Endlich ist der Weg für die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip im Maklerrecht frei. Gestern hat die Union ihren Widerstand gegen diese grundlegende und notwendige Reform des Mietrechts aufgegeben und der Koalitionsausschuss konnte diesen Gesetzentwurf verabschieden. Somit wird die abschließende Beratung im Bundestag in der kommenden Woche stattfinden können. Das ist eine sehr gute Nachricht für alle Mieterinnen und Mieter!
Damit erfüllen wir ein wichtiges Versprechen, dass wir den Menschen vor der Bundestagswahl gegeben haben. Unser Engagement für einen nachhaltigen und bezahlbaren Wohnungsmarkt und ein soziales Mietrecht hat sich durchgesetzt.
Die Mietpreisbremse wird dazu beitragen, dass in Zukunft die Mieten bei Wiedervermietungen nicht, wie bisher häufig üblich, um bis zu 30 bis 40% steigen. Damit ist jetzt Schluss. In Zukunft dürfen Vermieter die Mieten bei Neuvermietungen in vom Bundesland ausgewiesenen Gebieten mit angespannten Wohnungsmarkt nur noch um 10% höher als die ortsübliche Vergleichsmiete festsetzen. Ziel ist es, dass sich auch Normalverdiener weiterhin Wohnraum in attraktiven Innenstadtlagen leisten können und es eben nicht zu Gentrifizierungserscheinungen kommt, da aufgrund unverhältnismäßig steigender Mieten Normalverdiener in unattraktivere Randlagen verdrängt werden.
Auch der Grundsatz „Wer bestellt, der bezahlt“ wird durch die Einführung des Bestellerprinzips im Maklerrecht eingeführt. Er sorgt dafür, dass die Zwangslage von Wohnungssuchenden nicht länger ausgenutzt wird. Zukünftig bezahlt derjenige die Maklercourtage, in dessen Interesse der Makler tätig wird. Dies ist in der Regel nicht der Mieter, sondern der Vermieter. Der Grundsatz „Wer bestellt, der bezahlt“ gilt überall im Recht, so ist eine Ausnahme im Maklerrecht nicht gerechtfertigt, ihre Abschaffung war überfällig.
Jetzt ist das Land am Zug, um möglichst schnell Gebiete des angespannten Wohnungsmarktes auszuweisen, in denen dann die Mietpreisbremse angewendet werden muss. Mein Ziel ist es, dass ganz Heidelberg, also nicht nur die Kernstadt, und auch 10 umliegende Gemeinden vom Land als Gebiete des angespannten Wohnungsmarktes deklariert werden. Nur so kann in Zukunft effektiv gegen unverhältnismäßig ansteigende Mietpreise vorgegangen werden.
Gerade in Heidelberg ist der Wohnungsmarkt sehr angespannt. Nicht nur aufgrund der mehr als 35.000 Studenten an der Universität und den Hochschulen in Heidelberg besteht ein immens hohe Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum im unteren und mittleren Mietbereich, es passiert auch zu wenig im Bereich des Wohnungsneubaus. Dem muss gezielt gegengesteuert werden und dabei fällt diesem neuen Gesetz eine große Bedeutung zu.
Insgesamt schaffen wir einen gewissen Ausgleich zwischen Interessen von Vermietern und Mietern. Dabei wollen wir die hohe Investitionsbereitschaft weiterhin fördern und erhalten, denn nur so kann die Wohnungsknappheit langfristig beseitigt werden. Auf der einen Seite sollen durch die Neuregelungen unangebrachte Mietsteigerungen verhindert werden, auf der anderen Seite sollen sich Investitionen in den Wohnungsneubau weiterhin lohnen. Deshalb werden Neubauten und Erstvermietungen von umfassend sanierten Immobilien von der Mietpreisbremse ausgenommen sein.
Folgendes ist besonders wichtig: Wohnungen sind keine Ware, die aus reiner Profitmaximierung am Markt angeboten werden dürfen. Die Marktgesetze von Angebot und Nachfrage dürfen nicht allein den Preis der Wohnungen, also die Miete, bestimmen. Wohnungen sind ein Zuhause und Rückzugsort für Menschen, deshalb ist es Aufgabe der Politik, dieses besondere Schutzbedürfnis auch weiterhin zu erfüllen. Dabei ist dieses neue Gesetz ein großer Schritt in die richtige Richtung.