Das Problem:
2001 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung künftig zu berücksichtigen ist. Mit dem Gesetz zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung (Kinderberücksichtigungsgesetz KiBG) setzen wir dieses Urteil jetzt um.
Unser Modell
Wer Kinder erzieht oder erzogen hat, erbringt einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Dieser richtige Grundsatz muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Beitragshöhe für die Pflegeversicherung berücksichtigt werden. Wir setzen dieses Urteil um und stabilisieren gleichzeitig die Finanzen der Pflegeversicherung: Der Beitrag von kinderlosen Mitgliedern erhöht sich zum 1. Januar 2005 um 0,25 Prozentpunkte. Der Beitrag für Mitglieder mit Kindern bleibt hingegen gleich. Natürlich gilt dies auch bei Adoptiv-, Stief- und Pflegekindern. Dies gilt für alle Eltern, die jemals ein Kind gehabt haben. Auch für Mitglieder, die unter 23 Jahre alt sind und für alle, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden, bleibt der Beitrag gleich. Damit werden alle Mitglieder mit Kindern bessergestellt. Das Gesetz macht keine Unterschiede, wie viele Kinder erzogen wurden. Eine Berücksichtigung der Anzahl der Kinder würde einen unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand bedeuten. Dieser Aufwand würde letztlich wieder zu einer Erhöhung der Beiträge führen müssen. Eine Absenkung der Beiträge bei denen, die Kinder erziehen oder Kinder erzogen haben, ist nicht möglich, da die Kassensituation der Pflegeversicherung dies absolut nicht zulässt. Unser Modell hat damit zusätzlich eine beitragsstabilisierende Wirkung – sonst müsste bereits 2006 der allgemeine Beitragssatz der Pflegeversicherung spürbar angehoben werden. Mit unserem Modell erreichen wir eine Einnahmeverbesserung von 700 Millionen Euro pro Jahr.
Das Modell der Union
Die Union fordert eine Erhöhung der Beiträge aller Mitglieder um 0,1 Prozentpunkte. Eltern, die aktuell Kinder bis zum Alter von 18 Jahren erziehen, erhalten pro Monat und pro Kind fünf Euro ausbezahlt. Damit aber bezahlen die Eltern ihren „Bonus“ selbst. Was die eine Hand gibt, nimmt die Union mit der anderen wieder weg. Darüber hinaus wäre das Unionsmodell mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden. Auch dieser müsste von den Beitragszahlern getragen werden. Keinen Bonus erhalten nach dem Unionsmodell alle Mitglieder, die Kinder erzogen haben, die aber über 18 Jahre alt sind Dies ist grob unsozial. Damit würde die Erziehungsleistung insbesondere der älteren Menschen, die in schwierigsten Zeiten Kinder großgezogen haben, nicht berücksichtigt. Das Modell der Union verbessert die Einnahmesituation der Pflegeversicherung nicht.
Fazit
Das Modell der SPD-Bundestagsfraktion ist gerecht. Es begünstigt alle Eltern, die jemals ein Kind erzogen haben. Unser Modell ist unbürokratisch und sichert die finanziellen Grundlagen der Pflegeversicherung.