Mit Wirkung zum 1.1.2007 soll das so genannte „Werkstorprinzip“ eingeführt werden. Aufwendungen für den Weg zum Arbeitsplatz gehören dann zum Privatbereich und können nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Lediglich als „Härtefallausgleich“ sollen ab 1.1.2007 für Fernpendler die Fahrtkosten ab dem 21. Entfernungskilometer mit 30 Cent/Kilometer von der Steuer als Werbungskosten anerkannt werden. Die Entfernungspauschale wird aber auf die Werbungskostenpauschale von 920 Euro angerechnet.
Gegen die Verschlechterungen beim Werbungskostenabzug habe ich verfassungsrechtliche Bedenken. Hintergrund ist die Tatsache, dass es sich bei den Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz um klassische Werbungskosten handelt. Da derartige Aufwendungen dem Steuerpflichtigen zum Lebensunterhalt nicht zur Verfügung stehen, müssen sie steuerlich als Werbungskosten berücksichtigt werden. Dementsprechend hat auch der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine angekündigt, gegen die Pläne durch alle Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen.
Wir begünstigen wie bisher pauschal auch jene Arbeitnehmer durch die Werbungskostenpauschale, die keine Kosten haben, belasten aber jene, die echte Kosten, nämlich Fahrtkosten haben, zusätzlich. Da nun Kosten für die ersten 20 Km nicht berücksichtigt werden, ergibt sich ein Verfassungsproblem, denn Werbungskosten – Erwerbsaufwendungen – sind beim Arbeitnehmer ebenso zu berücksichtigen, wie Betriebsausgaben beim Unternehmer. Und das muss auch für die ersten 20 Km gelten. Mir tut die Einführung des Werkstorprinzips besonders weh weil man in unserem Kulturkreis, anders als z.B. in den USA, zu Hause wohnt und zum Zwecke der Einkommenserzielung an den Arbeitsplatz fährt.
Zur Umgehung dieses Verfassungsrisikos hatte ich vorgeschlagen, die Arbeitnehmerpauschale auf 500 Euro zu senken und die Entfernungspauschale künftig nicht mehr mit der Arbeitnehmerpauschale zu verrechnen. Die Entfernungspauschale sollte auf 20 Cent/Km für die ersten 20 Km und auf 25 Cent/Km für die weiteren Km festgelegt werden. Dieser Vorschlag hätte der Haushaltssituation und den notwendigen Einsparungen ebenso Rechnung getragen, wie die nun beschlossene Regelung. Leider hat die CDU/CSU Fraktion diesen gerechteren Vorschlag scheitern lassen.