Künftig sollen ehrenamtliche Helfer bei Einsatz besser gegen Schäden am Privateigentum abgesichert werden, dies teilte der SPD Bundestagsabgeordnete Lothar Binding mit. Im Gegensatz zu der bisher geltenden Regelung solle nun auch der Schaden an privatem Eigentum versichert werden, wenn dessen Verwendung im Einsatzinteresse liegt. Dies sieht eine von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzesänderung vor. Profitieren werden davon, so Binding, insbesondere die ehrenamtlichen Helfer bei Feuerwehren, THW und den privaten Hilfsorganisationen wie DRK, DLRG, MHD und JUH.

Oft bringen die Helfer privates Eigentum wie zum Beispiel zusätzliche Ausstattung, Mobiltelefone oder Diktiergeräte in den Einsatz mit, um diesen zu unterstützen. Im Gegensatz zum Privatmann, der zum Beispiel als Ersthelfer bei einem Verkehrsunfall Schäden an privatem Eigentum erleidet, erhielten ehrenamtlichen Helfer von Hilfsorganisationen diesen Schaden bislang nicht ersetzt. Der Gesetzentwurf, der vom Bundeskabinett beschlossen wurde, sieht nun vor, dass künftig auch private Gegenstände gegen Schäden versichert sind, wenn deren Einsatz im Interesse und mit Billigung der jeweiligen Organisation erfolgt.

„Damit wird endlich eine langjährige Forderung der betroffenen Organisationen umgesetzt“, freut sich Lothar Binding. Die Bundesregierung hatte die Gesetzesinitiative aufgrund einer Anregung des Bundestagsausschusses für „Bürgerschaftliches Engagement“ ergriffen.

NT