Im Zuge der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen freut sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Lothar Binding über „einen Meilenstein für die Bildungsförderung in Deutschland“. Das Kooperationsverbot zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Bildungsbereich sei endlich durchbrochen, betonte er. „Dies ist uns gegen den langjährigen Widerstand der Union  gelungen“, begrüßte er die Grundgesetzänderung. Der Bund kann künftig in kommunale Bildungseinrichtungen investieren. Vereinbart sind hierfür in einem ersten Schritt mit dem Kommunalinvestitionsfonds bereits 3,5 Milliarden Euro für die Schulsanierung. „Für uns steht außer Frage, die Bildungschancen von Kindern dürfen nicht von der Finanzsituation der Kommunen abhängen“, so der Finanzexperte.

Aktuell stemmen die Bundesländer den Löwenanteil der öffentlichen Bildungsausgaben. Rund 70 Prozent der Mittel werden von ihnen bereitgestellt. Die Gesamtausgaben für Bildung von Bund, Ländern und Gemeinden belaufen sich 2015 auf rund 123 Milliarden Euro. „Das ist viel Geld, mit dem bereits viel bewegt wird: der Ausbau von Ganztagsschulen, eine bessere frühkindliche Bildung, die Modernisierungen der Schulstrukturen sowie die Umsetzung der Inklusion und die Integration von geflüchteten Kindern sowie Jugendlichen – aber es reicht nicht!“.

In einer Studie der Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW) wird der Investitionstau im Bildungsbereich auf rund 34 Mrd. Euro beziffert. Es sei abwegig zu glauben, dass Länder und Kommunen ohne Unterstützung des Bundes diesen Sanierungsstau abbauen können, betont Binding. Gleichzeitig gebe es nur für jede zweite Familie, die einen Ganztagsschulplatz will, auch ein Angebot. „Die meisten unsere Schulen sind bisher auch nicht baulich auf die Herausforderungen einer qualitativ hochwertigen Ganztagsbeschulung eingestellt“. Außerdem müssten Schulen weiter fit gemacht werden für Barrierefreiheit und Inklusion. „Und wir haben schließlich auch die digitale Innovation in den Schulen zügig voranzutreiben“, so der ehemalige Mitarbeiter des Universitätsrechenzentrums.

Binding betont aber, dass Schulsanierung und Digitalisierung als Antwort auf die Herausforderungen im Schulwesen nicht ausreichen würden. Notwendig sei eine Nationale Bildungsallianz von Bund, Ländern und Kommunen. „Wir haben eine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“. Und damit der Bund das effizient, überprüfbar und überall im Bundesgebiet in vergleichbarer Weise tun könne, müsse das Kooperationsverbot grundsätzlich aufgehoben werden. Dazu sei die Union derzeit aber immer noch nicht bereit.

„Wir dürfen uns von Angela Merkel nicht täuschen lassen“, warnt Binding. In ihrem wöchentlichen Podcast würde sie zwar von einer „nochmaligen Initiative“ im Bereich der Ganztagsschulen sprechen, aber ihre Bundestagsfraktion wolle unter keinen Umständen eine weitere Ausweitung der Förderung für die Schulen durch den Bund. „ Für uns bleibt das Kooperationsverbot ein in Verfassungsrecht gegossener Irrtum“, so Binding.