Europa befindet sich nicht nur wegen Corona in äußerst turbulenten Zeiten. Deshalb sei die Deutsch-Französische Partnerschaft ein Motor für die europäische Integration, betont der SPD-Bundestagsabgeordnete Lothar Binding. Ein neuer Vertrag soll die Zusammenarbeit der beiden Staaten vertiefen und auf die nächsten Jahrzehnte ausgerichtet sein. Der „Vertrag von Aachen“ sieht unter anderem die Einrichtung eines Bürgerfonds vor. „Der Fonds soll helfen, die deutsch-französische Freundschaft in der Breite der Bevölkerung erfahrbar zu machen“, so der Finanzpolitiker.
Der Elysée-Vertrag von 1963 war der Ausgangspunkt für die Entwicklung der deutsch-französischen Freundschaft. Nach dem Zweiten Weltkrieg stellte er die Zusammenarbeit der beiden Länder auf eine eigene vertragliche Grundlage. „Die deutsch-französische Zusammenarbeit wird vertieft, intensiviert und zukunftsfest ausgerichtet, um gemeinsam für ein starkes, handlungsfähiges Europa einzutreten und Verantwortung für Frieden und eine regelbasierte Ordnung in der Welt zu übernehmen“, so Binding. So sollen beide Länder bei Themen wie Digitalisierung, Bildung und Technologie für die Zukunft besser gerüstet sind.
Seit dem 16. April können nun entsprechende Projektanträge unter https://www.buergerfonds.eu/ gestellt werden. Die Antragsstellung ist einfach gehalten, um eine möglichst breite Beteiligung zu erreichen. Aufgrund von CoV-19 liegt der Fokus derzeit auf Onlinebegegnungen. Der Bürgerfonds richtet sich an Vereine und Bürgerinitiativen, Städtepartnerschaften und Stiftungen oder Akteure aus Sozialwirtschaft und Bildung und Wissenschaft. Finanziert wird der Fonds mit 2,4 Mio. Euro. Die Umsetzung erfolgt durch das Deutsch-Französische Jugendwerk.
Förderfähige Projekte können sich beispielsweise einem der folgenden Themenfelder widmen:
* Bürgerschaftliches Engagement und intergenerationeller Dialog,
* Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung,
* Demokratie und Menschenrechte,
* Europäische Integration/Europa,
* Geschichte und Erinnerungskultur in Europa,
* Musik, Kunst und Kultur,
* Gesundheit und Sport,
* Digitalisierung.
Von wem können Förderanträge gestellt werden?
* gemeinnützigen Vereinen, (Städte-)Partnerschaftsvereine
* Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Landkreise)
* wissenschaftlichen Instituten
* Bildungs- und Ausbildungszentren
* Sozialunternehmen gGmbHs
* Stiftungen
* Bürgerinitiativen und informelle Gruppen (jeweils mindestens drei Personen)