Sofortabschreibung steigt auf 800 Euro
Die SPD-Bundestagsfraktion hat endlich eine Einigung über die Abschreibungsmöglichkeiten geringwertiger Wirtschaftsgüter erzielt. Der Schwellenwert für die geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) wurde seit Jahrzehnten nicht mehr verändert.
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind zum Beispiel Werkzeuge für den Betrieb oder Drucker, Kaffeemaschinen und sonstige kleinere Geräte fürs Büro. „Handwerksbetriebe, kleine Mittelständer und Selbständige werden in die Lage versetzt entsprechende Güter ohne größeren bürokratischen Aufwand sofort abzuschreiben“, so der finanzpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion Lothar Binding. Bisher gab es dafür eine Obergrenze von 410 Euro. Dieser Schwellenwert stammt aus dem Jahr 1964, also aus einer Zeit, in der man noch Schreibmaschinen abschrieb. Daher war eine Anpassung dringend erforderlich, um geringwertige Güter der heutigen Zeit, wie Smartphones und Tablets, abschreiben zu können.
Bei Gütern über 410 Euro kam bislang nur eine umständliche Abschreibung über mehrere Jahre in Betracht. Diese kostete besonders kleinere Betriebe Zeit und im Falle der Beauftragung eines Steuerberaters auch Geld. Ab dem 1. Januar 2018 soll die neue Regelung greifen. „Wir setzen mit dieser Entscheidung ein deutliches Signal. Es geht uns gleichermaßen um soziale, wirtschafts- und finanzpolitische Verantwortung. Nicht zuletzt sind die Anhebung des GWG-Schwellenwertes und die Abschaffung der Poolabschreibung wichtige Bausteine zur Bürokratieentlastung. Alle Sachverständigen haben das bei der Anhörung zum Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag unterstrichen. Nach ihren Schätzungen zieht eine Anhebung auf 800 Euro eine Bürokratieentlastung von mindestens 60 Millionen Euro im Jahr nach sich“, resümiert Binding.