendungszweck? und der Verwendung ?überschüssiger Erlöse für den Sport?  ist mit Blick auf die Bedeutung und Arbeit der Stiftung ?Deutsche Sporthilfe? nicht verständlich und m.E. nicht in Einklang zu bringen mit den anderen Forderungen oder Feststellungen des Antrags. Insofern folgt der CDU-Antrag einem in-sich-widersprüchlichen Gedanken.

Das Bestreben diese Großveranstaltungen in Deutschland zu ermöglichen und die Austragung zu fördern, ist Ziel der Bundesregierung.

 In Bezug auf den Antrag BT-Drucksache 15/544 empfehle ich, diesen abzulehnen.

Somit bleibt festzuhalten, daß sich die Bundesregierung für die gleichmäßige Förderung von Spitzen- und Breitensport einsetzt, und nach besten Kräften versucht, die Bewerbung und Durchführung von Sportgroßveranstaltungen zu unterstützen.

 In diesem Zusammenhang hat auch der DSB im August 2002 den Finanzminister wegen der steuerlichen Erleichterungen in der Vereinslandschaft und der beruflichen Absicherung der Spitzensportler ausdrücklich gelobt.